Dies ist ein Beitrag zum Thema Deckung Heimkosten Sozialamt Rückbuchungen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
wie handhabt Ihr das praktisch? Betreuter kommt im Juni ins Heim, Sozialamt ist drin. Keine Miete mehr zahlen ...
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12.07.2020, 09:21 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 355
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Deckung Heimkosten Sozialamt Rückbuchungen
Guten Morgen,
wie handhabt Ihr das praktisch? Betreuter kommt im Juni ins Heim, Sozialamt ist drin. Keine Miete mehr zahlen (ein Sozialamt will jetzt aber den Nachweis haben, dass bis zur Kündigungsfrist gezahlt wurde) und Sachen wie Zeitung etc. kündigen. Bucht Ihr auch Zahlungen zurück? Wenn Ihr am 30.06 bestellt worden seid, bucht Ihr dann auch Zahlungen rückwirkend zurück oder lasst Ihr die Buchungen stehen? Zeitung, die Miete Juni, die noch am Anfang abgebucht wurde etc? Welchen Maßstab setzt Ihr da an? Ob die Heimkosten abgedeckt sind? Bucht Ihr Buchungen soweit es geht zurück? Sozialamt ist zB schon im Mai im Boot, Betreuung aber erst ab Ende Juni. Schaut Ihr Euch dann auch die Buchungen im Mai an und fangt dort auch an zurückzubuchen oder nur AB Bestellung? |
12.07.2020, 18:27 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Was vor der Heimunterbringung an Zahlungen fällig war (zB die Miete am Monatsanfang) ist ja durch das Heim nicht unwirksam geworden. Der Einsatz von Einkommen (§§ 82 ff SGB XII) und Vermögen (§ 90 SGB XII) kann sich nur auf solches beziehen, das am Tag des Hilfebeginns noch vorhanden ist. Allenfalls Rückforderungen von Schenkungen (§ 528 BGB) können eine Ausnahme darstellen (sowie natürlich Gelder, die dem Betreuten gestohlen wurden).
Für die Zukunft: Daueraufträge stornieren, dito Lastschriften. Unverzüglich Genehmigung nach § 1907 BGB beantragen, bevor die rechtskräftig ist (§§ 40, 63 FamFG), kann nicht gekündigt werden. Beim SHT vorsorglich die Übernahme der noch anfallenden Mieten beantragen (ggf wird eine Kaution darauf angerechnet). Weiteres (auch zu den Mietkosten): https://www.bundesanzeiger-verlag.de...nungsauflösung
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.07.2020, 18:53 | #3 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Betreuung heisst nicht dass der Betreute seinen Verpflichtungen gegenüber in Anspruch genommenen Leistungen nicht mehr zu erfüllen hätte. Wenn du den Antrag auf die Übernahme der Heimkosten rechtzeitig gestellt hast sollte doch kostenmässig alles Paletti sein.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.07.2020, 19:53 | #4 | |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 355
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Zitat:
Ich habe das anders gemeint: wenn man zum 01.06 bestellt wurde, der Betreute aber schon seit z.B. 01.04 im Heim ist, der Antrag auf Übernahme der Heimkosten vom Heim am 01.04 gestellt wurde, ob Ihr dann bis zum 01.04 rückwirkende das Konto "bereinigt". Ich habe das bisher so gehalten: ist noch genug zusätzliches Vermögen da um die abgebuchten Beiträge (Zeitung, Sky etc) zu bezahlen, dann habe ich die Buchungen nicht zurückgebucht. Müssen aber zB 1000 Euro an Rente eingesetzt werden und diese Buchungen würden dann die 1000 Euro schmälern, es wäre nicht mehr genug fürs Heim da, dann habe ich zurückgebucht. Ich schaue immer, dass die einzusetzende Rente auch fließen kann. Meistens ist die Rente ja noch nicht übergeleitet und man überweist dann einen ersten Abschlag auf die Rente. |
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12.07.2020, 20:00 | #5 |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 355
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13.07.2020, 08:59 | #6 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Entschuldigung, meine Antwort bezog sich auf deine Falldarstellung die lautete:
Zitat:
Zitat:
Der Tag des Hilfebeginns ist also der 1.4. (die Bestellung als Betreuer erfolgt am 1.6.)und die Frage ob man ab dort zurückbuchen kann/sollte? ist meiner Ansicht nach immer noch nicht beantwortet. Im Zusammenhang mit anzurechnenden Kosten des Betreuten bei Heimaufnahme gab es einmal ein Urteil welches klarstellte dass das Amt nicht dazu berechtigt ist wegen der Zahlung der Heimkosten jemanden zum "Mietnomaden" zu machen. Deine Frage sehe ich insofern anlog dazu. Aus welchem Grund sollte es also rechtmässig sein einen bisher schuldenfreien (?) Betreuten jetzt wegen der Heimaufnahme zu verschulden? Ich versuche in dieser Situation eher eine Vertragsauflösung unter Benennung der Gründe zu erreichen anstatt einfach zurückzubuchen-zumal eine reine Rückbuchung noch weitere Kosten verursacht die sich evtl. durch eine Erklärung vermeiden liessen.
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