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Einkommen an Ehemann überweisen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einkommen an Ehemann überweisen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe gerade einen Disput mit einer Klientin. Sie ist verheiratet, hat zwei Kinder und alle leben seit etwa 2 ...


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Alt 01.06.2020, 09:01   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard Einkommen an Ehemann überweisen?

Ich habe gerade einen Disput mit einer Klientin. Sie ist verheiratet, hat zwei Kinder und alle leben seit etwa 2 Jahren in einer Eltern-Kind-Einrichtung.
Nun erkennt der Gutachter (Erziehungsfähigkeit) Ressourcen beim Ehemann, das Jugendamt möchte, dass die Familie so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung zurück kehrt.
Jugendamt und Mitarbeiterinnen der Wohnform haben mit den Betroffenen nun ein Konzept ausgearbeitet, welches u.a. vorsieht, dass der Ehemann künftig das Geld verwalten soll. Da der Ehemann nun aber in Elternzeit geht und nur meine Betreute über Einkommen /Erwerbsmind.rente) verfügt, soll ich dieses an den Ehemann überleiten lassen (ich habe auch die Vermögenssorge ohne EV).


Ich habe die Frau schon ein paar Jahre vor der zeit im Eltern-Kind-Haus betreut, und Geld war bei beiden immer ein großes Problem. Das soll nun anders sein.

Laut Sozialarbeitern hätte sich das Verhalten in Geldangelegenheiten sehr verbessert. Kein Wunder eigentlich, denn man muss aktuell keinen großen Überblick über das Geld haben, weil das Jugendamt alles Notwendige überweist, und die Familie Haushalts- und Taschengeld eingeteilt ausgezahlt bekommt.


Aber unabhängig davon sehe ich einen Konflikt zwischen Jugend- und Betreuungsrecht.


Aus meiner Sicht darf ich Einkommen der Betreuten nicht auf das Konto ihres Mannes überleiten lassen, da ich ihm dann die eigentlich mir übertragene Aufgabe der Vermögenssorge übertrage und keine Möglickeit mehr habe zu prüfen, ob dieses ausreicht oder nicht.



Ich habe vorgeschlagen, dass die Betreute beim Betreuungsgericht die Aufhebung der Vermögenssorge beantragt, damit dort geprüft wird, ob diese noch nötig ist oder nicht.


Liege ich falsch? Muss ich womöglich dem Wunsch der Betreuten nachkommen?


Könnte sie nicht selbst bei der Rentenversicherung die Überleitung beantragen?
Marsupilami ist offline  
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Alt 01.06.2020, 09:48   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe vorgeschlagen, dass die Betreute beim Betreuungsgericht die Aufhebung der Vermögenssorge beantragt, damit dort geprüft wird, ob diese noch nötig ist oder nicht.
Das ist die beste Idee die man dazu haben kann.

Wie allerdings diese "Prüfung" wirklich ausssehen könnte ist mir nicht klar. Eine Prüfung setzt Tatsachen voraus die durch die Tätigkeiten des Jugendamtes gar nicht geschaffen werden konnten.

Wie kommen die überhaupt dazu zu behaupten/zu wollen dass ab demnächst der Mann das Geld verwalten soll? Der Frau selbst oder alleine scheinen sie das ja nicht zuzutrauen.
Klar von dort besteht ein anderer Blickwinkel auf die die ganze Angelegenheit, deren Hauptanliegen liegt sicher in einer Familienzusmmenführung.

Deine Idee das alles dem Betreuungsgericht vorzulegen finde ich nach wie vor am besten. Wobei .....s.o.

Hellseher können die ja auch nicht sein ob dieses Konstrukt klappen kann. Im schlimmsten Fall wird die Vermögenssorge für dich aufgehoben, der Karren fährt voll in den Dreck und du kannst danach wieder die Vermögenssorge beantragen und alles neu sortieren und wiederholt zum Laufen bringen.

Deiner Betreuten könntest du dich aus Konfliktvermeidungsgründen dadurch rein auf deine rechtliche Poition zurückziehen.

Zitat:
Könnte sie nicht selbst bei der Rentenversicherung die Überleitung beantragen?
Solche Kontrukte halte ich immer zwar für zunächst konfliktvermeidend, scheinbar auch haftungssicher aber irgendwie auch für ausweichend. (Auf keinen Fall bitte persönlich nehmen)
Deinem Beitrg entnehme ich dass du stärkere Bedenken hast (aus früheren Zeiten heraus) dass das funktionieren wird, also solltest du das auch klar sagen (können). In die Grauzone von: sie hat das ja sebst gemacht, würde ich persönlich mit nicht begeben wollen wenn ich begründete Zweifel habe. Aus irgendeiner Ecke springt später dann ein Mr. Oberschlau der gleichzeitig sagt: sie mit ihrer Erfahrung hätten das besser einschätzen sollen- wenn das Kind erst im Brunnen liegt. Und schwupps hat man zwei Baustellen statt einer. Ne Danke.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.06.2020, 20:42   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Wenn das Jungendamt und die Einrichtung ohne Deine Beteiligung ein Konzept entwickeln, nachdem Du bzw. Deine Betreute ihr Einkommen auf das Konto des Ehemannes überweisen bzw. umleiten soll, dann ist das schon knusprig.

Da fällt mir doch mal wieder was Freches ein:
Halte doch mal Rücksprache mit der Rechtspflegerei Deines Betreuungsgerichtes, ob Du das überhaupt zulassen kannst bzw. wie es dann mit Deiner Haftung aussieht.
Und komme mit der Idee, dass Du dem Vorschlag von JA und Einrichtung gerne nachkommst, sofern JA und Einrichtung die volle finanzielle Haftung im Falle eines Fehlschlages übernehmen und die Haftungsübernahme auch vorher schon schriftlich bestätigen.

Und dann mal überraschen lassen, was von der Idee der Einkommensübertragung übrigbleibt...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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