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WER darf/soll/muss WANN unterschreiben?

Dies ist ein Beitrag zum Thema WER darf/soll/muss WANN unterschreiben? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke für die ausführlichen Darstellungen deiner Situation. Zitat: Doch trotz aller Kompetenzen meines Betreuers sage ich genauso deutlich, dass ich ...


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Alt 02.06.2020, 07:43   #21
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Danke für die ausführlichen Darstellungen deiner Situation.


Zitat:
Doch trotz aller Kompetenzen meines Betreuers sage ich genauso deutlich, dass ich nicht davon ausgehe, dass ich in zwei, drei, fünf oder X Jahren noch immer betreut werden werde.
Davon würde ich wegen deiner Art der Auseinanderstzung mit den genannten Problemen auch ausgehen.


Dein anderes Problem, dass das Betreuungsrecht Lücken und Ungereimtheiten aufweist wird sich dagegen nicht so schnell lösen lassen. Dazu hat HorstD. ja bereits etwas geschrieben. Es heisst nicht umsonst..... der lange Marsch durch die Institution.
Das ist letztlich ein grundsätzliches Problem.



Insgesamt bist du auf dem richtigen und sinnvollen Weg, Reduzierung der AK`s nach den jeweiligen Fähigkeiten bis hin zur Beendigung der gesamten Betreuung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.06.2020, 09:55   #22
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Davon würde ich wegen deiner Art der Auseinanderstzung mit den genannten Problemen auch ausgehen.
Guten Morgen!

Sorry, vielleicht bin ich manchmal etwas begriffsstutzig. Aber wie meinst du das?


Eine Frage bzgl. der Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden hätte ich noch:

Mir wurde vor Kurzem Sozialhilfe bewilligt, ich glaube bis Ende August. Die Betreuung wurde damals unter anderem eingerichtet, um meine Mutter zu entlasten, die bis dato viel für mich geleistet hat. Wie könnte das in Zukunft geregelt werden? Irgendwann wird die Betreuung aufgehoben werden. Aber es ist ja damit zu rechnen, dass das Amt irgendwann Nachweise bzgl. meiner finanziellen Situation verlangen wird. Die bewilligen soziale Leistungen ja nicht unbefristet, weil sie nicht wissen, wohin mit dem ganzen Geld!? Dann kann ich nicht eben schnell meinen Betreuer anrufen und sagen „Ich schicke Ihnen das Ding mit der Post.“. Und ich selbst werde bis dahin auch keinen VHS-Kurs belegen zum Thema „Wie fülle ich Anträge auf soziale Leistungen aus?“.

Wer kann mir in einer solchen Situation dann weiterhelfen?


Und, was mir gerade einfällt:

Das Original des Bewilligungs-Bescheides ist wohl beim Betreuer gelandet, oder? Ich habe es „nur“ in Form einer PDF-Datei vorliegen.
Ralle82 ist offline  
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Alt 02.06.2020, 11:07   #23
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Sorry, vielleicht bin ich manchmal etwas begriffsstutzig. Aber wie meinst du das?
Dass deine gesamte Art dich mit deinen Problemen auseinanderzusetzen bei mir einen sehr vernünftigen Eindruck macht, also sehr positiv rüberkommt


Zitat:
Und ich selbst werde bis dahin auch keinen VHS-Kurs belegen zum Thema „Wie fülle ich Anträge auf soziale Leistungen aus?“.
Das muss man auch nicht wenn es nur um einen Antrag geht.


Zitat:
Wer kann mir in einer solchen Situation dann weiterhelfen?
Im Grunde sind die Ämter dazu verpfllichtet den sog "Kunden" beim Antragstellen zu helfen aber wenn ich ehrlich bin- alleine darauf verlassen würde ich mich nichtunbedingt wollen.


Wie wäre es damit: wenn bei meinen Kunden die Aufhebung meiner Tätigkeit ansteht dann üben wir vorher bis zum Erbrechen gerade die Antragstellung zusammen.

Du kannst deinem Betreuer auch vorschlagen das mit dir ein oder mehrmals in Ruhe vor der Betreuungsaufhebung zu üben
Letztlich ist es kein Hexenwerk oder die ganz grosse Kunst- vorausgesetzt es geht dabei jeweils immer nur um Weiterbewilligungen.


Beim Jobcenter bekommt man dazu 3 bis 4 Wochen bevor der Antrag ausläuft ein drei seitiges Formular, das heisst Weiterbewilligungsantrag (kurz WB Antrag) da kann man ankreuzen dass sich nichts geändert hat und dann müssen meistens noch die Kontoauzüge der letzten 3 Moante dazu. Fertig.


Ein solches Formular findest du unter genau dem Begriff den ich genannt habe auf jeder HP der Arbeitsagentur/des JC.
Schau dir das jetzt doch schon mal genau an, dann verliert sich damit vielleicht deine Angst das nicht selbst zu können.


Solltest du einen Rentenantrag stellen müsen würdest du dazu mit Sicherheit von irgendeiner Stelle/ einem Amt dazu aufgefordert. Die Rentenstellen haben alle eine Beratungsstelle die einem (in dem Fall wirklich) hilft.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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