Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vergütungsproblematik

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsproblematik im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich betreue einen alten Herrn der in seinem bis auf ein Darlehen in Höhe von ca. 2200 Euro abbezahlten eigenen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 03.06.2020, 10:55   #1
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Vergütungsproblematik

Ich betreue einen alten Herrn der in seinem bis auf ein Darlehen in Höhe von ca. 2200 Euro abbezahlten eigenen Häuschen wohnt.
Er erhält 1428 Euro Altersrente und zusätzlich 1000 Euro an Miete monatlich sowie 545 Euro Pflegegeld.


Bis letztes Jahr wurde das Haus als eigengenutzt anerkannt und der Betreute als mittellos. Inzwischen hat die Rechtspflegerin gewechselt und machte zunächst eine Rückforderung der Gerichtskosten und Betreuervergütung für die letzten 10 Jahre geltend. Das wurde natürlich sofort abgewehrt und der Streit ging in Folge um 3 Jahre Rückforderung.


Ich habe die qm Zahl als angemessenes Hausgrundstück durch einen Architekten nachgewiesen.
Die Revisorin schrieb:
Zukünftig muss die Betreuervergütung aus dem Einkommen des Betreuten gezahlt werden, nicht mehr aus der Staatskasse.
Der Betreute verfügt über ausreichend monatliches Einkommen (Grenze bildet §85 SGB XII) woraus die monatliche Betreuervergütung gezahlt werden muss. (vgl. auch LD Darmstadt 5T 299/19, Beschluss vom 6.6. 2019)
Nach § 1836c, BGB hat der Betroffene auch sein Einkommen einzusetzen (siehe Palndt, BGB, Kommentierung zu § 1836c)


Die Gesamtrechnung sieht so aus:
Einnahmen 2973 Euro

Ausgaben: 350 Euro Strom und Heizung für das ganze Haus
ca 1200 Euro monatlich für 24/7 (Alltags) Pflege
114 Euro monatlich Versicherung

15,08 Euro Darlehensabtrag.
Gesamtausgaben= 1679 Euro



In diesem Jahr starb der Heizkessel eines natürlichen Todes und musste ersetzt werden. Das hat alleine 2900 Euro gekostet.
Die Hauseingangstür hing schief in den Angeln und wurde ersetzt (Denkmalgeschützes Fachwerkhaus) der Ersatz hat 3700 Euro gekostet.

Ich spare immer wieder Geld für evtl. Reparaturen an aber habe letztlich keine Ahnung ob diese Ansparung in Ansatz gebracht werden kann?


Meiner Rechnung nach bleiben da 1294 Euro monatlich übrig was nicht dem doppelten Regelsatz entspricht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2020, 15:50   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Das Pflegegeld zählt hier nicht mit, ist keine Leistung zum Lebensunterhalt, davon soll die pflegende Person bezahlt werden.

Die Miete ist wohl eine Einnahme? Ist ein Teil des Hauses vermietet (Einliegerwohnung). Wie gross sind die Wohnungen denn (ubd wieviele Leute wohnen darin), dito Art des Hauses (Reihenhaus, freistehend usw) und wie groß ist das Grundstück? Von solchen Kriterien hängt die Angemessenheit ab, weniger von den Summen.

Übrigens: der Einkommensfreibetrag bei Alleinstehenden ist derzeit 864 + Kaltmiete (entfällt hier) + Betriebskosten (aber ohne Heizung und Strom), § 85 SGB XII. Es geht dabei um das Netto, das dem ggü gestellt wird, unter Abzug von ESt (ist hier eine Steuererklärung getätigt, es gibt ja Einnahmen aus Vermietung), versicherungen und Pflegekosten sind auch abzuziehen. Die meisten Summen fehlen in der Anfrage. Und außerdem: gibts Geldvermögen über 5.000 €?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2020, 16:46   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Horst, danke erst mal.
Das Haus ist komplett raus aus der Forderung . Es geht nur noch um meine Vergütung. Vermögen ist nicht da und war auch nie über 5000 Euro.
Die restlichen Summen stehen da.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2020, 18:18   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Wo stehen denn die qm-Zahlen?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2020, 18:44   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich verstehe das insistieren auf dem Haus jetzt nicht? Das fällt mit seinen 142 qm raus da auch die Pflegeperson und ein Sohn dort wohnen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2020, 22:16   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 04.08.2018
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 53
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ic
In diesem Jahr starb der Heizkessel eines natürlichen Todes und musste ersetzt werden. Das hat alleine 2900 Euro gekostet.
Die Hauseingangstür hing schief in den Angeln und wurde ersetzt (Denkmalgeschützes Fachwerkhaus) der Ersatz hat 3700 Euro gekostet.

Ich spare immer wieder Geld für evtl. Reparaturen an aber habe letztlich keine Ahnung ob diese Ansparung in Ansatz gebracht werden kann?

Ich komme jetzt aus der Betriebswirtschaft zu Deiner Frage: Da kann man Rückstellungen bilden.




Wenn Du nachweist wie hoch die regelmäßigen "Erhaltungs-/Ersatzinvestitionen" der letzten Jahre waren, dann würden, zumindest im o.g. Ansatz, diese das verfügbare Einkommen senken.
Du bist angehalten eine Hilfebedürftigkeit abzuwenden. Machst Du keine Rückstellungen, ist das ja der direkte Weg in jene.



Jetzt bin ich auf die anderen gespannt...
__________________
Ehe man den Kopf schüttelt, vergewissere man sich, ob man einen hat
(Capote)
dieARS ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2020, 23:33   #7
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich spare immer wieder Geld für evtl. Reparaturen an aber habe letztlich keine Ahnung ob diese Ansparung in Ansatz gebracht werden kann?
Nein, aber: die Reparaturkosten sollten eigentlich auf das Kalenderjahr aufgeteilt werden (§ 7 der Verordnung zu § 82 SGB XII) und in diesem Umfang das Einkommen mindern. Wenn im selben KJ (ist es das selbe KJ?) schon 6800 € an Reparaturkosten anfielen dann sollte für das laufende KJ kein anrechenbares Einkommen über bleiben...
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39