Dies ist ein Beitrag zum Thema Ausland und UN-Konvention ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich würde zwar ungern hier in Deutschland alles aufgeben und meine Heimat verlassen, aber wenn es keinen anderen Weg aus ...
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09.10.2008, 11:16 | #1 |
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Ausland und UN-Konvention ?
Ich würde zwar ungern hier in Deutschland alles aufgeben und meine Heimat verlassen, aber wenn es keinen anderen Weg aus der Zwangsbetreuung gibt, dann würde ich auch in Betracht ziehen, ins Europäische Ausland zu ziehen. Das wäre immer noch besser als unter dieser "Betreuung" zu leiden.
Das Recht meinen gewöhnlichen Aufenthalt dorthin zu verlegen, wo ich es möchte, dürfte kein Problem sein. (Es ist ja nur Vermögenssorge angeordnet). Aber das bringt wahrscheinlich nichts, da die Betreuerin ja dann immernoch im Inland aktiv sein kann. An mein Geld käme ich ja auch nicht wegen des Einwilligungsvorbehaltes. Oder müssen die die Zwangsbetreuung aufheben, wenn man nicht mehr in Deutschland ist ? Was haltet ihr von der UN-Behindertenkonvention ? Danach soll ja jede Benachteiligung von Behinderten verboten werden. Leider will die Deutsche Regierung das nicht umsetzen, wie es von der UN geplant ist, sondern am alten Sytem des "Freien Willens" festhalten. |
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