Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbegeldversicherung - Geschützt - Vermögen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgende Frage: eine geschützte Sterbegeldversicherung, Sozialamt sieht sie als schützenswert an, geht diese Versicherung mit den Rückkaufwert in die Vermögensrechnung ...
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22.10.2020, 18:17 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 360
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Sterbegeldversicherung - Geschützt - Vermögen?
Folgende Frage: eine geschützte Sterbegeldversicherung, Sozialamt sieht sie als schützenswert an, geht diese Versicherung mit den Rückkaufwert in die Vermögensrechnung mit ein ob Betreuter vermögend oder nicht ist?
Habe hier den Fall, dass der Vorbetreuer die Versicherung gekündigt hat um seine Vergütung davon zu bezahlen. Auf dem Girokonto war Ebbe und mit der Versicherung lag das Vermögen dann über 5000 Euro. Ein Teil des Geldes wurde dann zur Betreuuervergütung verwendet. Folge: der Betreute hat nun keine Absicherung mehr für den Todesfall. |
22.10.2020, 20:59 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Schau am besten erst mal in die Akte was genau da angegeben wurde und gelaufen ist.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.10.2020, 16:20 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo,
diesen Fall hatte ich gerade: Sofern eine Sterbegeldversicherung vor dem Todesfall kündbar ist ist sie nicht als Schonvermögen anzusehen. Im Einzelfall ist eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall auch bei einer kündbaren Sterbegeldversicherung möglich. Sollte diese aber nicht personenbezogen ( Bestatter ) abgeschlossen worden sein ist eine andere Zweckverwendung im Todesfall nicht ausgeschlossen. Dann gehört sie zum Vermögen ( Rückkaufswert im VV angeben ). Und ja, übersteigt das Kontenvermögen + Auflösung den Schonbetrag von € 5.000,-- ist auch die Vergütung hieraus zu leisten Viele Grüße Rose |
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