Bestattungsvorsorge Vermögensverzeichnis
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wohin gehört eine Bestattungsvorsorge Treuhand im Vermögensverzeichnis? Herzliche Grüße Birte Hashem |
Hallo,
die Bestattungsvorsorge ist m.E. kein verwertbares Vermögen des Betreuten mehr. Siehe auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2001 - 20 W 23/2000, 20 W 23/00 |
das denke ich auch. Deswegen macht man die ja u.A. Und eine andere Gruppe passt auch nicht für die Bestattungsvorsorge...dann lass ich sie weg und informiere durch Anschreiben darüber.
Danke AGW!! |
Hallo, ihr verwechselt was. Eine angemessene Bestattungsvorge ist kein EINZUSETZENDES Vermögen bei ALG 2, Sozialhilfe und bei der Betreuervergütung. Denn bei all den Fragen geht es um verfügbares Vermögen (zB § 90 SGB XII).
Vermögen (im Sinne des Eigentumsrechtes) ist es aber weiterhin. Und ist daher auch im Vermögensverzeichnis aufzunehmen. Nicht in die Übersicht beim Vergütungsantrag. Ich würde es unter 11. Sonstiges eintragen (bei Verwendung dieses Vordrucks, bei anderen kann das eine andere Nr. sein): https://www.amtsgericht.bremen.de/si...1802%20BGB.pdf |
Vielen Dank für die schnelle kompetente Hilfe!
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