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Außerordentliche Vertragskündigung bei Umzug ins Heim?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Außerordentliche Vertragskündigung bei Umzug ins Heim? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich war lange nicht mehr hier. Jetzt habe ich aber eine Frage, leider finde ich in den Foren ...


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Alt 21.11.2020, 21:53   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2011
Beiträge: 31
Standard Außerordentliche Vertragskündigung bei Umzug ins Heim?

Hallo zusammen,

ich war lange nicht mehr hier. Jetzt habe ich aber eine Frage, leider finde ich in den Foren nichts oder ich stell mich doof an....
Meine betreute Person musste in Heim, da in vielerlei Hinsicht der Pflegeaufwand immer größer wurde. Ich kündige u.a. den Mobilfunkvertrag, eine außerordentliche Kündigung, da hier m.E. ein wichtiger Grund besteht. Meine Betreute kann weder körperlich eine Handy benutzen, noch geistig im Internet surfen.
Diese Gründe habe ich auch reingeschrieben. Die außerordentliche Kündigung wurde abgelehnt mit der Begründung nach § 626 Abs. 1 BGB: "ein Grund ist hier nur gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden kann."

Dem Mobilfunkvertrag wurde in eine fristgerechte Kündigung eingeräumt.

Meine Frage: Ist eine derart gesundheitliche Einschränkung im Zusammenhang mit dem Umzug in ein Heim nun ein wichtiger Grund, bzgl. einer gerechtfertigten außerordentlichen Kündigung oder nicht.
Gibt es hier irgendwelche Urteile?

Danke im Voraus.
Örni ist offline  
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Alt 22.11.2020, 09:12   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate) nach § 46 Abs. 8 TKG, wenn die Dienste am neuen Ort nicht verfügbar sind. Das dürfte aber normalerweise nur Festnetzanschlüsse incl Festnetz/Internet und ggf Kabel/Internet TV betreffen. Bei Mobilfunk müsste sich das Heim in einem vom Netzanbieter nicht versorgten Gebiet (Funkloch) befinden.

Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist grundsätzlich kein Grund. Man kann es mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 Abs. 3 BGB, versuchen. Es sind aber keine Entscheidungen dazu zu finden. Also eher nicht. Wenn es absolut kein Geld gibt (außer dem Barbetrag), also auch kein Schonvermögen, würde ich den Anbieter auf die absolute Mittellosigkeit hinweisen und dass es völlig aussichtslos ist, jemals das Geld zu bekommen. Manchmal akzeptieren die das aus eigenem wirtschaftlichen Interesse.

Das beste wäre, man könnte die Geschäftsunfähigkeit beim Vertragsabschluss beweisen. Dann gäbe es überhaupt keine kündigungsfrist. Da das aber Jahre zurück liegen dürte, fällt das meist auch flach.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.11.2020, 22:57   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.11.2011
Beiträge: 31
Standard

Vielen herzlichen Dank für die Antwort!
Örni ist offline  
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