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Grundsatzfrage Vermögenssorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Grundsatzfrage Vermögenssorge im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Vermögenssorge. Betreuter geschäftsfähig, kein Eiwi. Wann muss/darf ich einschreiten wenn ich zusehen muss ...


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Alt 01.07.2020, 21:31   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
Standard Grundsatzfrage Vermögenssorge

Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Vermögenssorge.

Betreuter geschäftsfähig, kein Eiwi.


Wann muss/darf ich einschreiten wenn ich zusehen muss wie mein B. in die Schuldenfalle gerät, weil er maßlos Geld abhebt.
Erst wenn wirklich Miete usw. gefährdet sind?


Ich habe mühsam einen Polster von 4-5000€ aufgebaut und alle Schulden, die am Anfang der Betreuung bestanden haben abgebaut. Jetzt erholt sich B. von seine Psychosen weil er brav alles mitgemacht hat. Nun kommt aber die Lust auf s Geldausgeben. Wieviel "Macht" habe ich? Noch überweise ich die gewünschten Beträge auf das TG Konto-das heißt, ich habs noch in der Hand-aber muss ich nicht seinem Willen folgen?
Danke
Pfingstrose ist offline  
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Alt 02.07.2020, 00:24   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe mühsam einen Polster von 4-5000€ aufgebaut
Das ist schön aber warum?
Je nachdem wie die genauen (Leben-)Verhältnisse sind muss er sich dann an den Betreungskosten beteiligen, z.B.

Zitat:
Wieviel "Macht" habe ich?
Keine- ohne Einwilligungsvorbehalt.

Zitat:
Erst wenn wirklich Miete usw. gefährdet sind?
Letztlich: ja.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.07.2020, 08:22   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 358
Standard

Meine aktuellen Erfahrungen dazu: habe auch so einen Fall. Es kam Geld aufs Konto, Nachzahlungen etc. Mietrückstände und Krankenkassenrückstände wurden von mir geregelt. Jetzt waren auf dem Konto noch ca. 1400 Euro drauf. Was ist passiert: es wurde sofort Geld in großen Mengen abgeholt. Nach Rücksprache hier im Forum habe ich dann relativ zeitnah eine Einwilligungsvorbehalt beantragt. Der Richter war relativ zügig dabei, Begutachtung noch diese Woche. In den letzten Wochen hat sie dann fast das ganze Bargeld abgeholt, jeden zweiten Tag 300 Euro etc. Ich habe geschaut, dass sie über den Monat kommt. Als dann am Ende die Rente aufs Konto ging, die Mietzahlung gefährdet war etc. habe ich dann eingegriffen, Restgeld vom Konto gesichert und geschaut, dass die Miete + Strom für den neuen Monat gesichert ist. Weiter konnte ich insgesamt noch 300 Euro sicher stellen an Bargeld für die Barkasse. Jetzt steht das Konto der Betreuten auf Null und ich warte mal ab, wann die ersten Rufe nach Geld kommen. Was ich damit sagen wollte: ich habe erst eingegriffen, als es für die elementarsten Zahlungen gefährlich wurde und Geld für den nächsten Monat Leben gesichert werden musste. Ich hoffe, dass der Einwilligungsvorbehalt schnell kommt. Ich weiß noch nicht einmal, was sie mit dem Geld gemacht hat, geht mich ja auch eigentlich nix an aber wenn jetzt die Frage nach Geld kommen sollte, dann möchte ich schon wissen, was sie mit dem 1400 Euro Bargeld gemacht hat. Bekannter sagt, sie hätte nicht viel gekauft ...vielleicht hat sie das Geld ja auch noch unter der Bettdecke, keine Ahnung.
Just ist offline  
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