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Schwerbehinderung - Merkzeichen aG

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schwerbehinderung - Merkzeichen aG im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, einem Betreuten von mir wurde ein Schwerbehindertengrad von 100 mit den Merkzeichen G und B zuerkannt. Zudem besteht Pflegegrad ...


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Alt 06.08.2020, 20:44   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Schwerbehinderung - Merkzeichen aG

Hallo,


einem Betreuten von mir wurde ein Schwerbehindertengrad von 100 mit den Merkzeichen G und B zuerkannt. Zudem besteht Pflegegrad 2.

Der Betreute sitzt überwiegend im Rollstuhl und kann auch kleinere Strecken mit dem Rollator zurücklegen. Ohne diese Hilfsmittel geht nix. Da dürfte das Merkzeichen aG doch zwingend sein, oder?


mfg
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carlos ist offline  
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Alt 06.08.2020, 22:17   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Versuch's doch mal. Wenn Du die behandelnden Ärzte/innen passend informierst, dass diese ihre Berichte an das Versorgungsamt entsprechend anpassen, kann es klappen.

MfG

Imre
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Alt 07.08.2020, 06:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Carlos, schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...018/__229.html


Widerspruch einlegen sollte zum Erfolg führen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.08.2020, 10:53   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Danke für die Infos.
Bei den Merkzeichen und den Pflegegraden gibt es ja häufig - für Laien nicht unbedingt nachvollziehbare - Begründungen. Das Merkzeichen aG ist natürlich auch insofern wichtig, da mit diesem u.a. Taxifahrten zu Ärzten von den Kassen übernommen werden.

Und dass Jemand mit Rollstuhl oder Rollator nicht aussergewöhnlich gehbehindert sein soll, leuchtet mir nicht so richtig ein.


mfg
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