Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontowechsel im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe mit der Bank eines Betreuten Probleme. Da die Bank jedoch in Hamburg ist und ich in Schleswig- ...
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23.11.2020, 11:43 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.01.2017
Ort: Reinfeld
Beiträge: 41
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Kontowechsel
Hallo,
ich habe mit der Bank eines Betreuten Probleme. Da die Bank jedoch in Hamburg ist und ich in Schleswig- Holstein sitzte (eine Stunde entfernt), kann ich zur Klärung auch nicht mal eben zur Filiale. Telefonisch erreiche sie auch kaum. Nun möchte ich die Bank wechseln, die bei mir am Ort ist. Brauch ich dafür die Genehmigung des Amtsgerichtes? Die Vermögenssorge habe ich inne. Bei dem Sparbuch brauche ich wohl die Genehmigung, da dies mit einem Sperrvermerk versehen ist. Wichtig ist mir aber zunächst den Wechsel des Girokontos. Grüße Sabine Nauruhn |
23.11.2020, 11:57 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Hallo, die Kündigung des Girokontos ist nach § 1812 BGB genehmigungspflichtig. Nicht aber die neue Kontoeröffnung (siehe zur Legitimation hier: https://www.reguvis.de/betreuung/wik...tionspflichten
Falls das bisherige Girokonto ein P-Konto war. Denken Sie daran, dass das neue erst dann in ein P-Kto umgewandelt werden kann, wenn das alte aufgelöst ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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