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gesetzliche Betreuung

 

WER darf/soll/muss WANN unterschreiben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema WER darf/soll/muss WANN unterschreiben? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke Michaela. Wobei ich jetzt immer noch nicht weiß, was ein Verwaltungsverfahren ist und wann sich ein Betreuer dafür meldet. ...


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Alt 31.05.2020, 19:36   #11
Forums-Geselle
 
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Danke Michaela.

Wobei ich jetzt immer noch nicht weiß, was ein Verwaltungsverfahren ist und wann sich ein Betreuer dafür meldet.

Und gutachterlich wird viel festgestellt in unserem Land. Ob das dann immer alles auch stimmt ist die Frage. Im Beschluss des hiesigen Amtsgerichts vom 01.07.2019 bzgl. der Einrichtung meiner Betreuung steht bspw.: „Das Gericht wird spätestens bis zum 01.07.2026 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.“ Und an anderer Stelle heißt es: „Bei der Festsetzung der Überprüfungsfrist hat das Gericht die Ausführungen der Sachverständigen berücksichtigt und geht davon aus, dass sich der Gesundheitszustand des Betroffenen aufgrund des Krankheitsbildes bis zur erneuten Überprüfung nicht wesentlich bessern wird.“

Was für ein Schmarrn! Natürlich gibt es psychische Erkrankungen wie bspw. Psychosen, die über einen längeren Zeitraum fortbestehen können. Aber ich bin ein (relativ) junger Mensch; und auch, wenn ich eine chronisch-neurologische Erkrankung habe, die mich körperlich einigermaßen beeinträchtigt, heißt das noch lange nicht, dass ich sieben Jahre brauche, um bspw. nach einer Psychose wieder klar im Kopf zu sein!

Grüße,
Ralle82
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Alt 31.05.2020, 21:05   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Ralle82 Beitrag anzeigen
Wobei ich jetzt immer noch nicht weiß, was ein Verwaltungsverfahren ist und wann sich ein Betreuer dafür meldet.
Ein Verwaltungsverfahren sind so etwas wie die Anträge auf ALG, KiGe, SchweBi, GruSi - also bei Verwaltungsbehörden.

Wann sich ein Betreuer bei der entsprechenden Behörde meldet, ist seine Sache bzw. auch ein aushaldeln mit den Betreuten.

Zitat:
Zitat von Ralle82 Beitrag anzeigen
Im Beschluss des hiesigen Amtsgerichts vom 01.07.2019 bzgl. der Einrichtung meiner Betreuung steht bspw.: „Das Gericht wird spätestens bis zum 01.07.2026 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.“
Wenn eine Betreuung endgültig eingerichtet wird, dann muss spätestens nach 7 Jahren geprüft werden, ob sie noch weiter bestehen muss oder ob sie aufgehoben werden kann. Der Prüfungszeitraum kann auch kürzer gefaßt werden. Länger nicht.

Zitat:
Zitat von Ralle82 Beitrag anzeigen
„Bei der Festsetzung der Überprüfungsfrist hat das Gericht die Ausführungen der Sachverständigen berücksichtigt und geht davon aus, dass sich der Gesundheitszustand des Betroffenen aufgrund des Krankheitsbildes bis zur erneuten Überprüfung nicht wesentlich bessern wird.“
Damit hat das Gericht erst einmal nur die lange Überprüfungsfrist begründet. Mehr nicht. Die Betreuung kann auch schon vorher wieder aufgehoben werden.

Zitat:
Zitat von Ralle82 Beitrag anzeigen
Was für ein Schmarrn! Natürlich gibt es psychische Erkrankungen wie bspw. Psychosen, die über einen längeren Zeitraum fortbestehen können. Aber ich bin ein (relativ) junger Mensch; und auch, wenn ich eine chronisch-neurologische Erkrankung habe, die mich körperlich einigermaßen beeinträchtigt, heißt das noch lange nicht, dass ich sieben Jahre brauche, um bspw. nach einer Psychose wieder klar im Kopf zu sein!
Die wenigsten Psychosen sind sieben Jahre oder länger durchgehend akut. Selbst wenn sie chronifiziert sind, gibt es Phasen, in denen sie stärker oder schwächer ausgepragt sind.

Man kann Jahre lang keine akute Psychose haben und dann gibt es irgendend ein Erlebnis und es geht wieder los. Dann kommen womöglich genau die selben Wahnideen wieder, die man schon mal hatte. Es muss aber nicht sein.

Eine chronisch neurologische Erkrankung kann schon relativ früh beginnen, sie muss keine Psychose sein. Da gibt es noch genug anderes, was auch körperlich beeinträchtigt und nach und nach die Fähigkeit nimmt, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern.
Möglicherweise könnte ja das in dem Gutachten gemeint sein.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.05.2020, 23:17   #13
Forums-Geselle
 
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Ort: Großraum Bad Dürkheim
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Hallo Imre,

herzlichen Dank für Deine Erläuterungen.

Also, um das Kind beim Namen zu nennen:
Ich bin 37 Jahre alt und habe im Frühjahr 2014 die Diagnose „Morbus Parkinson vom akinetisch-rigiden Typ“ bekommen. Und was letztes Jahr war oder nicht, daran scheiden sich noch immer die Geister. Ich hatte einen heftigen Atemwegsinfekt, konnte mich kaum richtig bewegen und hatte Schmerzen in den Beinen. Die Oberärztin der Fachklinik, in der ich kurz zuvor drei Wochen zur medikamentösen Neueinstellung gewesen war, bestätigte am Telefon meine Vermutung, dass es bei Infekten sein könne, dass das L-DOPA nicht so gut wirkt wie sonst und man möglicherweise eine höhere Dosis braucht. Was dann kam, lässt sich wohl nicht mehr eindeutig klären. Ich war alleine, meine Mutter und mein Stiefvater waren im Asien-Urlaub. Fakt ist, dass Dopamin auch psychotrop wirkt, und irgendwann lag ich wieder in eben dieser Fachklinik mit der Diagnose „V.a. medikamentös-induzierte Psychose“.

Natürlich hat mich meine Grunderkrankung auch zu diesem Zeitpunkt schon körperlich beeinflusst. Doch trotzdem war ich vor diesem „Tag X“ ganz normal bei Verstand. Daher wundert es mich schon, dass der Gutachter und auch das Gericht scheinbar davon ausgegangen sind, dass mein „nicht optimaler“ psychischer Gesundheitszustand bis zur nächsten Überprüfung im Wesentlichen so bestehen bleiben wird. Schließlich wirkt ein Arzneimittel nicht ewig und ein ansonsten gesundes Gehirn erholt sich ja irgendwann auch wieder von einem solchen Ereignis.

Das war im Februar 2019. Dass ich mittlerweile immer noch unter Betreuung stehe verdanke ich meiner damaligen Betreuerin, die sich um nahezu nichts gekümmert und uns Alle viele Nerven gekostet hat. Mein jetziger Betreuer ist das komplette Gegenteil zu dieser Person und ist noch immer damit beschäftigt, sich um das zu kümmern, was schon längst hätte erledigt sein können. Dass ich inzwischen seit mehr als einem Jahr wieder vollkommen klar im Kopf bin und trotzdem noch betreut werde, setzt mir ehrlich gesagt zunehmend zu. Denn eigentlich lebe und bin ich trotz Pflegegrad 3 und Hausnotruf-System soweit selbständig und unabhängig. Sprich: Ich fahre alleine zum Arzt oder einkaufen, koche für mich, putze, wohne alleine etc. Ich bin zwar froh, dass Jemand bspw. den Antrag auf Sozialhilfe für mich ausfüllt. Aber wie schon gesagt hätte das alles vor Monaten schon erledigt werden und die Betreuung dann irgendwann im Verlauf aufgehoben werden können!

Schönen Abend!
Ralle82 ist offline  
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Alt 01.06.2020, 07:30   #14
Einsteiger
 
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2) @ JaBl: Du sprichst von einem Aufgabenkreis „Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten“. Gibt es einen solchen, so bezeichneten Aufgabenkreis offiziell oder verfügt der Betreuer bereits über diese Befugnis, wenn „Vertretung gegenüber Behörden“ oder „Vertretung bei Gericht“ angeordnet worden ist?

Der gesetzlichen Vertretung kann ein solcher Aufgabenkreis durch das Betreuungsgericht zugesprochen werden. Grundsätzlich kann jeder Aufgabenkreis "gebaut" werden. So ist die Vertretung gegenüber Dritten / der Wirkungskreis genauer und spezifischer.
JaBl ist offline  
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Alt 01.06.2020, 08:13   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
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Zitat:
Dass ich inzwischen seit mehr als einem Jahr wieder vollkommen klar im Kopf bin und trotzdem noch betreut werde, setzt mir ehrlich gesagt zunehmend zu.
Wenn du dich durch die Betreuung sehr zusätzlich belastet fühlst dann stell doch zusammen mit deinem Betreuer einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung.
Letztlich ist es völlig egal was im Beschluss als Überprüfungsfrist genannt wurde- sobald eine Situation sich grundlegend ändert und derjenige zweifelsfrei wieder in der Lage ist sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern kann bzw. eine (unnötige) Betreuung auch wieder aufgehoben.

Der beste Weg dazu ist sich zunächst mit seinem Betreuer darüber zu verständigen ob es aus seiner Sicht evtl. Gründe gibt die dagegen sprechen könnten und dann zusammen, also einverständlich den Aufhebungsantrag zu stellen.


Zitat:
Daher wundert es mich schon, dass der Gutachter und auch das Gericht scheinbar davon ausgegangen sind, dass mein „nicht optimaler“ psychischer Gesundheitszustand bis zur nächsten Überprüfung im Wesentlichen so bestehen bleiben wird.

Du bist nicht der einzige bei dem aufgrund einer doppelt akuten Situation zunächst einmal eine längerfristige Diagnose gestellt wurde. Es geht dabei hauptsächlich darum denjenigen nicht ohne Hilfe zu lassen. Gutachter und/oder Ärzte können nicht in die Zukunft sehen. Keine Ahnung was damals bei dir los war.


Das lässt/liesse sich aber wirklich relativ einfach wieder beheben.


Noch schneller ginge es (meistens) wenn ihr eurem gemeinsamen Antrag auf Aufhebung ein ärztliches Attest gleich mit beilegen könntet. Danach gäbe es noch ein kurzes Gespräch mit dem Richter und du wärt die unliebsame Betreuung wieder los. Müsstest alerdings dann auch sofort wieder alle administrtiven Dinge wie Anträge beim JC, SchweBi usw. wieder alleine übernehmen.

Den Antrag auf Aufhebung deiner Betreuung kanst du auch ohne deinen Betreuer stellen. Es ist nicht so dass du dabei zwingend auf ihn angewiesen bist. Ich würde an deiner Stelle allerstes mal sein Meinungsbild dazu hören wollen. Einvernehmlich macht insgesamt immer am wenigsten Stress.

Zitat:
Ich bin zwar froh, dass Jemand bspw. den Antrag auf Sozialhilfe für mich ausfüllt. Aber wie schon gesagt hätte das alles vor Monaten schon erledigt werden und die Betreuung dann irgendwann im Verlauf aufgehoben werden können!
Eine weitere sehr sinnvolle Alternative könnte auch darin bstehen zunächst die sog. Aufgabenkreise Stück für Stück zu reduzieren. Also immer erst die Angelegenheiten rausnehmen zu lssen aus der Betreuung die du tatsächlich alleine erledigst bis zum Schluss buchstäblich nichts mehr übrig ist.

Ich kann dir wirklich nur raten, wenn du so unzufrieden mit deinem Zustand als "Betreuter" bist mit deinem Betreuer darüber zu reden! Keiner von uns wird das als Angriff auf seine Kompetenz sehen oder fühlte sich gar angegriffen oder in Frage gestellt dadurch. Das ist was ganz normales.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.06.2020, 11:17   #16
Forums-Geselle
 
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Schönen guten Morgen!

Herzlichen Dank für alle Antworten. Finde ich super klasse, wie schnell man hier Hilfe von so netten und qualifizierten Menschen erhält. Ganz großes Lob! 👍

Einiges ist für den Laien wie mich jetzt besser verständlich. Ich behaupte zwar mal, dass ich über eine relativ gute Allgemeinbildung verfüge. Ganz umsonst will man ja sein Abi auch nicht gemacht haben, wenn dann später im Oberstübchen tote Hose ist. Aber die ganzen Aspekte rund um das Thema „Betreuung“ sind seit dem letzten Jahr auch für mich neu.

Ein paar Rückfragen habe ich noch, wenn ihr gestattet (ich werde das auf zwei Beiträge aufteilen):

1) Imre‘s Ausführungen entnehme ich, dass es sich bei der Beantragung von Sozialhilfe wohl auch um ein Verwaltungsverfahren handelt, richtig? Im letzten Jahr bin ich vom 08.02. bis zum 03.11. durchweg in (Reha-) Kliniken und einem Pflegeheim gelegen, ohne auch nur einen Tag zuhause gewesen zu sein. Aus diesem Grund wurde im Frühsommer schließlich die Einrichtung einer Betreuung angeregt. Meine Mutter hat bis dahin viel für mich erledigt (wofür ich ihr einen Palast bauen würde, wenn ich könnte), aber 1) ist auch sie nur ein Mensch und nicht unendlich belastbar und 2) kann sie auch nicht über das nötige Fachwissen verfügen, das ein erfahrener Betreuer hat. Insofern waren zunächst alle Beteiligten froh, dass sich ab diesem Zeitpunkt ein mit der Materie vertrauter, sachkundiger Mensch um meine Angelegenheiten kümmert.

Tja, so weit, so gut. Das war leider ein Trugschluss. Denn diese „Person“, der die Betreuung zugesprochen wurde, ist eher durch große Worte und eine konstante Inaktivität/Passivität aufgefallen. Einen formlosen, vorläufigen Antrag auf Sozialhilfe bspw. hat irgendwann dann doch wieder meine Mutter gestellt, weil „diese Person“ es eben ewig nicht getan hat. Wie viele Nerven es meine Mutter gekostet hat, ständig mit den Ämtern zu telefonieren und die erforderlichen Unterlagen beizubringen, kann man sich wohl vorstellen. Außerdem war „diese Person“ quasi fast nie erreichbar. Und hatte ständig Ausreden, warum Dieses und Jenes noch nicht gemacht war. Als ich von Anfang August bis Anfang Oktober in der Pflegeeinrichtung im Badischen war habe ich eines Tages ganz zufällig erfahren, dass meine Betreuerin sich für den nächsten Tag angekündigt hatte. Wirklich rein zufällig, in dem Gespräch zw. Tür und Angel mit der PDL ging es eigentlich um etwas ganz anderes. Wenn ich mich an dem besagten Tag zufällig dazu entschieden hätte, einen Spaziergang über die Felder zu machen, hätte die Frau mich überhaupt nicht angetroffen. Und als sie dann da war, hatte sie kaum Zeit und war total kurz angebunden. Sie bräuchte eine Kopie meines Persos. Aber sie müsse jetzt wirklich weg. Mein Zimmer war 20 Meter rechts vom Stationszimmer, ich hätte den Ausweis innerhalb von 30 Sekunden auf den Kopierer geknallt. Aber da war sie schon entfleucht, nach ca. zehn Minuten ... . Und lauter so Scherze sind da gelaufen.

Als ich ab Anfang November wieder zuhause war, haben wir auf einen Betreuerwechsel gedrängt. Dem wurde Anfang Februar diesen Jahres auch entsprochen. Mein jetziger Betreuer ist wirklich ein ganz lieber, netter Mensch. Noch dazu sehr kompetent, erfahren, sachkundig etc. Dadurch, dass er all das nacharbeiten muss, was seine Vorgängerin nicht bzw. schlecht gemacht hat, macht es momentan keinen Sinn, die Betreuung ganz aufheben zu wollen. So hätte ich bspw. im letzten Jahr schon Anspruch auf Sozialhilfe gehabt. Der Antrag auf Leistungen für die damals entstandenen Zeiten wurde aber abgelehnt. Diese Ablehnung hätte nicht sein müssen, hätte uns meine damalige Betreuerin auf ein, zwei Dinge hingewiesen, die wir hätten ändern müssen. Das hat sie nicht getan, weswegen ich zusammen mit meinem jetzigen Betreuer prüfen werde, ob die Frau dafür haftbar gemacht werden kann. Auch deshalb wäre es unsinnig, die Betreuung jetzt akut zu beenden.

Meine Frage wäre übrigens:
Zumindest für dieses Jahr ist mir Sozialhilfe bewilligt worden, und zwar ab dem 26.02. Beantragt wurde sie von meinem Betreuer, weil weder meine Mutter, noch ich selbst besonders viel Ahnung von so etwas hat/habe. Ob der Betreuer sich bei der Behörde nun allerdings für das Verwaltungsverfahren gemeldet, oder ob er es eben nach Absprache mit mir übernommen hat - keine Ahnung.

Wie wäre es jetzt gewesen, wenn die Sozialhilfe auch für dieses Jahr abgelehnt worden wäre? Hätte dann ausschließlich und alleine der Betreuer das Recht gehabt, Widerspruch einzulegen? Oder hätte auch ich das als voll geschäftsfähiger Betreuter tun dürfen? Ich vermute mal, nur der Betreuer!? Mit der Begründung, dass man eine „Doppelzuständigkeit“ vermeiden möchte, wenn der Betreuer „Hü“ und der Betreute „Hott“ sagt!?
Ralle82 ist offline  
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Alt 01.06.2020, 12:34   #17
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Zitat:
Zitat von Ralle82 Beitrag anzeigen
Die Oberärztin der Fachklinik, in der ich kurz zuvor drei Wochen zur medikamentösen Neueinstellung gewesen war, bestätigte am Telefon meine Vermutung, dass es bei Infekten sein könne, dass das L-DOPA nicht so gut wirkt wie sonst und man möglicherweise eine höhere Dosis braucht. Was dann kam, lässt sich wohl nicht mehr eindeutig klären.




Wenn ich es richtig verstehe, haben Sie fast das gesamte Jahr 2019 in Krankenhäusern und Pflegeheimen verbracht. Sie selbst stellen Vermutungen an, die begründen sollen, dass es sich dabei um Vorkommnisse handelte, die vorübergehend waren. Das wird vom Sachverständigen, der das fachpsychiatrische Gutachten erstellte und dabei sicherlich auch ärztliche Unterlagen zu Rate zog, sowie von den anderen Beteiligten offenbar anders gesehen. Eine Betreuung auf 7 Jahre einzurichten, ist die längst mögliche Version. Sie wird nur dann gewählt, wenn alle Beteiligten übereinstimmend davon ausgehen, dass die Betreuung dauerhaft notwendig sein wird. Sie betonen Ihre volle Geschäftsfähigkeit. Beruht diese Einschätzung auf Ihre Vermtung oder wurde das im Sachverständigengutachten bestätigt?
Bei allem Verständnis: Wenn Sie mit Ihrem jetzigen Betreuer gut auskommen und zufrieden sind und viele Dinge zu erledigen sind, dann nutzen Sie das. Sie schreiben, er ist kompetent und erfahren, aber offensichtlich vertrauen Sie nicht auf seinen Rat. Ich denke nicht, dass Ihr Problem ist, wer wann in welchem Verwaltungsverfahren tätig sein darf oder nicht oder wie auch immer. Das sind m. E. Nebenkriegsschauplätze. Eher ist es verständlicherweise Ihr Umgang oder Ihre (fehlende) Akzeptanz Ihrer chronisch fortschreitenden Erkrankung. Hier sollten Sie sich Hilfe suchen.
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Alt 01.06.2020, 13:03   #18
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2) Im Rahmen der Einrichtung meiner Betreuung wurden der damaligen Betreuerin letztes Jahr folgende Aufgabenkreise zugesprochen:

1) Gesundheitsvorsorge
2) Vermögenssorge
3) Aufenthaltsbestimmung
4) Wohnungsangelegenheiten
5) Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenkreise
6) Vertretung gegenüber Behörden/Versicherungen/Renten- und Sozialleistungsträgern

Wie genau ist 5) zu interpretieren? Mein Betreuer hat es mir schon einmal erklärt, ich habe es mir leider nicht ganz behalten können. Ich dachte, dass mit dieser Festlegung meine gesamte Post an die Betreuerin umgeleitet wird, und dass diese mir meine private Post, die sie nicht zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt, dann aushändigt. Mein jetziger Betreuer meinte aber, das sei nicht so!?

3) Ich habe mich vor ca. zwei Wochen mit meinem Betreuer verständigt, dass ich allmählich wieder Verantwortung für mich selbst übernehmen werde. Er hat ein Fax an das Vormundschaftsgericht geschickt und mitgeteilt: „Der Gesundheitszustand meines Betreuten hat sich verbessert. Herr ... fühlt sich durch die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Postangelegenheiten und Wohnungsangelegenheiten in seiner Souveränität beeinträchtigt und möchte diese so bald als möglich beenden. Von meiner Seite aus sehe ich keinen Grund dem Willen Herrn ...s nicht zu entsprechen.“

Zurzeit überlege ich, warum ich 1) nicht auch wieder selbst übernehmen sollte. Aber das werde ich mit meinem Betreuer besprechen. Warum es derzeit nicht ratsam ist, auch 2) und 6) wieder selbst in die Hand zu nehmen, habe ich in meinem vorhergehenden Beitrag ja bereits erläutert.

Wie wird bei einem solchen Antrag des Betreuers verfahren? Wird man mich zu einem Gespräch mit dem Richter laden, um meine Meinung zu hören und sich ein Bild von mir zu machen? Oder wird man mich um eine schriftliche Stellungnahme bitten? Oder wird man dem Antrag entsprechen und auf eine Anhörung des Betreuten verzichten, wenn schon sein Betreuer sich für eine Aufhebung der Aufgabenkreise plädiert? Und wie wird verfahren, wenn die Betreuung irgendwann schließlich ganz aufgehoben wird? Ich vermute, spätestens dann müssen beide Seiten gehört werden!?

4) JC steht für Jobcenter?

5) Mir ist bewusst, dass „Betreuung“ nicht „Bevormundung“ bedeuten soll. Und natürlich weiß ich, dass mein Betreuer mir helfen möchte und mich in meinem Interesse vertreten soll. Nur kommt es mir manchmal so vor, als werde man als Betreuter doch irgendwo ein Stück weit entmündigt. Als Beispiel sei hier Paragraph 53 ZPO genannt. Manchmal kann ich schon verstehen, dass der Gesetzgeber eine sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreuer und Betreuten vermeiden möchte. Aber hier will er sie vermeiden, und an anderer Stelle nimmt er sie bewusst in Kauf.

Auch das Verhalten vieler Banken ist nicht immer ganz nachvollziehbar. Als ich im November 2019 im Online-Bereich meiner Bank meine neue Mobilfunknummer einspeichern wollte, bekam ich ständig eine Fehlermeldung. Irgendwann habe ich gemerkt, dass die Rufnummer meiner Betreuerin als zum Empfang der TANs berechtigt hinterlegt ist. Dabei war nie ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet worden und ich gehe mit meinem Geld recht sparsam um. Für welche Geldgeschäfte von meinem Konto soll diese Person also TANs empfangen und verwenden!? Ich glaube, ich fange lieber nicht an, darüber nachzudenken, wie ich reagiert hätte, wenn die Frau irgendwelche Transaktionen veranlasst hätte, deren Notwendigkeit sie nicht absolut glaubhaft hätte begründen können!

Auf der Seite Willkommen auf der Seite www.berufsbetreuer.info: Betreuungsbüro Vermeersch finden sich ebenfalls einige nette Beispiele. Wählt man zunächst den Punkt „Betreuung“ und navigiert dann weiter zu „Führung der Betreuung“, kann man unter „Teilnahme am Rechtsverkehr“ u.a. nachlesen: „ (...) Hier wirkt sich - völlig gegen die Intentionen des Gesetzgebers - schon die Anordnung der Betreuung häufig für den Betreuten als Kontensperre aus.“

Mal davon abgesehen gehen viele Banken - entgegen Paragraph 104 BGB - grundsätzlich von der Geschäftsunfähigkeit eines Betreuten aus.

Und so manche Versicherung tut sich auch nicht gerade ruhmreich hervor. Ich habe bspw. im Jahr 2016 bei der ... eine Relax Riester-Lebensversicherung abgeschlossen. Bei der Durchsicht der Unterlagen hielt ich neulich die Wertmitteilung für 2018 in der Hand, konnte die für 2019 aber nicht finden. Ich habe also die ... telefonisch kontaktiert und um Übersendung des Dokuments gebeten. Der Mitarbeiter an der Hotline entgegnete mir: „Moment, hier ist eingetragen Sie werden betreut von Frau ... !?“ Daraufhin erwiderte ich: „Nein. Die Betreuung existiert zwar nach wie vor, aber Betreuer ist mittlerweile Herr ... aus ... !“ Ich habe dem Typen natürlich gesagt, dass ich voll geschäftsfähig und klar bei Verstand bin und er doch bitte veranlassen möge, dass man mir diese zwei oder drei Seiten Papier zukommen lässt. Nein, da sei leider nichts zu machen. Der neue Betreuer solle der Versicherung einen Legitimations-Nachweis übersenden und ich solle meine Fragen bzw. mein Anliegen schriftlich meinem Betreuer mitteilen. Dieser dürfe mit meinen Anliegen dann wieder vorstellig werden. Ich hätte in diesem Moment gerne einen guten Bekannten von mir zitiert: „Hat dir schon mal Einer mit nem Vorschlaghammer nen Scheitel gezogen!?“

Ist jetzt nachvollziehbar, warum ich mir manchmal wie ein Bürger zweiter Klasse vorkomme?

Schöne Grüße,
Ralle82
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Alt 01.06.2020, 14:00   #19
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Hallo Ralle, das ist alles gut nachzuvollziehen. Vorab: du schreibst weiter vorn über eine seltsame Episode nach Medikamentenneueinstellung. Ich habe genau die gleiche Situation bei meinem inzwischen verstorbenen Schwiegervater erlebt, der auch Parkinson hatte. Plötzliche extreme Wesensveränderung während eines Krankenhausaufenthaltes (zu anderen Zwecken). Nach Notfallintervention von mir und meiner Frau und Rückkehr zur bisherigen Medikamentierung wurde er wieder nach wenigen Tagen „der Alte“ und es war gut, dass ihm die Erinnerung an die Tage dazwischen fehlte. Also bei Parkinson: bloß kein Herumspielen mit vermeintlich wirkungsgleichen Analogpräparaten. Offenbar gibts nur wenige Ärzte, die bei der Parkinson-Medikamentierung wirklich ein gutes Händchen haben.

Zu deinen Fragen: das mit dem „Anhalten... der Post“ steht in § 1896 Abs. 4 BGB und erlaubt einen Postnachsendeantrag auch ohne Zustimmung des Betreuten. Wird gemacht, wenn wichtige Post (Fristsachen) beim Betreuten verloren geht oder dieser durch amtliche Post verängstigt wird. Natürlich sind vom Betreuer Briefe persönlichen Inhalts auszuhändigen, dito auch versehentlich an den Betreuer weitergeleitete vom Betreuungsgericht an den Betreuten selbst gerichtete Anschreiben, zB zu Anhörungen (manchmal fehlt der Stempel „nicht weitersenden“. Siehe auch unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de.../Postkontrolle

JC ist Jobcenter, klar. Was sonst. Weitere geläufige Abkürzungen: https://www.bundesanzeiger-verlag.de...ki/Abkürzungen

Zu § 53 ZPO: ja, der führt sowohl bei gerichtlichen als auch behördlichen Verfahren zu einer Art punktueller Entmündigung und wird in der aktuellen Reformdiskussion deshalb auch kritisiert. Es ging dem Gesetzgeber 1992 vor allem darum, dass es ggü. Behörden und Gerichten immer einen verbindlichen Ansprechpartner geben muss. Damals waren Doppelzustellungen an beide (Betreuer und Betreutem) aus technischen Gründen wohl nicht denkbar. Man hat der Rechtssicherheit (ist der Betreute nicht evtl. doch unerkannt geschäftsunfähig nach § 104 BGB) den Vorrang zur Selbstbestimmung eingeräumt. Ich gehe davon aus, dass die Tage des § 53 ZPO gezählt sind, in Kürze soll ein Gesetzentwurf zur Gesamtreform des Betreuungsrechtes erfolgen; hat sich wohl durch Corona verzögert.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
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Alt 01.06.2020, 15:00   #20
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Hallo mimi91!

Auch Ihnen herzlichen Dank für Ihre Meinung!

Bzgl. der Dinge, die Sie ansprechen:

Ja, das ist korrekt. Ich war vom 08.02.2019 bis zum 03.11.2019 in (Reha-) Kliniken und einer Pflegeeinrichtung gelegen. Man muss allerdings dazu sagen, dass vor allem mein Körper recht lange gebraucht hat, um sich einigermaßen von den Geschehnissen im Februar zu erholen. Was meine geistige/psychische Verfassung betrifft möchte ich ausdrücklich erwähnen, dass ich keinesfalls über Wochen und Monate hinweg psychotisch oder in irgendeiner anderen Form „geisteskrank“ gewesen bin. Vom Kopf her war ich spätestens Anfang April wieder „Herr meiner sieben Sinne“ und konnte bspw. Wünsche und Bedürfnisse mitteilen, Aufforderungen verstehen, mich an Gesprächen beteiligen etc.

Wie ich in meinen beiden heutigen Beiträgen bereits beschrieben habe sehe ich vollkommen ein, dass es derzeit keinen Sinn macht, die Betreuung ganz aufzuheben. Ich versichere Ihnen, dass ich meinem Betreuer im Notfall mein Leben anvertrauen würde. Er handelt absolut in meinem Interesse und spricht sich bei allem, was er macht, mit mir ab. Außerdem steht wie erwähnt die Frage im Raum, ob meine damalige Betreuerin für ihre Versäumnisse haftbar gemacht werden kann, da mir durch Verfehlungen ihrerseits Sozialleistungen entgangen sind. Und des Weiteren möchte ich mir die Option offenhalten, wenn es mein Gesundheitszustand erlaubt wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durch meine Erkrankung bin ich zwar nicht mehr so leistungsfähig wie früher, das muss ich anerkennen. Aber ich bin 37 und nicht 77 Jahre alt und habe definitiv nicht vor, bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter von Sozialhilfe und/oder anderen staatlichen Unterstützungen zu leben! Auch hierbei bin ich mir sicher, dass mein Betreuer mir mit seinem Wissen und seiner Erfahrung sicher weiterhelfen und mich beraten/unterstützen kann. Auch deshalb wäre es äußerst unklug, ihn jetzt ganz zu entlassen.

Doch trotz aller Kompetenzen meines Betreuers sage ich genauso deutlich, dass ich nicht davon ausgehe, dass ich in zwei, drei, fünf oder X Jahren noch immer betreut werden werde. Irgendwann sind die Dinge aufgearbeitet, deren Erledigung meine erste Betreuerin durch ihre Inaktivität und Passivität versäumt hat. Und ebenso wird irgendwann geklärt sein, welche (dauerhaften) Ansprüche auf soziale Leistungen bzw. Unterstützung ich habe und in wie weit ich mich in irgendeiner Form dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann. Ich habe aus diesem Ereignis im Februar 2019 meine Lehren gezogen, da können Sie sicher sein. Irgendwann wird es so sein, dass auch der letzte Aufgabenkreis aufgehoben wird und ich wieder zu 100% eigenverantwortlich handele. Mit allen positiven und, falls erforderlich, auch negativen Konsequenzen! Das weiß auch mein Betreuer und versichert mir regelmäßig, dass er hierfür Verständnis hat und mich für fähig hält, mein Leben wieder ganz in die eigene Hand zu nehmen.

Natürlich leide ich an einer fortschreitenden Erkrankung und niemand weiß, wie es mir in fünf oder zehn Jahren gehen wird. Doch momentan versuche ich, mich diesbezüglich nicht allzu sehr verrückt zu machen und das „Hier und Heute“ so gut es geht zu genießen. Ich fahre noch selbst Auto (erledige also meine Besorgungen wie Arzttermine etc. selbständig), wohne alleine, koche für mich, besuche Freunde etc.

Sie haben aber in dem Punkt Recht, als dass die Dinge, über die ich hier in diesem Forum schreibe, mich zwar durchaus interessieren, weil ich bspw. mehr über die rechtlichen Hintergründe mancher Aspekte erfahren möchte, aber, wie Sie es nennen, (meistens) „Nebenkriegsschauplätze“ darstellen. Und ja, natürlich beeinflusst mich meine Erkrankung auch auf psychischer Ebene. Und ja, natürlich mache ich mir so meine Gedanken, wenn ich sehe, dass Freunde von mir Kinder in die Welt setzen, heiraten und in Urlaub fahren, während ich mit Schmerzen auf dem Bett/Sofa sitze und Schwierigkeiten habe, mich einigermaßen normal zu bewegen. Dafür bin ich seit Anfang des Jahres in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung.

Das Sachverständigengutachten liegt mir bislang nicht vor. Aber aus welchem Grund sollte ich nicht geschäftsfähig sein!? Es wurde nirgendwo ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet und darüber hinaus bin ich dazu imstande, meinen Willen „ (...) frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln.“ (siehe bspw. Stichwort „Prozessfähigkeit“ unter www.bundesanzeiger-verlag.de/ )

Falls Sie Zweifel an meiner Geschäftsfähigkeit oder woran auch immer haben, können wir uns gerne zu einem persönlichen Gespräch verabreden! 😉

Beste Grüße,
Ralle82
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