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Beiblatt kostenlos? Heimbewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beiblatt kostenlos? Heimbewohner im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, kurz und knapp: Meine Betreute lebt im Heim mit Schwerbeh. 100 % Merkz. B und G. Die beantragte, ...


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Alt 16.07.2020, 12:29   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard Beiblatt kostenlos? Heimbewohner

Hallo Zusammen,
kurz und knapp:
Meine Betreute lebt im Heim mit Schwerbeh. 100 % Merkz. B und G. Die beantragte, kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung wurde mir dieses Mal ab gelehnt. Bevor ich in Widerspruch gehe.. hat jemand Erfahrung damit? Betreute erhält nur Taschengeld. (Rente inkl Pflegewohngeld des Sozialamtes für den Heimaufenthalt.)
Danke vorab.
Manu2211 ist offline  
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Alt 16.07.2020, 12:40   #2
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

mit welcher Begründung abgelehnt?
hast du den Sozialhilfebescheid mitgeschickt?
mimi91 ist offline  
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Alt 17.07.2020, 09:22   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard

Begründung war, dass Merkzeichen "H" und "Bl" fehlen, Mitarbeiter hat sich wohl gar nicht mit dem beigefügten Bescheid (Pflegewohngeld) befasst, obwohl ich alles nochmals im Anschreiben aufgezählt habe (Taschengeld usw.) Ich geh in Widerspruch..
Manu2211 ist offline  
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Alt 17.07.2020, 09:44   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Merkzeichen G reicht.
...oder reicht diese Sozialleistung nicht aus:


Zitat:
(Rente inkl Pflegewohngeld des Sozialamtes für den Heimaufenthalt.)
Zitat:
Kostenbefreiung
Eine kostenfreie Wertmarke erhalten blinde oder hilflose Menschen sowie Schwerbehinderte, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
  • Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe)
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge). Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Schwerkriegsbeschädigte, Versorgungs- und Entschädigungsberechtigte unentgeltlich befördert und müssen keine Eigenbeteiligung für die Wertmarke leisten. Dies ist der Fall, wenn mindestens seit dem 01.10.1979 wegen der Schädigungsfolgen eine Freifahrtberechtigung vorliegt.
Voraussetzungen

Zitat:
Eintrag eines der folgenden Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis:
  • erhebliche Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)
  • außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blindheit (Merkzeichen Bl)
  • hilflos (Merkzeichen H)
  • gehörlos (Merkzeichen Gl)
  • Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte (Merkzeichen VB oder EB), die bereits vor dem 1. Oktober 1979 berechtigt waren, unentgeltlich befördert zu werden und heute noch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 aufweisen
Quelle: https://amt24.sachsen.de/leistung/-/...-id-toc-block5


mfg
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carlos ist offline  
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Alt 17.07.2020, 12:08   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard

Genau DAS ist ja meine Frage
Im Pflegewohngeld sind Leistungen nach SGB XII enthalten, auch der Barbetrag ist SGB XII.. es gibt keinen Einkommensüberhang
Manu2211 ist offline  
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Alt 17.07.2020, 13:27   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard

Zitat:
Zitat von Manu2211 Beitrag anzeigen
Genau DAS ist ja meine Frage
Im Pflegewohngeld sind Leistungen nach SGB XII enthalten, auch der Barbetrag ist SGB XII.. es gibt keinen Einkommensüberhang

Es klingt so, als wäre die Rente der Betreuten so hoch, dass sie keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) hat, sondern auf Pflegewohngeld.



Es wäre nett, wenn Du das Ergebnis des Widerspruchs hier im Forum mitteilst. Ich hatte bisher nur einen Fall, in dem ich Wohngeld für eine Betreute im Heim beantragt habe, damals beim Landratsamt.



Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 18.07.2020, 18:57   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

Pflegewohngeld reicht nicht aus. Taschengeld schon.

Wenn ein Heimbewohner eine Bestätigung des Sozialamtes vorlegt, dass Taschengeld bezogen wird, wird das Beiblatt unentgeltlich ausgegeben.

Viele Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.12.2020, 09:33   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Habe gerade wieder so einen Fall. Vor dem 1.1.2020 erhielt der Heimbewohner das Beiblatt kostenlos. Nun - da er wg. seiner höheren Rente keine Leistungen gem. SGB XII mehr erhält sondern nur noch BTHG-Leistungen nach SGB IX - soll er seine Wertmarke selbst zahlen.
ALG2-Empfänger z.B. haben - wenn die Kosten der Unterkunft abgezogen sind - mtl. einen Regelsatz in Höhe von 432,-- Euro zum Leben und erhalten die Wertmarke kostenlos.

Meinem Heimbewohner bleiben ca. 300,-- Euro und er soll seine Wertmarke selbst zahlen?


Unlogisch würde ich sagen.



mfg
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carlos ist offline  
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Alt 21.12.2020, 17:28   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin


Wenn Deinem Heimbewohner nach Abzug der Verpflegungskosten im heim immer noch 300,00 € bleiben, dann ist das deutlich mehr als früher und immer noch mehr als das, was einem ALG 2 Empfänger von seinen 432,00 € nach Abzug der Kosten für Essen und Trinken übrigbleibt.


Im Allgemeinen gebe ich Dir allerdings Recht. Viele sind mit ihren Renteneinnahmen nur knapp über der GruSi, müssen aber die GEZ und deutlich mehr für die Befreiung v.d. med. Zuzahlung hinblättern. Da ist der Preis für das Beiblatt auch nicht so toll.


Apropos: Bekommt Dein Betreuter auch Wohngeld? Mit Schwebi ist das nicht zu verachten...


MfG


Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.12.2020, 20:00   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen

Apropos: Bekommt Dein Betreuter auch Wohngeld? Mit Schwebi ist das nicht zu verachten...

Ja, kriegt er auch. Ist in den ca. 300,--Euro schon mit drin.



Zitat:
Wenn Deinem Heimbewohner nach Abzug der Verpflegungskosten im heim immer noch 300,00 € bleiben, dann ist das deutlich mehr als früher und immer noch mehr als das, was einem ALG 2 Empfänger von seinen 432,00 € nach Abzug der Kosten für Essen und Trinken übrigbleibt.

Stimmt natürlich auch.



mfg
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carlos ist offline  
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