Dies ist ein Beitrag zum Thema Coronahilfe USA Sozialhilfe im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Imre Holocher
Trifft er aber auch auf Betreute zu, die 1 Jahr lang gearbeitet haben (befristet bis ...
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06.08.2020, 22:48 | #11 | |
Forums-Geselle
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Ort: Bayern
Beiträge: 202
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Zitat:
Hallo Imre, wenn ich mir Nr. 10 der ALG2-VO durchlese, passt dein SV da auch rein. Der Zuschuss wird ja auch "zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn" gezahlt, nur später. Ich denke, zusätzlich meint nicht gleichzeitig, sondern als Zusatz zum arbeitsvertraglich geschuldeten Lohn. Die Nr. 10 hat den Zweck, diese Corona-Zusatzzahlung vom anrechenbaren Einkommen nach SGB 2 auszunehmen. Wer ALG2 bekommt, soll das Geld dennoch in voller Höhe behalten können. Dann muss das auch in deinem Fall gelten. So verstehe ich es. Gruß Pino |
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06.08.2020, 22:54 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin moin
Na dann werde ich mal das hiesige JC entsprechend beglücken, falls es (wie so oft) auf dumme Gedanken kommt... MfG Imre
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