Dies ist ein Beitrag zum Thema AK Vermögenssorge im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ihr Lieben,
ich bin ehrenamtliche Betreuerin mit dem AK Vermögenssorge ohne EV.
Mein Betreuter verfügt soweit selbst über sein ...
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04.08.2020, 07:15 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.03.2020
Beiträge: 12
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AK Vermögenssorge
Hallo ihr Lieben,
ich bin ehrenamtliche Betreuerin mit dem AK Vermögenssorge ohne EV. Mein Betreuter verfügt soweit selbst über sein Girokonto. Ich schau nur mit drauf und überweise die vereinbarten Ratenzahlungen, Miete, usw. Nun wird mir aber beim Betrachten des Kontoauszuges etwas unwohl. Er wirtschaftet sein Einkommen (z.Zt Krankengeld) innerhalb weniger Tage durch Ebay Verkäufe und Käufe komplett herunter. (Nach seiner Aussage sind das Tätigkeiten seiner Freundin, die ALG II bezieht und somit kein weiteres Einkommen haben darf) Solange dachte ich mir, okay ist sein Ding..für diesen Monat ist ja alles bezahlt und das nächste Einkommen kommt.. Nun hat er aber noch ein Netflix-Abo gebucht - durch fehlende Deckung wurde die Lastschrift zurückgebucht- die Kosten für die Rücklastschrift treibt das Konto nun ins Minus. Ich bin jetzt verunsichert, ob ich nicht doch eingreifen muss (wie auch immer) oder solange entspannt bleiben muss bis es an die Existenz geht. Freu mich auf eure Anregungen |
04.08.2020, 07:58 | #2 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Sollte es noch ein einziiges Mal vorkommen würdest du dies dem JC melden müssen. (und das zu deiner Absicherung auch machen, so darf man sich nicht vor den Karren spannen lassen. Zumindest wenn es regelmässig geschieht) Zitat:
Hattest du dich nicht zu Beginn der Betreuung mit ihm zusammengesetzt und die finanziellen Dinge besprochen. Entschuldige bitte, beim Lesen entsteht der Eindruck so lange hinzuschauen wie alles gut geht und erst panisch zu werden wenn es schief läuft. Du solltest in finanzieller Hinsicht für klare Verhältnisse sorgen. Sich zusammensetzen, ein Haushaltsbuch zusammen anlegen, Einnahmen und Ausgaben und 5 Euro Sparbetrag, zusammentragen und dann schauen was zur persönlichen Verfügung und zum Verbrauch übrig bleibt. Das muss ein Betreuter (und sein Betreuer) klar und deutlich vor Augen haben sonst bleibt es Gewurschtel.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.08.2020, 12:20 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Dass die Freundin ihren ebay-Handel über das Girokonto des Freundes laufen lässt geht gar nicht, aber mit dem Betrugsvorwurf wäre ich vorsichtig. Denn auch einem ALG-II-Bezieher ist es im Grundsatz nicht verboten, eigene Gegenstände auf einer Auktionsplattform zum Verkauf anzubieten bzw. Dinge von dort zu kaufen. Die Einnahmen daraus dürfen auch nicht angerechnet werden (ähnlich wie wenn man seinen Plunder auf dem Flohmarkt verkauft). Anders wäre es tatsächlich, wenn die Freundin damit faktisch ihren Lebensunterhalt bestreitet, also mehr als nur ein paar Kröten im Monat verdient. Das weiß man aber aus der Beschreibung des TE nicht.
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04.08.2020, 12:40 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dazu habe ich eine klare Haltung. Wer solche Versuche machen möchte um sich z.B. auch um den Eindruck eines gewerbsmässigen Handels zu entziehen der soll das selbst, auf seinem eigenen Konto, mit eigenem Risiko veranstalten. Als Betreuerin eines anderen bin ich nicht verpflichtet zum Detektiv oder Ergründer der jeweiligen Redlichkeit von Drittpersonen zu werden. Nach einer nichtbefolgten Wanrung gebe ich das ans JC weiter, wie man das dann nennt ist mir egal. Ich halse mir nicht noch weitere Probleme neben den originären auf.
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04.08.2020, 17:42 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Gelegentlich schaut auch mal das Finanazamt bei Ebay vorbei und schnüffelt, ob da jemand so viele Angebote hat, dass man das ggf. auch gewerblich nennen könnte. Wenn sie den Eindruck bekommen, dann haken sie nach - und das wäre dann bei dem Betreuten. Nicht schön, wenn er dann für seine Dame auch noch den Ärger mit dem FA an der Backe hätte. Für die ehrenamtliche Betreuerin noch viel weniger schön... (Bei einem meiner Betreuten gab es mal so eine dumme Anfrage...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.08.2020, 07:00 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.03.2020
Beiträge: 12
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Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mein ungutes Bauchgefühl bestätigt.
Ich habe den Betreuten erst vor einem Monat als meine erste Betreuung von einer BB übernommen. Sie hat mit mir alles genau durchgesprochen, was wie vereinbart ist und wie läuft. Mit dem Betreuten bin ich dann so verblieben, dass wir alles so beibehalten. Die Ebay (Ver-)Käufe haben erst nach meinem Betreuungsbeginn so stark zugenommen. Ebenso ist ein PayPal-Konto hinzugekommen. Ich werde jetzt ein Termin mit ihm machen und das Verhalten und die möglichen Konsequenzen besprechen. Bei PayPal werde ich definitiv die Betreuung bekanntgeben. Dazu habe ich hier schon ein bisschen was gelesen. Hat sich der Service Betreuern gegenüber verbessert? Gibt es mittlerweile eine offizielle Anlaufstelle? In den Forenbeiträgen dazu hatten manche eine E-Mail-Adresse über die es wohl mal mehr oder weniger zum Erfolg kam. |
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