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Chrissy11 02.06.2020 10:59

Schwierigkeiten mit dem Sozialamt
 
Einer meiner betreuten Personen ist stationär in einer Langzeitpsychiatrie untergebracht. Das Sozialamt hat Anfang des Jahres aufgrund des neuen Teilhabegesetzes alles neu berechnet und neue Bescheide ausgestellt. Nun, Ende Mai kam ein neuer Bescheid des Sozialamtes, Neuberechnung, da der Mehrbedarf nach §42b SGB XII nicht mehr berechnet wird. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Vor einigen Tagen rief mich dann ein Sachbearbeiter des Sozialamtes an und verkündete mir äußerst unfreundlich, dass die Betreute nun Hilfe zur Pflege bekäme, ich damit nichts mehr zu tun hätte und er nun alles weitere nur noch mit dem Heim besprechen würde, und legte auf. Das die Betreute mittlerweile einen Pflegegrad hat, war mir bis dahin nicht bekannt, auch habe ich keinen Antrag darauf gestellt. Ich muss noch hinzufügen, dass ich alle Aufgabenkreise der Betreuung habe. Somit hätte ich auch den Antrag ja stellen müssen, habe ich aber nicht. Daraufhin habe ich eine Offenlegung der Kosten beantragt, wer hier jetzt was zahlt und die Bescheide angefordert.
Meine Frage ist jetzt: Was kann ich dagegen tun, um nicht weiterhin als gesetzlicher Betreuer übergangen zu werden? Kann ich Beschwerde beim Betreuungsgericht einlegen? Ich fahre heute noch einmal zum Sozialamt, um die Sache zu klären. Wenn ich keinen Erfolg habe, möchte ich mich natürlich dagegen weheren.

Vielen Dank für euere Hilfe.

Christian Martens 02.06.2020 13:43

Das ist bitter, wenn einen die Behörden so ins Abseits stellen.

Ich würde das Sozialamt unter Fristsetzung auffordern, mir die Bescheide zu schicken, auch würde ich auf Entscheidung über den Widerspruch bestehen.

Weiterhin die Krankenkasse anschreiben und das MDK-Gutachten anfordern.


Dann hast Du Deine Akte wieder aktuell und kannst zumindest erkennen, wo Du ggfs. noch korrigierend eingreifen musst.

Wenn Du fortgesetzt keine Auskunft bekommst, die Dienststellenleitung informieren (gaaanz dicker Brief mit allen Schreiben und Telefonnotizen) und die Auskunftsklage ankündigen, wenn bis zu einer zu setzenden Frist nichts passiert.

Christian Martens

HorstD 02.06.2020 15:44

Bei Hilfe zur Pflege ist der Betreuer doch gleichermaßen als gesetzlicher Vertreter im Geschehen wie bei der EGH (beides § 11 SGB X).

Chrissy11 03.06.2020 11:47

Vielen Dank für eure Antworten. Ich hoffe, das Betreuerthema habe ich gestern mit dem Sozialamt im Gespräch geklärt. Dafür neue Probleme- meine Betreute ist seit 1985 (da hatte meine Großmutter noch die Betreuung) beim Sozialamt bei Hilfe zur Pflege ohne Pflegegrad eingestuft. Gezahlt wurden aber, zumindest die letzten Jahre, Grundsicherung und Sozialhilfe mit Mehrbedarf. Eingliederungsleistungen wurden laut Sozialamt niemals bewilligt, auch aktuell nicht. Diese werden, da damals und auch jetzt nicht empfohlen und aufgrund des hohen Alters auch nicht mehr bewilligt. Das Heim hat sie jedoch bis heute erbracht. Dadurch sind mittlerweile Tausende von Euro an Kosten aufgelaufen, die noch offen stehen. Nun Einstufung seit April 2020 in Pflegegrad 3. Auf meine Frage hin, wer denn nun diese Kosten zu tragen hat (Eingliederungsleistungen), sagte die Sachbearbeiterin, dass dies nun erst einmal mit dem Referatsleiter und der juristischen Abteilung der Kreisverwaltung besprochen werden muss und wir uns darauf hin noch einmal zusammensetzen würden.
Bin mal gespannt... das wird noch witzig.

HorstD 03.06.2020 13:39

Hallo, was für eine Art Heim ist das denn überhaupt? Und welche Leistungen wurden denn im Heimvertrag vereinbart?

Chrissy11 03.06.2020 13:48

Es ist eine stationäre Langzeitpsychiatrie. Soweit ich weiß, ist es seit einiger Zeit eine stationäre Teilhabeeinrichtung mit 2 oder 3 Pflegestationen. Ich kann es nicht genau sagen. Sie ist seit 1955 dort.

HorstD 03.06.2020 15:37

1955 gabs noch gar keine Eingliederungshilfe. Das Sozialhilferecht existiert erst seit 1961. in den 80er Jahren wurden die Stationen auf den psychiatrischen Großkliniken, in denen sich geistig behinderte Menschen befanden, in heilpädagogische Heime umgewandelt, bei denen auch das Personal und die Konzepte geändert wurden. Zu diesem Zeitpunkt hätte wohl die Hilfeart geprüft werden müssen. Irgendwie scheint das keinen interessiert zu haben, weil die verschiedenen Sozialhilfen eh aus einer Hand kamen. Wahrscheinlich ist das erst jetzt (zum 1.1.2020) im Rahmen der neuen Stufe des BTHG und den neuen Behördenzuständigkeiten aufgefallen.

Es ist ehrlich gesagt nicht dein Problem, dass die Verwaltung dieser Einrichtung bisher gepennt hat. So wie dus beschrieben hast, wird die Betreute von dem ganzen Beimbamborium eh nix haben. Lass mal die verschiedenen Behörden kreisen, damit eine Maus rauskommt. Du hast dir nix vorzuwerfen.


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