Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenvoranschlag Pflegedienst im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine B. ist umgezogen. Der neue Vermieter in München bietet eine Wohnform an, die "Wohnen im Viertel" heißt. Es ...
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04.08.2020, 20:10 | #1 |
Stammgast
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Ort: München
Beiträge: 566
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Kostenvoranschlag Pflegedienst
Hallo,
meine B. ist umgezogen. Der neue Vermieter in München bietet eine Wohnform an, die "Wohnen im Viertel" heißt. Es wurde eine Wohnung angemietet. Im Wohnhaus bietet der Pflegedienst Arbeitersamariterbund (ASB) seine Leistungen an. Der PD ist aber frei wählbar. Im KV des ASB ist u.a. enthalten: Zubereitung einer warmen Mahlzeit täglich = 18,39€. Laut Pflegekassenvertrag ist dieser Leistungskomplex abrechenbar, wenn die Mahlzeit in der "Häuslichkeit" der Pflegeperson zubereitet wird. Ich habe die Info erhalten, dass die Mahlzeiten in einer "Gemeinschaftsküche" zubereitet werden. - Nicht individuell, sondern wie bei einem Anbieter von Essen auf Rädern, wo man zwischen Menüs wählen kann. Zusätzlich fallen deshalb noch mal pauschal 3,00€ für den Materialwert der Lebensmittel an. Im Mietvertrag steht nicht, dass meine B. Gemeinschaftsräume angemietet hat. Im Flyer von "Wohnen im Viertel" steht nur, dass es ein "Wohncafé" gibt, dass vom ASB "begleitet" wird, was immer das heißt. Mithin ergibt sich einschließlich des LK Zubereitung einer warmen Mahlzeit (18.39€) ein Betrag von 21.39€ für ein Mittagessen. Dafür könnte man auch in München ein Essen in einem recht teuren Restaurant bekommen. Der ASB teilte mir mit, dass sie mitnichten dafür ein sehr qualtitatív hochwertiges Essen zubereiten, sondern eher wie im Pflegeheim. Falls diese Konstruktion überhaupt rechtens ist, möchte ich aber daraufhinwirken, dass diese Pflegeleistungen gepoolt abgerechnet werden. Kennt sich jemand damit aus, wie das anteilig berechnet werden muss, wenn mehrere Bewohner gleichzeitig diese Leistung beanspruchen und ein Synergieffekt erzielt wird? Außerdem habe ich den Eindruck, dass in letzter Zeit einige Pflegedienste häufig komische Sachen reinmogeln. Einerseits vielleicht verständlich bei der Bezahlung, aber es ist trotzdem voll nervig. LG Annegret |
05.08.2020, 15:34 | #2 | ||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Zitat:
Also normales betreutes Wohnen mit tollem Namen, oder? Zitat:
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse sofern Sachleistungsbezug besteht. Das Modul enthält keine Materialkosten, die 3 € für die Lebensmittel sind dementsprechend ok. Zitat:
Da müsste der ASB sich mal dazu außern. Zitat:
Was haben die denn reingerechnet? |
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