Dies ist ein Beitrag zum Thema Wille bei Betreuerwünsch misachtet... im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
letztes Jahr wurde ich, nachdem ich mir große Sorgen um die Gesundheit meiner Mutter gemacht hatte, per Polizei und ...
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26.09.2020, 18:58 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 26.09.2020
Beiträge: 2
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Wille bei Betreuerwünsch misachtet...
Hallo,
letztes Jahr wurde ich, nachdem ich mir große Sorgen um die Gesundheit meiner Mutter gemacht hatte, per Polizei und Sanitäter in die Psychiatrie eingeliefert. Als mich die Richterin ein paar Tage später befragte, ob ich mit einer Betreuung (Bereich Gesundheitsfürgsorge einschließlich Aufenthaltsbestimmung) zustimme, sagte ich zu mit der Bedingung, daß sich nicht meine Mutter, sondern eine Freund sein solle. Trotzdem wurde meine Mutter als Betreuerin bestimmt. War dies rechtmäßig? Gruß ThomasK. |
26.09.2020, 20:06 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Tja, eigentlich sind die Wünsche (§ 1897 Abs. 4 BGB) vorrangig ggü Verwandtschaft (§ 1897 Abs. 5 BGB). Aber die Frage ist: war der Freund für das Gericht erreichbar, war er überhaupt bereit, sich zum Betreuer bestellen zu lassen, gab es vielleicht andere Gründe, die ihn als untauglich erscheinen ließen? Eigentlich müsste In der Beschlussbegründung dazu drin stehen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
26.09.2020, 20:35 | #3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 26.09.2020
Beiträge: 2
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Hallo HorstD,
ich hatte noch keine speziellen Freund angegeben. Es gabe keine Begründung und nichts nur eben das Schreiben vom AG, daß das AG so entschieden hat... Gruß ThomasK |
26.09.2020, 22:02 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 209
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Hallo ThomasK,
dann lag es vermutlich an der Eilbedürftigkeit. Das Gericht kann über die Unterbringung selbst entscheiden, wenn ein Betreuer noch nicht bestellt oder verhindert ist. Also versucht es, so schnell wie möglich einen Betreuer zu bestellen. Wenn du niemanden benannt hast, fühlte sich das Gericht womöglich im Zugzwang. Wenn allerdings eine Person abgelehnt, aber keine andere benannt wird, würde bei uns zunächst ein neutraler Berufsbetreuer bestellt werden um dann zu sehen, wo die Reise hingeht. Eine solche Eil-Betreuung ist ja vorläufig und man hat 6 Monate Zeit, Änderungen vorzunehmen und ausgelassene Verfahrensschritte nachzuholen. Ich hoffe, es geht dir jetzt besser und die Beziehung du deiner Mutter ist nicht nachhaltig belastet. |
27.09.2020, 09:31 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Andererseits hattest du wohl gesagt: nicht meine Mutter. Wenn deine Mutter jetzt aber an der Stelle ihre Bereitschaft erklärt hat deine Betreung zu übernehmen und der Richterin keine Gründe bekannt waren - ausser deiner Äusserung- die dagegen sprächen dann hat sie mit ihrer Entscheidung dem Ehrenamt zunächst den Vorrang gegeben. Je nach Sachlage kann das sein ohne dass es deswegen nicht rechtmässig gewesen wäre. Bei uns z.B. würde bei der Sachlage die Richterin auch die Ärzte um ihre Meinung befragt haben. Du hättest das auch dem sog. Verfahrenspfleger den es mit Sicherheit gab mitteilen können. Sein Auftrag wäre gewesen das weiterzugeben. Zitat:
Aber bitte nicht im Stil von: ""irgendein" Freund. Derjenige muss schon klar benannt sein und auch damit einverstanden das zu übernehmen. Am besten würde er das schriftlich bestätigen. Stell es dir nicht allzu einfach vor die Verantwortung für einen anderen zu übernehmen. Mich wundert etwas dass du die Frage erst jetzt stellst nachdem bereits mindestens ein 3/4 Jahr vergangen ist. Hat das einen Grund? PS: deine Überschrift ist nicht so ganz passend. Du hattest einen Wunsch geäussert der nicht so ohne weiteres erkennbar oder auch umsetzbar war. In einer Notlage- und das ist eine Eilbetreuung immer- bräuchte es eine eindeutige Aussagen um den Willen nicht zu "missachten". Wenn es bei deiner Unterbringung darum ging zuächst wichtige Entscheidungen zu treffen und einer ist da und sagt: mach ich, kann ich- dann wird derjenige auch dafür genommen falls keine offensichtliche Gründe dagegen sprechen. Du solltest auch nicht vergessen dass deine Äuserung: nicht meine Mutter, krankheitsbedingt erklärbar wurde, deshalb auch der Hinweis auf den Verfahrenspfleger.
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