Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbegeldversicherung-Schonvermögen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
eine Klientin von mir hat eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Sie ist nicht kapitalbildend aber kündbar.
Sie wurde nun im ...
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19.10.2020, 10:56 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Sterbegeldversicherung-Schonvermögen
Hallo Zusammen,
eine Klientin von mir hat eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Sie ist nicht kapitalbildend aber kündbar. Sie wurde nun im Heim aufgenommen, das Sozialamt hat die Sterbegeldversicherung dem Vermögen zugerechnet. Ich habe mit Hinweis auf § 90 Abs. 3 SGB XII Widerspruch eingelegt. Die Versicherung dient ausschließlich der Sicherung einer würdigen Bestattung bzw. der Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung. Die Verwertung würde eine nicht zumutbare Härte bedeuten. Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Wie muss/kann ich nun weiter verfahren ? Es scheint hier tatsächlich unterschiedliche Urteile zu geben und vielleicht hat einer von Euch das schon durchexerziert ? Am Ende bleiben ja immer noch € 5.000,-- geschützt welche dann von der Dame wie gewünscht eingesetzt werden können. Viele Grüße und einen schönen Montag Rose |
19.10.2020, 11:40 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo, welche Höhe hat der Vertrag? Vielleicht liegt er oberhalb der Angemessenheitsgrenze, die auch vom örtlichen Kostenniveau abhängt?
Beispiele zur Angemessenheit: https://www.aeternitas.de/inhalt/dow...nvermoegen.pdf Ist der Vertrag angemessen, muss nun Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Das dürfte einfach sein, weil die Sache vom BSG entschieden ist. Müsste eigentlich allen Sozialämtern bekannt sein. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht, damit die es endlich lernen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.10.2020, 14:18 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ist nicht entscheiden, ob die entsprechende Vorsorge auch wirklich ausschließlich für eine angemessene Bestattung zweckbestimmt ist?
das kann ich aus der Frage nicht eindeutig herauslesen. Darin heisst es "Die Versicherung dient ausschließlich der Sicherung einer würdigen Bestattung bzw. der Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung." Das heisst, das Geld kann auch anderweitig verwednet werden? |
19.10.2020, 19:34 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Wenn es gleichzeitig einen Bestattungsvertrag mit einem Beerdigungsinstitut gibt und dieses Institut alleine verfügungsberechntigt ist, sollte das Guthaben geschützt sein. Es steht dann ja der Betreuten auch nicht mehr zur Verfügung.
Ohne diesen Bestattungsvertrag und die Abtretung könnte die Betreute ja selbst jederzeit an das Geld herankommen. Daher ist es dann auch verfügbares Kapital und nicht geschützt. |
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