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Zum Betreuer zwingen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zum Betreuer zwingen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ich brauche mal dringend Hilfe zum Thema betreuung. Folgender Sachverhalt: Junges Paar (er 28/ sie 21), beide noch nie ...


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Alt 01.10.2008, 00:19   #1
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Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Zum Betreuer zwingen

Hallo

Ich brauche mal dringend Hilfe zum Thema betreuung.

Folgender Sachverhalt:

Junges Paar (er 28/ sie 21), beide noch nie gearbeitet, gestern drittes Kind bekommen, er ist notorischer Lügner (leider noch nie offiziell diagnostiziert), sie ist ihm hörig.

Er hatte, nachdem er kurzzeitig im Obdachlosenheim gelandet war, einen Betreuer, welcher zur Einteilung seines Geldes und zur Tilgungsüberwachung der Schulden da war.

Wie es aussieht ist dieser nicht mehr da, da das Amt keine Unterstützung mehr leistet und er somit nur noch Essenmarken erhält.

Problem an der Sache ist, das er jetzt dafür ihr Geld verprasst, bzw. das der Kinder.
Mit dem Ergebnis das Palystation, Computer etc. alles da ist aber keine Schuhe für die Kinder da sind.
Und der Kühlschrank ist natürlich ab Hälfte des Monats auch leer.

Sie macht es leider auf Grund fehlenden Verstandes mit.

Die Familie ist am Ende was Ideen angeht.
Immer wieder wurde dort Geld, Zeit und Neven reingesteckt um zu helfen aber das ist leider alles für die Katz.

Demnächst gibt es eine weitere Familiekrisensitzug, mit dem Ziel eine Lösung zu finden bevor die Kinder verwahrlosen und schlimmstenfalls noch weggeholt werden.

Vorsorglich hatte ich ein Gespräch bei einer Sozial-Beratung.
Dort sagte man mir, daß ein Betreuer immer abgelehnt werden kann , sofern diejenigen nicht im Koma liegen.

Stimmt das wirklich?
Kann man das mit dem notoischen Lügen eventuell vor Gericht erwähnen?
Hätte das eventuell Einfluß?


Was könnte man noch machen - woran wir vielleicht noch nicht gedacht haben?
babchen ist offline  
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Alt 01.10.2008, 00:34   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo babchen,

vorrangig ist hier doch das Wohl der Kinder. Der erste Gang sollte zum Jugendamt führen. Dort wird man geeignete Hilfen einleiten. Auch die Hebamme kann möglicherweise geeignete Stellen für weitergehende Hilfen nennen.

Ob über den Mann noch eine Betreuung besteht, kann über das zuständige Vormundschaftsgericht in Erfahrung gebracht werden. Aber auch dazu wird das Jugendamt auf Deinen Hinweis hin Nachforschungen anstellen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 06.10.2008, 20:43   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard

Hallo, notorisches Lügen, sozial inadäquates Verhalten, Arbeitsscheu etc. sind allesamt keine Betreuungsvoraussetzungen. Da muss schon eine echte psychische Störung dazu kommen.

Siehe unter:
Betreuungsvoraussetzung ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.10.2008, 20:48   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,805
Standard Nachtrag

Noch ein Nachtrag: so wie sie Situation geschildert wurde, kann es doch wohl nur darum gehen, die Kinder dieser völlig erziehungsunfähigen Familie wegzunehmen, sonst ist ja ein neuer "Kevin"-Fall vorprogrammiert. Kinder zu therapeutischen Zwecken zugunsten der Eltern dort zu belassen, ist ja wohl endlich wieder aus der Mode. Das Jugendamt und das Familiengericht dürften die einschlägigen Regelungen, insbes. §§ 1666 ff. BGB kennen. Vielleicht erzeugt das zumindest auf Seiten der Kindesmutter auch den offenbar nötigen Leidensdruck, sich von dem Lebensgefährten zu trennen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Stichworte
einrichtung der betreuung, jugendamt, kind


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