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Wille bei Betreuerwünsch misachtet...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wille bei Betreuerwünsch misachtet... im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, letztes Jahr wurde ich, nachdem ich mir große Sorgen um die Gesundheit meiner Mutter gemacht hatte, per Polizei und ...


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Alt 26.09.2020, 18:58   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 26.09.2020
Beiträge: 2
Standard Wille bei Betreuerwünsch misachtet...

Hallo,


letztes Jahr wurde ich, nachdem ich mir große Sorgen um die Gesundheit meiner Mutter gemacht hatte, per Polizei und Sanitäter in die Psychiatrie eingeliefert. Als mich die Richterin ein paar Tage später befragte, ob ich mit einer Betreuung (Bereich Gesundheitsfürgsorge einschließlich Aufenthaltsbestimmung) zustimme, sagte ich zu mit der Bedingung, daß sich nicht meine Mutter, sondern eine Freund sein solle. Trotzdem wurde meine Mutter als Betreuerin bestimmt. War dies rechtmäßig?



Gruß
ThomasK.
ThomasK ist offline  
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Alt 26.09.2020, 20:06   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Tja, eigentlich sind die Wünsche (§ 1897 Abs. 4 BGB) vorrangig ggü Verwandtschaft (§ 1897 Abs. 5 BGB). Aber die Frage ist: war der Freund für das Gericht erreichbar, war er überhaupt bereit, sich zum Betreuer bestellen zu lassen, gab es vielleicht andere Gründe, die ihn als untauglich erscheinen ließen? Eigentlich müsste In der Beschlussbegründung dazu drin stehen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 26.09.2020, 20:35   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 26.09.2020
Beiträge: 2
Standard

Hallo HorstD,


ich hatte noch keine speziellen Freund angegeben. Es gabe keine Begründung und nichts nur eben das Schreiben vom AG, daß das AG so entschieden hat...


Gruß
ThomasK
ThomasK ist offline  
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Alt 26.09.2020, 22:02   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 209
Standard

Hallo ThomasK,

dann lag es vermutlich an der Eilbedürftigkeit. Das Gericht kann über die Unterbringung selbst entscheiden, wenn ein Betreuer noch nicht bestellt oder verhindert ist. Also versucht es, so schnell wie möglich einen Betreuer zu bestellen. Wenn du niemanden benannt hast, fühlte sich das Gericht womöglich im Zugzwang.

Wenn allerdings eine Person abgelehnt, aber keine andere benannt wird, würde bei uns zunächst ein neutraler Berufsbetreuer bestellt werden um dann zu sehen, wo die Reise hingeht. Eine solche Eil-Betreuung ist ja vorläufig und man hat 6 Monate Zeit, Änderungen vorzunehmen und ausgelassene Verfahrensschritte nachzuholen.

Ich hoffe, es geht dir jetzt besser und die Beziehung du deiner Mutter ist nicht nachhaltig belastet.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 27.09.2020, 09:31   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
War dies rechtmäßig?
Da du, sicher situationsbedingt, niemanden angegeben hast oder konntest: Ja.

Andererseits hattest du wohl gesagt: nicht meine Mutter.

Wenn deine Mutter jetzt aber an der Stelle ihre Bereitschaft erklärt hat deine Betreung zu übernehmen und der Richterin keine Gründe bekannt waren - ausser deiner Äusserung- die dagegen sprächen dann hat sie mit ihrer Entscheidung dem Ehrenamt zunächst den Vorrang gegeben.

Je nach Sachlage kann das sein ohne dass es deswegen nicht rechtmässig gewesen wäre. Bei uns z.B. würde bei der Sachlage die Richterin auch die Ärzte um ihre Meinung befragt haben.
Du hättest das auch dem sog. Verfahrenspfleger den es mit Sicherheit gab mitteilen können. Sein Auftrag wäre gewesen das weiterzugeben.

Zitat:
Eine solche Eil-Betreuung ist ja vorläufig und man hat 6 Monate Zeit, Änderungen vorzunehmen und ausgelassene Verfahrensschritte nachzuholen.
Wenn du also jetzt die Betreuung durch deine Mutter nicht möchtest dann kannst du das jetzt dem Gericht schreiben.


Aber bitte nicht im Stil von: ""irgendein" Freund. Derjenige muss schon klar benannt sein und auch damit einverstanden das zu übernehmen. Am besten würde er das schriftlich bestätigen.
Stell es dir nicht allzu einfach vor die Verantwortung für einen anderen zu übernehmen.

Mich wundert etwas dass du die Frage erst jetzt stellst nachdem bereits mindestens ein 3/4 Jahr vergangen ist. Hat das einen Grund?



PS: deine Überschrift ist nicht so ganz passend. Du hattest einen Wunsch geäussert der nicht so ohne weiteres erkennbar oder auch umsetzbar war. In einer Notlage- und das ist eine Eilbetreuung immer- bräuchte es eine eindeutige Aussagen um den Willen nicht zu "missachten".
Wenn es bei deiner Unterbringung darum ging zuächst wichtige Entscheidungen zu treffen und einer ist da und sagt: mach ich, kann ich- dann wird derjenige auch dafür genommen falls keine offensichtliche Gründe dagegen sprechen. Du solltest auch nicht vergessen dass deine Äuserung: nicht meine Mutter, krankheitsbedingt erklärbar wurde, deshalb auch der Hinweis auf den Verfahrenspfleger.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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