Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf zu Ungunsten des Betreuten im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Verkürzte Darstellung, da vom Handy:
Was kann/muss ich wo tun?
Hat wer Erfahrung mit Betreuung/Betreuungsgerichten?
Wir haben auf einen Hof ...
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14.10.2020, 08:09 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2020
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 10
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Hausverkauf zu Ungunsten des Betreuten
Verkürzte Darstellung, da vom Handy:
Was kann/muss ich wo tun? Hat wer Erfahrung mit Betreuung/Betreuungsgerichten? Wir haben auf einen Hof geboten, den Zuschlag aber nicht bekommen. Sicher ist jedoch, dass unser Gebot _deutlich_ über dem anderen liegt. Ansonsten: dieselben Konditionen. Die Eigentümerin steht unter Betreuung. Ihre Kinder "haben gelost". Das Betreuungsgericht ist angehalten, für seine Mandantin das bestmögliche Gebot zu finden. Unser Gebot wurde dort nicht eingereicht, nur das andere. Dieses wurde genehmigt. Scheinbar liegt die Sache nun beim Notar. Ich möchte da heute früh intervenieren. Jedoch kenne ich weder den Namen des Betreuers noch des Notars. Die Mitarbeiterinnen des Betreuungsgerichts schienen bereits kürzlich wegen einer anderen Angelegenheit überfordert (ist klein, ländlich). Hat wer da Erfahrung? |
14.10.2020, 08:41 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,716
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Hallo, eine offizielle Einwirkungsmöglichkeit haben Sie als übergangener Kaufinteressent nicht. Insbes sind sie im gerichtlichen Genehmigungsverfahren des Betreuungsgerichtes kein Verfahrensbeteiligter. Dennoch können Sie das Betreuungsgericht auf ihr höheres Gebot (mit genauer höhe) hinweisen. In diesem Genehmigungsverfahren wird das Gericht den Betreuer dann dazu befragen - und evtl den anderen Vertrag ablehnen. Vielleicht wird der aber auch genehmigt, weil vielleicht doch weitere Aspekte dazu kommen. Aber versuchen sollte man es. Und zwar schriftlich - unter Angabe des Namens des Betreuten (das Gerichtsaktenzeichen liegt ihnen wahrscheinlich nicht vor).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.10.2020, 08:45 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2020
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 10
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Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Scheinbar hat das Betreuungsgericht den anderen Vertrag bereits genehmigt, da unser Gebot gar nicht erst eingereicht wurde. Mittlerweile liegt alles angeblich bereits beim Notar. (Was mich wundern würde, denn es sind erst zehn Tage vergangen.) |
14.10.2020, 08:59 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Das Gericht kann sich selbst korrigieren, solange die 2 wöchige Beschwerdefrist nicht abgelaufen ist. Dafür müssten Sie aber den zuständigen Rechtspfleger erreichen. Wahrscheinlich sind sie bei der Geschäftsstelle gelandet, das sind nur Schreibkräfte. Also am besten mit ihrem Angebot persönlich zum Gericht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
14.10.2020, 09:01 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Entweder das machen was HorstD angeregt hat oder es sein lassen. Beim Ganzen aber den Hinweis nicht übersehen dass es bei solchen Entscheidungen nicht immer nur um eine höhere Suumme gehen muss.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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14.10.2020, 09:44 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2020
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 10
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Danke!
Hartnäckiges Nachfragen ergab: ich habe eine Woche mit überforderten Schreibkräften verplempert. Mann, Mann, Mann. Versuche gerade, den Rechtspfleger zu erreichen, um einen Termin zu machen. Ohne komme ich nicht rein. Corona und so. |
14.10.2020, 13:47 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2020
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 10
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Sodele.
Ich war da und habe mit einer Rechtspflegerin gesprochen. Habe erfahren, dass der Betreuer frei entscheiden kann und selbst ein höheres Angebot von 25.000€ (und ansonsten dieselben Konditionen) nicht zwingend angenommen werden muss. Mich erstaunt dies - und ich bat darum, dem Betreuer und der entscheidenden Stelle im Gericht unser Angebot zumindest zur Kenntnisnahme vorzulegen. Verstehe die Welt nicht mehr... |
14.10.2020, 17:21 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 5,716
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Waren die 25.000 der Gesamtkaufpreis oder der Unterschiedsbetrag zum Mitbietenden? Wäre das der Unterschiedsbetrag, müsste es aber ganz massive Gründe geben, das andere Gebot anzunehmen. Zur Entscheidungsfreiheit des Betreuers: dieser hat die Wünsche des Betreuten zu beachten (auch aus früherer Zeit), auch dann, wenn sie wirtschaftlich nachteilig sind (sofern keine Sozialhilfebedürftigkeit besteht oder demnächst eintritt). Natürlich müssten dafür solche Wünsche bekannt sein. Denkbar wäre es, so etwas im Familienbesitz zu halten. Gibt es keine Wünsche, kommts auf die objektiven Interessen an, was eben üblicherweise heißt: höchstes Gebot. Das alles hat im Genehmigungsverfahren und bei der allgemeinen Aufsichtsführung der Rechtspfleger zu prüfen. Insofern ist der Betreuer nicht wirklich frei in dem Sinne „ich kann tun und lassen was ich will“. Ich vermute mal, dass die Aussage der Rechtspflegerin auch etwas komplexer war wie im letzten Beitrag genannt. Warum jetzt keine erneute Prüfung in Richtung Wohl des Betreuten stattfindet, darüber kann ich nur spekulieren. Aber sei es wie es ist: was Sie tun konnten haben Sie getan. Das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Denn einen Strafantrag wegen Untreue können Sie als Außenstehender nicht wirksam stellen. Dass das Ganze (auch aus Sicht des Betreuten) merkwürdig ist, kann ich nachvollziehen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.10.2020, 08:35 | #9 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
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15.10.2020, 09:35 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 17.07.2020
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Beiträge: 10
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Tja, der Rechtspfleger fand sich ganz und gar nicht zuständig
Die 25.000€ sind der Unterschied zum anderen Gebot. Zunächst waren wir nur 5.000€ drüber. Da wurde dann wohl gelost. Bei 5.000€ kann ich das auch noch nachvollziehen. Also haben wir umgehend unser Gebot erhöht, aber dieses wurde dann nicht an den Betreuer/das Gericht weitergereicht. Die Aussage der Rechtspflegerin war leider nicht komplexer. |
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