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Kontopfändung, wie bekomme ich die weg?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontopfändung, wie bekomme ich die weg? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
folgendes Problem: - Betreuter hat eine alte Kontopfändung der GEZ auf dem Konto - diese wurde über die Stadtverwaltung verfügt ...


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Alt 08.09.2020, 11:06   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard Kontopfändung, wie bekomme ich die weg?

folgendes Problem:


- Betreuter hat eine alte Kontopfändung der GEZ auf dem Konto
- diese wurde über die Stadtverwaltung verfügt (mit AZ der Stadt und Beitragsnummer)

- mit der GEZ wurde ein Vergleich abgeschlossen
- GEZ Konto sei ausgeglichen
- GEZ sagt weiß nix von einer Pfändung
- Stadt sagt GEZ sei zuständig, die hätten nichts damit zu tun


ich bin der Meinung, die Stadt muss was tun und die Pfändungsverfügung zurück nehmen.


Wie bekomme ich die blöde Pfändung weg?
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Alt 08.09.2020, 17:57   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Frage bei der Bank nach, wer die Pfändung verfügt hat: Stadt oder GEZ und lass Dir eine Kopie der Verfügung geben.

Laß Dir von der GEZ schriftlich bescheinigen, dass nix mehr offen ist und auch keine Pfändung gestartet wurde.
Egal ob die GEZ die Pfändung doch angeleiert hat oder nicht, gib die Bescheinigung in Kopie (Original dabeihaben) bei der Bank ab, dass diese die Pfändung vom Konto nimmt.

Falls die Stadt die Pfändung angeleiert haben sollte:
Damit gehst Du zur Stadt und teilst mit, dass die von ihr verfügte Kontopfändung zurückgenommen werden soll (mit Fristsetzung).

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Alt 09.09.2020, 16:30   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Moin moin,


mmmh, na was meinst Du ... was ich alles gemacht habe ...



Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Frage bei der Bank nach, wer die Pfändung verfügt hat: Stadt oder GEZ und lass Dir eine Kopie der Verfügung geben.
Einfache Frage bei der Bank (Deutsche Bank): 4 Schreiben mit Fristsetzung, da immer nur Mitteilung mit deren internen Aktenzeichen, wo ich bei der stadt nichts rausfinden konnte. Das 5. Schreiben ging an den Vorstand und ich erhielt nun endlich Aktenzeichen der Stadt und anderer Gläubiger ....



Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Laß Dir von der GEZ schriftlich bescheinigen, dass nix mehr offen ist und auch keine Pfändung gestartet wurde.
Hab ich, hab einen Vergleich gemacht, die GEZ Mitarbeiterin teilt mir mit "also wir haben hier keine Pfändungen laufen, da steht nix im System. Habe also 2 Schreiben Konto ist ausgeglichen, und anderes Schreiben bezgl. des Vergleiches.



Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Egal ob die GEZ die Pfändung doch angeleiert hat oder nicht, gib die Bescheinigung in Kopie (Original dabeihaben) bei der Bank ab, dass diese die Pfändung vom Konto nimmt.
Schon mal bei einer anderen Bank (nicht nervige DB, sondern eigentlich geschmeidige Sparkasse) in anderer Sache genau so gemacht, Bank sagt: nö, der Gläubiger muss das uns mitteilen.



Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Falls die Stadt die Pfändung angeleiert haben sollte:
Damit gehst Du zur Stadt und teilst mit, dass die von ihr verfügte Kontopfändung zurückgenommen werden soll (mit Fristsetzung).
Die Stadt hat die Pfändung angeleiert, eiert aber rum:
Zitat:
ich habe Ihre E-Mail an den Westdeutschen Rundfunk weitergeleitet, das dieser als Gläubiger der Forderung für die Rücknahme der Pfändung zuständig ist.

Der Vorgang befindet sich auch seit 2014 nicht mehr bei uns, sondern beim Westdeutschen Rundfunk.
Du erkennst, wie der Hund seinem eigenen Schwanz hinterherrennt? GEZ sagt haben nix stehen, Stadt sagt, haben nix mit zu tun, DB sagt wollen vom Pfänder was hören, usw usw.


Das war in der Tat mein letzter Vergleich oder/und Zahlungsversuch mit dieser Stadt und der GEZ.


Sonst noch wer ne Idee?
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Alt 09.09.2020, 18:17   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
DB sagt wollen vom Pfänder was hören, usw usw.
Das ist eigentlich Usus. Ansonsten könnte ja jeder mit einem Stück Papier ankommen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.09.2020, 13:48   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,786
Standard

Die Bank kann da nix machen. Wenn du ein städt. Aktenzeichen hast (wahrscheinlich Stadtkasse, das ist dasAmt, dass solche Forderungen einzieht, den dafür zuständigen Abteilungsleiter (Vollstreckungsabteilung) verlangen und anrufen. Bekommt man eigentlich übers Internet raus.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 16.09.2020, 12:17   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Punkt 1:


Die GEZ ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deshalb kann sie weder vollstreckbare Titel erlassen, noch diese in Eigenregie vollstrecken. Darum bedient sie sich, ermächtigt durch den Rundfunkstaatsvertrag, der kommunalen Behörden.




Damit kommen wir zu Punkt 2:


Die Stadt erlässt einen Einziehungsbeschluss und stellt diesen an den Schuldner zu. Damit ist der Titel in der Welt. Dieser wird, wie hier, durch die Stadt vollstreckt. Damit ist die Stadtverwaltung Herrin des Forderungseinziehungsverfahrens. Sie muss alle Verfahrenshandlungen vornehmen, da die GEZ es wegen Punkt 1 ja nicht kann.




Punkt 3:


Pfändungen werden durch den Gläubiger unter Zuhilfenahme staatlicher Institutionen begonnen und beendet. Hier fällt beides zusammen. Die Bank wird ohne die Erklärung der Stadt, dass die Pfändung erledigt ist, diese nicht beenden.




Punkt 4:


Ein Schuldner kann eine Pfändung jedoch auch beenden. Hierzu muss er Vollstreckungsgegenklage / Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) erheben. Unter Vorlage des Vergleiches und der Bescheinigung der GEZ würde aller Wahrscheinlichkeit nach die Vollstreckung eingestellt werden. Kosten müssten vorgestreckt werden und könnten sich im Falle des Obsiegens von der Stadtverwaltung zurück geholt werden (§ 91 ZPO). Prozessrisiko ist hier natürlich zu berücksichtigen.






Vorschlag meinerseits.


Schreib nochmals an die Stadt unter Fristsetzung, dass die Vollstreckung einzustellen ist und dies der Bank gegenüber mitzuteilen ist. Kündige dabei gleichzeitig die Erhebung der Klage gemäß § 767 ZPO an.
__________________
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Betreuerwichtel ist offline  
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