Betreuerwechsel - welche Unterlagen müssen weitergegeben werden?
Hallo,
vom Betreuungsgericht wurde mir die Betreuung meines Sohnes zugesprochen. Der ehemalige Betreuer wollte mir 2 Ordner an Unterlagen zuschicken. Heute habe ich einen 1,5 cm kleinen Stapel an Mahnungen und alten Rechnungen erhalten. Müsste ich nicht den gesamten Schriftwechsel erhalten, um den aktuellen Stand erfassen zu können? Vielen Dank für Eure Hilfe vorab. Liebe Grüße villosa |
Sei mir nicht böse aber diese Frage wurde schon so oft gestellt und beantwortet dass ich dich auf unsere Suchfunktion dazu verweise.
https://www.forum-betreuung.de/searc...earchid=745583 Suche dir bitte die für dich passenden Beiträge heraus. Soviel nur, die Aktenübergabe ist eine Holschuld, also du musst dir die Akten von der Verbetreuerin abholen. |
Kein Problem, dann suche ich mal. Dankeschön. (Sorry, bin neu hier)
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Kein Problem.:winke:Dubist bei weitem nicht die einzige die diesen (ungeliebten) Hinweis bekommt:giggleswe:
Ich bin mir lediglich sicher dass du dort absolut fündig wirst. Sollte trotzdem noch etwas unklar oder evtl. speziell sein dann scheue dich bitte auf keinen Fall wieder hier nachzufragen. |
Vielen Dank!
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