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Kostenvoranschlag Pflegedienst

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenvoranschlag Pflegedienst im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine B. ist umgezogen. Der neue Vermieter in München bietet eine Wohnform an, die "Wohnen im Viertel" heißt. Es ...


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Alt 04.08.2020, 20:10   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard Kostenvoranschlag Pflegedienst

Hallo,

meine B. ist umgezogen. Der neue Vermieter in München bietet eine Wohnform an, die "Wohnen im Viertel" heißt. Es wurde eine Wohnung angemietet. Im Wohnhaus bietet der Pflegedienst Arbeitersamariterbund (ASB) seine Leistungen an. Der PD ist aber frei wählbar.

Im KV des ASB ist u.a. enthalten: Zubereitung einer warmen Mahlzeit täglich = 18,39€.
Laut Pflegekassenvertrag ist dieser Leistungskomplex abrechenbar, wenn die Mahlzeit in der "Häuslichkeit" der Pflegeperson zubereitet wird. Ich habe die Info erhalten, dass die Mahlzeiten in einer "Gemeinschaftsküche" zubereitet werden. - Nicht individuell, sondern wie bei einem Anbieter von Essen auf Rädern, wo man zwischen Menüs wählen kann. Zusätzlich fallen deshalb noch mal pauschal 3,00€ für den Materialwert der Lebensmittel an.

Im Mietvertrag steht nicht, dass meine B. Gemeinschaftsräume angemietet hat. Im Flyer von "Wohnen im Viertel" steht nur, dass es ein "Wohncafé" gibt, dass vom ASB "begleitet" wird, was immer das heißt.

Mithin ergibt sich einschließlich des LK Zubereitung einer warmen Mahlzeit (18.39€) ein Betrag von 21.39€ für ein Mittagessen. Dafür könnte man auch in München ein Essen in einem recht teuren Restaurant bekommen. Der ASB teilte mir mit, dass sie mitnichten dafür ein sehr qualtitatív hochwertiges Essen zubereiten, sondern eher wie im Pflegeheim.

Falls diese Konstruktion überhaupt rechtens ist, möchte ich aber daraufhinwirken, dass diese Pflegeleistungen gepoolt abgerechnet werden. Kennt sich jemand damit aus, wie das anteilig berechnet werden muss, wenn mehrere Bewohner gleichzeitig diese Leistung beanspruchen und ein Synergieffekt erzielt wird?


Außerdem habe ich den Eindruck, dass in letzter Zeit einige Pflegedienste häufig komische Sachen reinmogeln. Einerseits vielleicht verständlich bei der Bezahlung, aber es ist trotzdem voll nervig.


LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 05.08.2020, 15:34   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Hallo,
meine B. ist umgezogen. Der neue Vermieter in München bietet eine Wohnform an, die "Wohnen im Viertel" heißt. Es wurde eine Wohnung angemietet. Im Wohnhaus bietet der Pflegedienst Arbeitersamariterbund (ASB) seine Leistungen an. Der PD ist aber frei wählbar.

Also normales betreutes Wohnen mit tollem Namen, oder?


Zitat:
Im KV des ASB ist u.a. enthalten: Zubereitung einer warmen Mahlzeit täglich = 18,39€.
Laut Pflegekassenvertrag ist dieser Leistungskomplex abrechenbar, wenn die Mahlzeit in der "Häuslichkeit" der Pflegeperson zubereitet wird. Ich habe die Info erhalten, dass die Mahlzeiten in einer "Gemeinschaftsküche" zubereitet werden. - Nicht individuell, sondern wie bei einem Anbieter von Essen auf Rädern, wo man zwischen Menüs wählen kann. Zusätzlich fallen deshalb noch mal pauschal 3,00€ für den Materialwert der Lebensmittel an.[ ......]
Mithin ergibt sich einschließlich des LK Zubereitung einer warmen Mahlzeit (18.39€) ein Betrag von 21.39€ für ein Mittagessen. Dafür könnte man auch in München ein Essen in einem recht teuren Restaurant bekommen. Der ASB teilte mir mit, dass sie mitnichten dafür ein sehr qualtitatív hochwertiges Essen zubereiten, sondern eher wie im Pflegeheim.
"LK 14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit" bezieht sich auf das aufwärmen einer Fertigmahlzeit beim Pflegebedürftigen daheim. Es ist nicht gedacht für das richtige Kochen eines Essens. Für 18euroirgendwas darf eine Fachkraft auch nicht mehr als 10-20 Minuten investieren sonst legt der Pflegedienst drauf (je nach Fahrtzeiten und ob noch andere Leistungen in Folge erbracht werden können).
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse sofern Sachleistungsbezug besteht. Das Modul enthält keine Materialkosten, die 3 € für die Lebensmittel sind dementsprechend ok.


Zitat:
Falls diese Konstruktion überhaupt rechtens ist, möchte ich aber daraufhinwirken, dass diese Pflegeleistungen gepoolt abgerechnet werden. Kennt sich jemand damit aus, wie das anteilig berechnet werden muss, wenn mehrere Bewohner gleichzeitig diese Leistung beanspruchen und ein Synergieffekt erzielt wird?
Kenn ich nicht, wüsste auch spontan nicht wie man das gegenüber der Pflegekasse abrechnen sollte denn das würde sich ja preismindernd auf das einzelne Modul auswirken.
Da müsste der ASB sich mal dazu außern.


Zitat:
Außerdem habe ich den Eindruck, dass in letzter Zeit einige Pflegedienste häufig komische Sachen reinmogeln. Einerseits vielleicht verständlich bei der Bezahlung, aber es ist trotzdem voll nervig.
Komisch Sachen kann es bei der Abrechnung der Module eigentlich nicht geben. Wenn von der Leistungsvereinbarung abgewichen wird, dann ist das zu begründen und ggf. ein neuer Kostenvoranschlag zu machen.
Was haben die denn reingerechnet?
hanns ist offline  
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