Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontopfändung, wie bekomme ich die weg? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
folgendes Problem:
- Betreuter hat eine alte Kontopfändung der GEZ auf dem Konto
- diese wurde über die Stadtverwaltung verfügt ...
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08.09.2020, 11:06 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Kontopfändung, wie bekomme ich die weg?
folgendes Problem:
- Betreuter hat eine alte Kontopfändung der GEZ auf dem Konto - diese wurde über die Stadtverwaltung verfügt (mit AZ der Stadt und Beitragsnummer) - mit der GEZ wurde ein Vergleich abgeschlossen - GEZ Konto sei ausgeglichen - GEZ sagt weiß nix von einer Pfändung - Stadt sagt GEZ sei zuständig, die hätten nichts damit zu tun ich bin der Meinung, die Stadt muss was tun und die Pfändungsverfügung zurück nehmen. Wie bekomme ich die blöde Pfändung weg?
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
08.09.2020, 17:57 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Frage bei der Bank nach, wer die Pfändung verfügt hat: Stadt oder GEZ und lass Dir eine Kopie der Verfügung geben. Laß Dir von der GEZ schriftlich bescheinigen, dass nix mehr offen ist und auch keine Pfändung gestartet wurde. Egal ob die GEZ die Pfändung doch angeleiert hat oder nicht, gib die Bescheinigung in Kopie (Original dabeihaben) bei der Bank ab, dass diese die Pfändung vom Konto nimmt. Falls die Stadt die Pfändung angeleiert haben sollte: Damit gehst Du zur Stadt und teilst mit, dass die von ihr verfügte Kontopfändung zurückgenommen werden soll (mit Fristsetzung). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.09.2020, 16:30 | #3 | |||||
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Moin moin,
mmmh, na was meinst Du ... was ich alles gemacht habe ... Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Das war in der Tat mein letzter Vergleich oder/und Zahlungsversuch mit dieser Stadt und der GEZ. Sonst noch wer ne Idee?
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"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
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09.09.2020, 18:17 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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10.09.2020, 13:48 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,786
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Die Bank kann da nix machen. Wenn du ein städt. Aktenzeichen hast (wahrscheinlich Stadtkasse, das ist dasAmt, dass solche Forderungen einzieht, den dafür zuständigen Abteilungsleiter (Vollstreckungsabteilung) verlangen und anrufen. Bekommt man eigentlich übers Internet raus.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
16.09.2020, 12:17 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Punkt 1:
Die GEZ ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deshalb kann sie weder vollstreckbare Titel erlassen, noch diese in Eigenregie vollstrecken. Darum bedient sie sich, ermächtigt durch den Rundfunkstaatsvertrag, der kommunalen Behörden. Damit kommen wir zu Punkt 2: Die Stadt erlässt einen Einziehungsbeschluss und stellt diesen an den Schuldner zu. Damit ist der Titel in der Welt. Dieser wird, wie hier, durch die Stadt vollstreckt. Damit ist die Stadtverwaltung Herrin des Forderungseinziehungsverfahrens. Sie muss alle Verfahrenshandlungen vornehmen, da die GEZ es wegen Punkt 1 ja nicht kann. Punkt 3: Pfändungen werden durch den Gläubiger unter Zuhilfenahme staatlicher Institutionen begonnen und beendet. Hier fällt beides zusammen. Die Bank wird ohne die Erklärung der Stadt, dass die Pfändung erledigt ist, diese nicht beenden. Punkt 4: Ein Schuldner kann eine Pfändung jedoch auch beenden. Hierzu muss er Vollstreckungsgegenklage / Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) erheben. Unter Vorlage des Vergleiches und der Bescheinigung der GEZ würde aller Wahrscheinlichkeit nach die Vollstreckung eingestellt werden. Kosten müssten vorgestreckt werden und könnten sich im Falle des Obsiegens von der Stadtverwaltung zurück geholt werden (§ 91 ZPO). Prozessrisiko ist hier natürlich zu berücksichtigen. Vorschlag meinerseits. Schreib nochmals an die Stadt unter Fristsetzung, dass die Vollstreckung einzustellen ist und dies der Bank gegenüber mitzuteilen ist. Kündige dabei gleichzeitig die Erhebung der Klage gemäß § 767 ZPO an.
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