Dies ist ein Beitrag zum Thema Abgabe Jahresberichte - Form? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von michaela mohr
Bißchen sehr spitzfindig oder?
Was nutzt mir bzw. dem Fragesteller eine theoretisch vorhandene Möglichkeit wenn ...
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04.08.2020, 22:51 | #11 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 13.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
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Zitat:
selbstverständlich ist eine elektronische Kommunikation (Signatur, Governikus oder beA) auch für die Antragstellung möglich. Man muss es nur ordentlich machen. Und diese durchaus praktikable Möglichkeit (wenn ich es nicht vor 5 Min. selbst wieder getan hätte) hilft dem Fragesteller durchaus. |
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05.08.2020, 07:43 | #12 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Natürlich darfst du gerne recht haben.
Wobei es andererseits von meiner Seite aus dabei bleibt dass es hier theoretisch möglich ist aber wenig praktikabel und dass ich vor einer etwaigen Umsetzung hierzu persönliche Absprachen treffen würde.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
05.08.2020, 10:59 | #13 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo Michaela, bin gerade (mit anderen) dabei, eine allgemeinverständliche Anleitung für das EGVP zu schreiben. Ist in der Endabstimmung. Dann können auch nicht so technikaffine sicher elektronisch mit Gerichten (und vielen Behörden) kommunizieren.
Da kanns dann nur noch so kuriose Probleme geben, wie in der ML kürzlich von einem Hamburger Betreuer berichtet wurde: einige Rechtspfleger beklagen, dass nicht genug Kopierpapier vorhanden ist, um das alles auszudrucken. Natürlich arbeiten die noch mit Papierakten. Aber das sollte nicht das Problem der Betreuer sein. Zumal die Druckkosten den vermögenden Betreuten (Freibetrag allerdings 25.000 €) eh im Rahmen der Gerichtskosten berechnet werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
05.08.2020, 12:53 | #14 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Meins wäre das dann schon, ich agiere lieber im Rahmen gedeihlicher Zusammenarbeit. Zumal das mit Sicherheit nicht die Rpfl ausdrucken sondern die Geschäftsstellen MitabeiterInnen und dass die hier bei uns wirklich in die Knie gehen weiss ich genau. Zitat:
Ganz ehrlich? Soooooooo scharf als ewig Gestrige bin ich darauf nicht.
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05.08.2020, 13:10 | #15 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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War nicht persönlich gemeint. Ich zähle auch dazu (meine DOS-Programmierkenntnisse gehören ins Technikmuseum). Deshalb liefere ich die rechtlichen Grundlagen dazu und versuche, den Technikbabbel anderer einzudeutschen. Natürlich gibts dann einen Downloadlink.
Übrigens: wenn man die Schritte einmal drauf hat, ist es wirklich einfach und (jedenfalls etwas) kostensparend (beim eigenen Papier, Toner und Porto). Allerdings nicht kostenfrei. Die nötige (qualifizierte) Signatur kostet ca 1,40 € je Vorgang. Es gibt aber auch so eine Art Flatrate für Vielbenutzer (mit Hardwareanschaffung: Kartenleser, Signaturkarte). Ist letztlich ein Rechenexempel.
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06.08.2020, 17:56 | #16 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 72
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In welchem Bundesland bist du tätig?
Ich habe schon aus mehreren Bundesländern, teilweise aus Kommunen, Vorlagen gesehen. Die sind mehr oder weniger auch alle ähnlich, liegt ja in der Natur der gesetzlichen Vorgabe. |
06.08.2020, 18:02 | #17 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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06.08.2020, 20:46 | #18 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Für den Jahresbereicht besteht Formfreiheit- alles lässt sich also nutzen.
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19.01.2022, 16:16 | #19 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo Horstd !
Zitat:
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