Dies ist ein Beitrag zum Thema Behandlung gegen den Willen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin Pfingstrose
Zu Deiner Frage ist schon eine Menge geschrieben worden und Deine Chancen Deinen B. weiterhin im Krankenhaus einzuparken ...
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05.06.2020, 17:36 | #21 |
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Moin Pfingstrose
Zu Deiner Frage ist schon eine Menge geschrieben worden und Deine Chancen Deinen B. weiterhin im Krankenhaus einzuparken sehr schlecht. Wenn Dir das Ganze zu heikel ist, dann kannst Du dem Krankenhaus schriftlich mitteilen, dass Du den Unterbringungsbedarf bzw. die Eigengefährdung anders einschätzt und eine Haftung für etwaige Risiken nicht übernimmst. Das kannst Du auch dem Gericht mitteilen. In einem ähnlichen Fall hat ein Krankenhaus einen meiner Betreuten entlassen. Trotz meiner Hinweise, dass ich den Betreuten für extrem suizidgefährdet halte, wurde er rausgesetzt. Im Rahmen der Rücksprache mit dem zuständigen Richter sagte dieser, dass ich einen Unterbringungsantrag zwar stellen könnte, aber dafür auch eine entsprechende ärztliche Stellungnahme benötige, die ich aber nicht bekommen werde. Also keine Chance für eine Unterbringung. Dann ist das eben so und ich müsse es aushalten, wenn ich recht behalten sollte. Das hatte ich dann auch am selben Tag noch. ...und den Ärzten zu ihrer Weisheit und ihrer Selbsteinschätzung ("wir sind die Fachleute für Suizid") gratuliert. MfG Imre
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freier wille, zwangsbehandlung |
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