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gesetzliche Betreuung

 

Abgabe Jahresberichte - Form?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abgabe Jahresberichte - Form? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo - nicht nur neu hier im Forum, sondern auch im Tätigkeitsfeld der rechtlichen Betreuung habe ich gerade folgende Frage: ...


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Alt 22.06.2020, 19:34   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 72
Standard Abgabe Jahresberichte - Form?

Hallo - nicht nur neu hier im Forum, sondern auch im Tätigkeitsfeld der rechtlichen Betreuung habe ich gerade folgende Frage:

In welcher Form fordern die bei/für euch zuständigen Gerichte die Jahresberichte ein (Jahresbericht und Rechnungslegung eines oder einer Betreuten).

Reicht ihr lediglich einen schriftlichen Bericht ein sowie eine Rechnungslegung samt Vermögensverzeichnis und Belegen oder wird darüber hinaus bspw. auch Nachweise über getätigte Aufgaben in Form von z.B. Kopien des Schriftverkehr gefordert?
brumm ist offline  
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Alt 23.06.2020, 00:52   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 14.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard ReLe

Hallo.

Gott bewahre. Bevor ich angefangen habe vollständig elektronisch zu übermitteln (am Anfang Übernahmebericht und Vermögensverzeichnis und nach 1 Jahr die übliche Rechnungslegung nebst Belegen und allg. Tätigkeitsbericht mit den grundlegenden Angaben), ging es genau in der Form per Papierpost raus. Keine Kopien des Schriftverkehrs usw.. Weder will das einer sehen noch ist es notwendig, geschweige denn im Hinblick auf die Druck- und Portokosten.

Guten Start!
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 23.06.2020, 01:11   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
In welcher Form fordern die bei/für euch zuständigen Gerichte die Jahresberichte ein (Jahresbericht und Rechnungslegung eines oder einer Betreuten).
Das musst du leider in aller Deutlichkeit mit dem zuständigen Gericht, nämlich dem deinen, besprechen.

Zitat:
Reicht ihr lediglich einen schriftlichen Bericht ein sowie eine Rechnungslegung samt Vermögensverzeichnis und Belegen oder wird darüber hinaus bspw. auch Nachweise über getätigte Aufgaben in Form von z.B. Kopien des Schriftverkehr gefordert?
Ein Vermögensverzeichnis wird nur z Beginn der Betreuung eingereicht.
In Berlin z.B. soll eine sog. Handakte zur Rechnungslegung gehören. Was das sein soll ist mir- ich arbeite in Hessen- z. B. ein vollkommenes Rätsel.

Zitat:
Gott bewahre. Bevor ich angefangen habe vollständig elektronisch zu übermitteln (am Anfang Übernahmebericht und Vermögensverzeichnis und nach 1 Jahr die übliche Rechnungslegung nebst Belegen und allg. Tätigkeitsbericht mit den grundlegenden Angaben), ging es genau in der Form per Papierpost raus
Na bitte- da ist die Bestätigung. Wir in Hessen können nichts elektronisch übermitteln im Bereich von Rechnungslegung usw.

Die bleibt nichts anderes übrig sich mit deiner Frage entweder an den zuständigen Rechtspfleger oder evtl. auch an Kollegen zu weden um eure spezifischen Modalitäten konkret in Erfahrung zu bringen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.06.2020, 01:45   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Na bitte- da ist die Bestätigung. Wir in Hessen können nichts elektronisch übermitteln im Bereich von Rechnungslegung usw.
Das stimmt so nicht Michaela,

grundsätzlich kannst auch du mit deinem Gericht natürlich elektronisch kommunizieren. Du brauchst dafür lediglich eine qualifizierte Signatur, den Rest kannst du dir runterladen.
Das will im Betreuungsbereich aber niemand, da es dort noch keine elektronische Akte gibt und daher derzeit die Wachtmeister der Poststelle im Extremfall mehrere hundert Blatt Papier ausdrucken und diese dann zur Akte geben müssten.
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agw ist offline  
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Alt 23.06.2020, 08:57   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Das stimmt so nicht Michaela,
Bißchen sehr spitzfindig oder?

Was nutzt mir bzw. dem Fragesteller eine theoretisch vorhandene Möglichkeit wenn es nicht umsetzbar/praktikabel ist?
Unserer Richter und Rechtspfleger weisen darauf hin dass die E Mail`s
lediglich einem informellen Austausch dienen aber dass z. B. Anträge darüber als nicht gestellt gelten müssen.


Hier wird man deswegen nicht umsonst in Strafsachen, Erbschafts und Nachlassangelegenheiten usw. uswexplizit zu schriftlichen- nicht elektronischen- Stellungnahmen/ Begründungen in zweifacher Form aufgefordert.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.06.2020, 09:46   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 52
Standard

Ich glaube hier sind keine einfachen E-Mails gemeint, sondern ein EGVP-Postfach über das dann sehr wohl Anträge, Rechnungslegungen und anderes ohne weitere Portokosten geschickt werden können.


Ich nutze dies, kostet für die digitale Signatur ca. 100 Euro im Jahr, aber an Portokosten für die Gerichte hätte ich mehr. Außerdem fallen Papierkosten beim Gericht an und Umschläge fallen auch weg. Das läppert sich ganz ordendtlich.
torstenkarsten ist offline  
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Alt 23.06.2020, 11:28   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Ich glaube hier sind keine einfachen E-Mails gemeint, sondern ein EGVP-Postfach
Genau das ist gemeint


Siehe auch: https://justizministerium.hessen.de/...-rechtsverkehr
__________________
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agw ist offline  
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Alt 29.07.2020, 15:29   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 72
Standard

Danke für eure Antworten! Diese haben mich durchaus weitergebracht. Ich arbeite derzeit noch nicht als Berufsbetreuer, daher habe ich auch kein Gericht, dass ich fragen kann. Mir ist diese Praxis (Jahresbericht mit Handakte) untergekommen, und ich fand es nicht stimmig.

Die Antwort vom Betreuuer-Berlin hat mich bestätigt, zudem habe ich vor kurzem auch eine Antwort an anderer Stelle erhalten, die ebenso bestätigt hat, dass in Berlin keine Handakte eingereicht werden soll. Interessanterweise jedoch, entgegen Michaelas Erfahrung, stellenweise auch das Vermögensverzeichnis jährlich.

Das in Berlin anscheinend auch die elektronische Übermittlung möglich ist, freut mich ebenso. Hinsichtlich der Einrichtung eines entsprechenden elektronischen Postfachs, Signatur etc. oder ähnlichem für die elektronische Kommunikation mit Gericht werde ich mich gesondert nochmal schlau machen.
Mir ging es hier erstmal nur um den Inhalt, der übermittelt werden muss.
brumm ist offline  
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Alt 29.07.2020, 19:35   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Berlin ist groß und hat viele Gerichtsbezirke. Es wird die KollegInnen sicherlich freuen, wenn die Übung mit der Handakte nicht mehr akut ist. In früheren Threads wurde schon mehrfach darüber geklagt.
Es ist ja erfreulicherweise nicht verboten, wenn sich was verbessert.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.07.2020, 18:41   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
Standard

Ich nutze den vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Bericht, den man im Internet herunterladen kann:


https://ordentliche-gerichtsbarkeit....tter/betreuung


Wurde noch nie moniert.


Ist zwar kurz gehalten, aber hier erwartet niemand lange Prosa. Wenn es was wichtiges gibt, ergänze ich es auf einem Beiblatt.
Michael77 ist offline  
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