Dies ist ein Beitrag zum Thema Bericht nachträglich ändern? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, guten Abend,
hocke gerade an Bericht Nr. 2 für dieses Jahr. Bin ehrenamtlich.
Und stolpere über etwas, das bei ...
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06.08.2020, 18:48 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2020
Beiträge: 15
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Bericht nachträglich ändern?
Hallo, guten Abend,
hocke gerade an Bericht Nr. 2 für dieses Jahr. Bin ehrenamtlich. Und stolpere über etwas, das bei Nr. 1 sich erst nach Erstellen des Berichtes ergeben hat. Hab vorher der Einrichtung geglaubt, ein Fehler, der sich nach Erhalt der Patientenquittung gezeigt hat. Da der zuständige Richter irgendwie meint, nicht zuständig zu sein, würde ich das gern im Bericht fixieren. Also nicht das, was der Richter nicht tut, sondern das, was für den betreuten Menschen erst danach bekannt geworden ist. Wegen dem Richter: Mein Schreiben an ihn blieb unbeantwortet bzw er hat es an Dritte weitergereicht und damit richtig Öl ins Feuer gekippt, was ich eigentlich vermeiden wollte. Naja... wenn man bedenkt, dass sich das Verfassungsgericht inzwischen auf Institutionen verlässt, die eigentlich der Kontrolle unterliegen, also der Bock zum Gärtner gemacht wird, wundert einen bald nix mehr. Wie auch immer, viel Text: Kann ich den Bericht über die persönlichen Verhältnisse im Nachhinein, wenn schon die Freigabe "alls okeeh" gekommen ist, noch ändern? Viele Grüße |
06.08.2020, 19:30 | #2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
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Zitat:
Du kannst jederzeit, wenn Dir neue Sachverhalte bekannt worden sind, dem Gericht eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen, seien es nun Korrekturen oder Ergänzungen oder Neuigkeiten. Bei bedeutenden Sachverhalten solltest du das sogar. Du kannst das formlos machen. |
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06.08.2020, 22:15 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Für die Berichte (und Rechnungslegungen) sind allerdings nicht die RichterInnen sondern die RechtspflegerInnen zuständig. Korrekturen sind grundsätzlich immer möglich, m.E. sogar auch sinnvoll, da sich sonst erst viel später komische Fragen auftun, die man dann beantworten muss. So ein Ding habe ich auch gerade mit einem Vermögensverzeichnis, bei dem ich aufgrund eines Fehlers in der Software (die Kontoführungsgebühren wurden irgendwie nicht eingepflegt) von einem falschen anfangssaldo ausgegangen bin. Das würde in der ersten RL mit Sicherheit zu Nachfragen führen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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