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-   -   Arbeitstherapeutisches Motivationsgeld = anrechenbares Einkommen? (https://www.forum-betreuung.de/sozialleistungen-einkommen-alg-grusi-egh-bthg/17663-arbeitstherapeutisches-motivationsgeld-anrechenbares-einkommen.html)

hanns 27.05.2020 16:07

Arbeitstherapeutisches Motivationsgeld = anrechenbares Einkommen?
 
Betreuter in EGH Einrichtung, bekommt AT-Motivationsgeld da er in der Werkstatt Arbeitstherapie macht. So zwischen 10 und 50 € je Monat.
Da er in Folge des BTHG kein Taschengeldkonto bei der Einrichutng mehr hat sondern ein eigenes Giro, hat das zuständige Sozialamt natürlich die Buchungen entdeckt und will prompt das AT-Geld als Einkommen anrechnen.


Mal abgesehen davon, dass das kontraproduktiv und therapieschädlich ist, wie ist denn die aktuelle Rechtslage?
Ich kann mich noch dunkel daran erinnern, dass das vor Jahren schon mal Thema war, dass teilweise Freibeträge angerechnet wurden und dass es in Folge meist umgangen wurde, da die Taschengeldkonten kaum kontolliert wurden. Das BTHG holt das Thema jetzt natürlich wieder hervor.

Pichilemu 27.05.2020 18:16

Laut BSG sind solche Motivationszulagen kein anrechenbares Einkommen (AZ B 8 SO 12/11 R). Das wird aber sicher auch vom Einzelfall abhängen.

Imre Holocher 27.05.2020 21:43

Moin moin

Unabhängig davon dürften die 10 - 50 Euro deutlich unterhalb der Freigrenzen liegen, die das Sozialamt z.B. bei Einkommen in einer WfbM zu berücksichtigen hat.
Ob da wohl der Gier-Virus bei einer Verwaltungsnuss ausgebrochen ist?

MfG

Imre

michaela mohr 27.05.2020 21:59

Werkstattgelder müssen vom Amt genau berechnet werden, pauschale Abzüge gibt es dabei nun mal gar nicht.
http://www.ksv-mv.de/fileadmin/downl..._1_SGB_XII.pdf

Bei einem Werkstatteinkommen im Arbeitsbereich wären das bei ca 165 Euro Einkommen 26 Euro die abgezogen werden dürften.


Das Amt also mal um eine korrekte Berechnung bitten- übrig bleiben zum Abziehen wird da nichts.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:20 Uhr.

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