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Beantragung Verfahrenskostenhilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beantragung Verfahrenskostenhilfe im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Miteinander, zwei meiner Klienten ( mittellos ) befinden sich in laufenden Scheidungsverfahren. ( Scheidungsantrag jeweils vom Ehepartner eingereicht aber ...


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Alt 04.07.2020, 17:43   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Beantragung Verfahrenskostenhilfe

Hallo Miteinander,
zwei meiner Klienten ( mittellos ) befinden sich in laufenden Scheidungsverfahren. ( Scheidungsantrag jeweils vom Ehepartner eingereicht aber ich denke das ist unerheblich ).

Ich habe ( tatsächlich ohne vorher einen Beratungsschein zu organisieren ) mit Zustimmung meiner Klienten einen Anwalt mit der Mandantschaft beauftragt.

Für den Antrag auf Prozeßkostenhilfe fragt sich der Anwalt eine Gebühr von € 80,-- was für einen Heimbewohner mit Bargeldkonto viel Geld ist.

Kann ich den Antrag nicht auch selbst bei Gericht stellen ? Und wenn ja: würdet Ihr das machen oder fällt das unter " nicht zuständig " ?
( Ich tendiere dazu das wenn ich den Beratungsschein organisiere auch für die Verfahrenskostenhilfe zuständig bin. Wollte aber mal Eure Meinung dazu hören )

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 04.07.2020, 18:35   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Von einem Anwalt der für ein Scheidungsverfahren (= null Prozessrisiko) einen Kostenvorschuss haben will würde ich mich schleunigst trennen. Da merkt man sofort dass es dem Anwalt nicht um das Wohl seiner Mandanten sondern nur um die Kohle geht.


Die Verfahrenskostenhilfe kann man grundsätzlich auch selbst beantragen, bei so einem knauserigen Anwalt würde ich aber eher den Anwalt wechseln.
Pichilemu ist gerade online  
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Alt 08.07.2020, 13:44   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
Standard

VKH-Antrag bei mittellosen Klienten ist "Kindergeburtstag", das geht in 10 Minuten. Bevor ich mir da groß Gedanken mache, ist der Antrag schon mit Anlagen komplettiert.

Christian Martens

p.s. und ich bin dafür bekannt, mir gerne "groß" Gedanken zu machen
Christian Martens ist offline  
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