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Bezirksrevisoren bestätigen Tabelle C

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bezirksrevisoren bestätigen Tabelle C im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen, eine Ausbildung wurde am 20.03.2020 abgeschlossen. Die Bezirksrevisoren bestätigen, basierend hierauf, eine Vergütung nach Tabelle C am ...


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Alt 16.10.2020, 08:46   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Bezirksrevisoren bestätigen Tabelle C

Guten Morgen zusammen,

eine Ausbildung wurde am 20.03.2020 abgeschlossen. Die Bezirksrevisoren bestätigen, basierend hierauf, eine Vergütung nach Tabelle C am 07.10.2020.
Somit kann ab 20.03.2020 rückwirkend nach Tabelle C abgerechnet werden oder ? ( Storno / neu ).

Vielen Dank für eine Rückmeldung und einen schönen Tag,

Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 16.10.2020, 10:37   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,770
Standard

Hallo Rose, wenn du die Abschlussprüfung am 20.3.2020 hattest, rechnet der erhöhte Betrag ab dem 21.3.2020 (wegen § 187 BGB, auf den in § 5 VBVG verwiesen wird.

Das gilt jedenfalls für alle noch nicht gestellten Vergütungsanträge und für diejenigen, bei denen es keinen Beschluss gab, sondern die im vereinfachten Verfahren ausgezahlt wurden (Summe ist ohne „Vorwarnung“ auf dem Konto. Betrifft in der Regel die Staatskassenfälle.

Bei den echten Vergütungsbeschlüssen kannst du binnen 2 Wochen nach Beschlussbekanntgabe an dich noch in die Erinnerung gehen (§ 11 Rechtspflegergesetz, weil der Beschwerdewert von 600 € nach § 61 FamFG nicht erreicht wird), wegen der höheren Tabellenstufe. Ist aber die Rechtsmittelfrist verstrichen, ist der Beschluss rechtskräftig und kann weder nach oben noch nach unten abgeändert werden. Auch die Zusatzpauschalen nach § 5a können in diesem Fall nicht mehr zusätzlich beantragt werden.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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