Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgliche Antragstellung Kostenübernahme Heim im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuter steht auf der Warteliste zur Heimaufnahme. Die Bewilligung der Kostenübernahme durch das Sozialamt dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate. Macht ...
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10.08.2020, 16:27 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.02.2020
Ort: Bad Wurzach
Beiträge: 14
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Vorsorgliche Antragstellung Kostenübernahme Heim
Mein Betreuter steht auf der Warteliste zur Heimaufnahme. Die Bewilligung der Kostenübernahme durch das Sozialamt dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate. Macht es Sinn schon vorab mal einen Antrag zu stellen um die Wartezeit zu nutzen? Wie sind eure Erfahrungen
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10.08.2020, 16:38 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Um einen Antrag zu stellen brauchst du die genauen Kosten. Solange nicht klar ist wie hoch die sein werden sehe ich in einer Antragstellung keinen Sinn.
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10.08.2020, 19:57 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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Den einrichtungseinheitliche Eigenanteil kann man im Heim erfragen oder einfach hier nachschauen: https://www.pflege-navigator.de/
Ich würd´s auch jeden Fall vorher beantragen, manche Kreise wollen vorher jemand hinschicken um zu sehen, ob wirklich stationär nötig ist und viele Heime wollen nicht aufnehmen ohne Kostenzusage vom Sozialamt. Antrag geht oft formlos. Heim und Sozialamt klären den Rest meist untereinander. |
10.08.2020, 20:26 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich weiss auch nicht wie das gehen sollte, das Amt braucht die Einkommensnachweise, Auszüge usw. Wo sollte das Amt das herhaben? Klar geht ein erster formloser Antrag zur Fristwahrung aber dann kommt der Rattenschwanz. Auf jeden Fall bei uns.
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10.08.2020, 20:44 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2019
Ort: BaWü
Beiträge: 192
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11.08.2020, 08:45 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Der Betroffenen steht auf einer Warteliste zur Aufnahme. Bis es wirklich dazu kommt kann dauern, wenn sich nicht überhaupt noch alles anders entwickelt- auch im Heim.
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11.08.2020, 13:32 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Wenn ohnehin nur ein ganz bestimmtes Heim in Aussicht steht, und einfach nur noch ein paar Bewohner vorher wegsterben müssen, kann man das Sommerloch natürlich dazu nutzen, jetzt schon mal den SH-Antrag zu stellen (natürlich mit der aufschiebenden Bedingung, dass der erst ab Heimaufnahme gilt). Ob das richtig viel Sinn macht, ist eine andere Frage. Das Einkommen (und vor allem das Vermögen) müssen am Aufnahmetag auf jeden Fall neu ermittelt werden. Zumindest der Stand des Vermögens kann doch jetzt noch gar nicht feststehen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
12.08.2020, 08:00 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
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Wenn z.B. eine Heimaufnahme ansteht, stelle ich fristwahrend einen Antrag, den ich dann ohne Zeitdruck mit Inhalt fülle, wenn der Umzug erfolgt ist.
Das mache ich schon deshalb, um mich vor Stress zu schützen. Im formlosen Antrag schreibe ich eine Minibegründung (etwa „baldige Heimaufnahme steht bevor). Das hat sich eigentlich gut bewährt. |
12.08.2020, 23:04 | #9 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 25.11.2019
Beiträge: 30
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Zitat:
ich habe gelernt: Dies machen alle Pflegeheime die so kenne gerne selber (nach entsprechender Info ob der eventuellen Notwendigkeit). Vivantes und andere Große sowieso nach Aufnahme obligatorisch per Knopfdruck. Beste Grüße! |
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13.08.2020, 12:03 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Wobei dieser „Vorab“-Antrag noch nicht das Formular sein muss, sondern formfrei, also ein Dreizeiler, den man sinnvollerweise per Fax sendet. Es reichen die Personaldaten und das voraussichtliche Heim, sowie das bisherige Aktenzeichen, falls bereits ambulant erg. Sozialhilfe gezahlt wird. Gänge theoretisch sogar telefonisch, davon rate ich aber aus Beweisgründen ab.
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