Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterscheidung Pflegeheim Wohnheim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
falls es keine Unterscheidung gibt, finde dazu auch nichts, nicht wundern, es war eine Aussage, die gemacht wurde. Mir ...
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04.07.2020, 13:12 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2020
Beiträge: 15
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Unterscheidung Pflegeheim Wohnheim
Hallo,
falls es keine Unterscheidung gibt, finde dazu auch nichts, nicht wundern, es war eine Aussage, die gemacht wurde. Mir fällt das von der Auffassung her schon schwer überhaupt zu formulieren. Mir wird die Einsicht in die Dokumentation, habe es dämlicherweise Pflegedokumentation genannt, verweigert mit der Begründung, man sei kein Pflegeheim sondern ein Wohnheim und deshalb habe ich kein Recht, die ausschließlich internen Zwecken dienende Dokumentation einzusehen. Wie das gegenüber der Heimaufsicht aussieht, blieb offen. Gibt es diese Unterscheidung wirklich? Seh das so: Wenn jemand in einer Einrichtung lebt, er da einen Wohn- und Versorgungsvertrag hat, dann gibt es in der Einrichtung eine Unterlage, in der alles mögliche, das denjenigen betrifft, festgehalten wird. Muss, damit jeder in jeder Schicht Bescheid weiß. Es gibt eine Weisung, nach der regelmäßig Gesundheitsdaten erfasst werden sollen. Dann müsste man davon ausgehen, dass die Gabe von Medikamenten nach Verordnung dokumentiert wird. Wer was wann in welcher Menge gegeben hat zB. Das sind schon zwei Bereiche, in denen objektive Gesundheitsdaten ermittelt werden, deren Einsicht nicht verweigert werden kann. Das Festhalten von Befindlichkeiten allgemein gehört da auch zu. Das Notieren von Grabenkämpfen mit nervigen Betreuern ist subjektiver Natur, könnte und sollte abseits davon geschehen. Frage mich ernsthaft, ob ich zu blöd bin und etwas überlesen habe, oder ob ich zu blöd bin und veralbert werde. Tendiere zum zweiteren und würde da dann im Zweifelsfalle, weil meine Argumente nicht ziehen, einen Beschluß vom BG erbitten. Die beiden Menschen werden in allen Angelegenheiten betreut, es ist keine Einsichts-/ Einwilligungsfähigkeit* vorhanden, von daher sollten solche Einblicke möglich sein. Die Einrichtung beansprucht ein Direktionsrecht gegenüber dem Betreuter und, die Personensorge innezuhaben, was die Schieflage beschreibt, in sich das Verhältnis im Dreieck Mensch-Leistungserbringer-Betreuer befindet. Viele Grüße PS * beziehe die beiden in alles, was sie direkt betrifft, also Freizeit, Urlaub, "Spielzeug" und so ein und bin da für Hilfen, die das Ausdrücken von Bedürfnissen erleichtert UK zB, total offen. ist an sich ein neues Thema Apropos UK: Leider stellt sich auch hier eine Grenze beim Leistungserbringer auf. Hätte das einfach mal probiert mit einem ganz einfachen System, das nicht die Welt kostet und im Zweifelsfall zum Unterhaltungsmedium umfunktioniert werden könnte. Leider hat sich der Fachdienst eingeklinkt und es läuft nix. |
04.07.2020, 14:38 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Wohnt dein Betreuter in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder einer Pflegeeinrichtung?
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04.07.2020, 15:53 | #3 | |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2020
Beiträge: 15
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Zitat:
Hallo! Es ist eine Einrichtung im Sinne der Eingliederungshilfe, in der Pflege, Behandlung (Medikamentengaben) und wie allgemein im Vertrag umschrieben Unterstützung bei der Verrichtung von Alltäglichem geleistet wird. Als Wohnstätte ist es eine stationäre Einrichtung. Viele Grüße |
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04.07.2020, 16:11 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2020
Beiträge: 15
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Frage mich auch deshalb nach dem Sinn, weil durch das BTHG zum 1.1.20 der Fokus auf den Leistungsempfänger verschoben wurde und nun die Leistungserbringer nicht mehr wie früher direkt mit dem Kostenträger W und T verhandeln, sondern außen vor sind, und zusätzlich nicht mehr den Hilfebedarf feststellen, sondern der Kostenträger.
Der Leistungserbringer bittet aktuell darum, am Gesamtplanverfahren als "Vertrauensperson" teilnehmen zu dürfen. Spatestens an der Stelle frage ich mich dann, ob die Argumentation, dass die Dokumentation nur für interne Zwecke ist, sinnhaft ist. Sie wollen an den runden Tisch mit einer internen Dokumentation, die für "Außenstehende" wie gesetzliche Betreuer nicht einsehbar ist. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mal anders... |
04.07.2020, 16:43 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Du hast weiter oben von Medikamentengabe gesprochen: Die Behandlungspflege in EGH Einrichtungen unterliegt den üblichen Dokumentations- und Nachweispflichten von delegierbaren Tätigkeiten. Die Betroffenen (Patienten in diesem Sinne) haben ein Recht auf Einsicht.
Aus deinem Beitrag werde ich nicht ganz schlau, was das Problem ist. Wenn du glaubst, dass Fehler gemacht wurden oder verordnete Leistungen nicht erbracht wurden, dann kannst du dich zuerst mal an die örtliche Heimaufsicht wenden. Die Einsicht in die Doku kannst du - sofern deine AKs das hergeben - via Anwalt durchsetzen, am besten holst du dir einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht. |
04.07.2020, 19:28 | #6 | |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2020
Beiträge: 15
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Zitat:
Hallo, vielen Dank! Damit stimmt die Richtung und die Aussagen, die natürlich nur fernmündlich getroffen wurden, damit man im Zweifelsfalle gaslighting betreiben kann, sind falsch. AK ist Vertretung in allen Angelegenheiten plus Post. Viele Grüße |
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05.07.2020, 10:09 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2019
Beiträge: 30
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Hallo,
ist ein Verfshrenspfleger eingesetzt/bestellt? Wenn ja, was sagt der/die Person zu dieser Situation? Bevor Du eine offizielle Beschwerde bei der Heimaufsicht einreichst: Habe gelernt die Helfen gerne argumentativ bei Missständen/Unklarheiten Einfach mal anrufen und um Schützenhilfe bitten. Geht schneller. Gaslighting ist ein Ausdruck für hochmanipulative, psychische Gewaltausübung mit dem Ziel das Opfer zu brechen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Personal des Pflegeheims nicht Dein Selbstbewusstsein zerstören will um ein Abhängigkeitsverhältnis aufzubauen. Kirche, Dorf und so weiter. Das die Damen und Herren "Pflegeheim/Dienst" sich vielleicht mal ungern "reinpfuschen" lassen, habe ich (und sicher viele Andere) auch schon erlebt. Viel Erfolg |
05.07.2020, 15:46 | #8 | |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2020
Beiträge: 15
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Zitat:
Hallo Steglitzerbb, den Begriff habe ich bewusst so gewählt. Die Einrichtung hat ein Problem mit mir. Ganz ärgerlich für sie ist, dass sie mich selbst vorgeschlagen hat. Von außen kann man mit seinem Erfahrungsschatz argumentieren, klar und das finde ich auch gut so. Zum Reinpfuschen kann ich nur sagen, dass es nicht darum geht, hab nichts davon, wenn ich die Einrichtung mit Pillepalle blockiere, sondern es geht um Pfuschen in der Einrichtung, nachweislich durch Außenstehende. Es geht darum, das zu kaschieren, so kurzsichtig es wirkt. Die Frage ist an sich beantwortet. Auch, wenn das simpel wirkt, war nötig. Lese viel und versuche, meine Sicht zu widerlegen. Manchmal ist es nicht einfach, einen anderen Blickwinkel einzunehmen, da ist es hilfreich, wenn von außen feedback kommt. Rest wird an anderer Stelle geklärt werden und soll kein Thema hier sein, dafür ist mir das hier doch zu öffentlich. Viele Grüße |
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05.07.2020, 19:25 | #9 | |
Forums-Azubi
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Beiträge: 30
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Zitat:
Beste Grüße |
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06.07.2020, 09:38 | #10 | |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2020
Beiträge: 15
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Zitat:
Hallo, guten Morgen, hab das auch nicht so empfunden, im Gegenteil das Wort trifft es wirklich, deshalb hab ich das auch so aufgenommen und weitergesponnen. Das ist halt die Sache der schriftlichen Kommunikation, kann Vorteil, kann Nachteil sein, man liest mit seiner Gedankenwelt. Mach mir im Moment Sorgen um die Betreuten und kann mit den argumentativen Verwerfungen des Leistungserbringers nicht gut umgehen. Viele Grüße und allen eine schöne, ruhige Woche! |
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