Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldverwahrung durch Betreuer im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn ich meinen Betreuer darum bitte von mir gespartes Geld zu verwahren.Wird er sich darauf einlassen ?.Darf er so etwas ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
03.08.2020, 18:14 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.07.2020
Beiträge: 13
|
Geldverwahrung durch Betreuer
Wenn ich meinen Betreuer darum bitte von mir gespartes Geld zu verwahren.Wird er sich darauf einlassen ?.Darf er so etwas überhaupt ?.Bei mir ist er nicht für finanzielle Angelegenheiten zuständig.
|
03.08.2020, 18:26 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin Fun
Als Betreuer darf er es nicht, weil er keine Vermögenssorge hat. Als Privatmensch darf er es - so wie jeder andere auch. Das ist eine Vertrauensfrage. Ich würde es mir als Betreuer allerdings sehr überlegen, ob ich mich darauf einlassen würde, Geld von Betreuten anzunehmen, bei denen ich keine Vermögenssorge habe. Der Grund dazu ist, dass ein Betreuer mit Vermögenssorge über die Geldverwaltung der Betreuten gegenüber dem Gericht Rechenschaft ablegen muss. Das ist zwar eine Form von Kontrolle, aber auch eine Form von Sicherheit/Absicherung. Das empfinde ich sogar als Betreuer positiv. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
Lesezeichen |
|
|