Dies ist ein Beitrag zum Thema Löschung eines Wohnrechts im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute,
ich betreue eine Dame aus dem Pflegeheim seit ca. 1 1/2 Jahren. Als ich damals die Betreuung übernommen ...
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06.08.2020, 13:10 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 18
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Löschung eines Wohnrechts
Hallo Leute,
ich betreue eine Dame aus dem Pflegeheim seit ca. 1 1/2 Jahren. Als ich damals die Betreuung übernommen habe, hatte sie mehrere Tausend Euro Schulden beim Pflegeheim. Das Sozialamt hatte die Kosten nicht übernommen, da sie noch ein Wohnrecht hatte. Bis 2014 gehörte meiner Betreuten ein Haus. Aus finanziellen Gründen hat sie das Haus für ca. 90.000 € an die Gemeinde verkauft. Sie sicherte sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für die Erdgeschoss-Wohnung, sodass die Gemeinde ihr damals nur ca. 40.000 € ausbezahlte. Das Wohnrecht war damit ca. 50.000 € wert. Im Jahr 2017 zog sie schließlich ins Pflegeheim und finanzierte die erste Zeit das Heim noch über ihre Ersparnisse. Als ich die Betreuung übernahm, waren die Ersparnisse schon aufgebraucht. Das Wohnrecht musste nun gelöscht werden. Alles war geritzt...das Amtsgericht war einverstanden, die finanzielle Entschädigung in Höhe von 45.000 war auch für alle ok. Das ganze ging zum Notar. Wenige Tage später bekam ich einen Anruf vom Notar.... In dem Kaufvertrag von 2014 stand, dass das Wohnrecht automatisch erlischt, wenn meine Betreute die Wohnung dauerhaft verlässt.... Im Prinzip war das ja geschehen. Somit hätte die Wohnung bereits der Gemeinde gehört. Ich meldete das ganze an die Gemeinde zurück. Daraufhin haben die sich in einer Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen, meiner Betreuten trotzdem die Entschädigung zu bezahlen. Letzten Endes, so meinte es auch der Notar, wäre es auch nicht klar geregelt, wann jemand eine Immobilie dauerhaft verlassen hat. Meine Betreute hatte tatsächlich immer im Sinn, dorthin wieder zurückzukehren... Letzten Endes floss das Geld und alle waren happy. Bis vorgestern... ich war wegen einer anderen Betreuten bei meiner Steuerberaterin... Tatsächlich könnte das Finanzamt das ganze anders sehen. Die könnten die Sache auch als Schenkung betrachten. Bis 20.000 € sind steuerfrei, alles darüber müsste dann mit 30 % versteuert werden. Das wären bei dem Betrag über 7000 €. Momentan hat meine Betreute noch ca. 10000 € aufm Konto. Also jetzt könnten wir das noch bezahlen. In ein paar Monaten sieht das natürlich anders aus. Angenommen in ein paar Monaten würde das Finanzamt auf mich zukommen, dann hätte ich ein Problem. Wie würdet ihr jetzt handeln? Würdet ihr beim Finanzamt anrufen und die Situation schildern? Der Notar hatte im übrigen den Vertrag auch an die Schenkungsstelle beim Finanzamt geschickt... Bisher haben wir nix gehört... Eigentlich denke ich, dass die beim Finanzamt das längst abgeheftet haben und da nix kommen wird. Mit einem Anruf würde ich möglicherweise schlafende Hunde wecken. Andererseits weiß man ja nie, ob nicht doch noch was kommt. Und letzen Endes wäre es für meine Betreute kein Schaden, das Geld an das Finanzamt zu zahlen, da sie ja sowieso demnächst Sozialhilfe bekommt... Was meint ihr? Danke schon mal. Grüße, Sabine |
06.08.2020, 17:07 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Ich würde in dieser schwierigen Materie unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen, denn hier kollidieren mehrere Rechtsgebiete aufeinander, neben Sozial- und Steuerrecht auch noch das Kommunalrecht des jeweiligen Bundeslandes. Denn sollte die Zahlung der 45.000 € als Schenkung angesehen werden, müssten wir von einer strafbaren Untreue vonseiten der Gemeinde sprechen und die Kommunalaufsichtsbehörde wird dann absehbar ebenfalls auf der Matte stehen um das Geld zurückzufordern.
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