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gesetzliche Betreuung

 

Entmündigung verhindern

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entmündigung verhindern im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
das frage ich mich schon die ganze zeit. Er ist so voller hass als ob er alle betreuer ausrotten wollte. ...


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Alt 14.10.2008, 14:16   #21
"Hexchen"
 
Benutzerbild von marie
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: Aachen
Beiträge: 1,296
Standard

das frage ich mich schon die ganze zeit. Er ist so voller hass als ob er alle betreuer ausrotten wollte.
GEsund ist das nicht.

bis später
__________________
ganz ganz liebe grüsse marie



06.07.57

[
marie ist offline  
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Alt 15.10.2008, 11:25   #22
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard manchmal stecken Richter und Betreuer unter einer Decke

ZITATAndreasLübeck;
Nein, lieber Baum, ähem Rotbuche, da irrt der Verfasser. Es ist allein Aufgabe des Gerichtes, dem Betreuer auf die Finger zu schauen.

Das ist logisch und richtig. Es würde eine Betreuung unmöglich machen, wenn der Betreuer zum Zankapfel oder Spielball der diversen Kindern eines Betreuten wird, besonders, wenn die Kinder untereinander verfeindet sind.



lieber andreas,


wie kann Verfasser irren wenn er seine Meinung kund tut? Du wirst Verständnis haben, dass ich dir nicht zustimmen kann. Die Vormundschaftsgerichte sind im Moment so überlastet, sodass ein Richter nur ca. 40 Minuten pro Fall und Jahr hat, um auf die Finger des Betreuers zu schauen. Wer sich mit Controlling oder Buchhaltung etwas auskennt, der weiß, dass die Kontrolle nur obligatorische Bedeutung haben kann. Ich frage mich, warum du den gekürzten Text völlig außer acht lässt. Weiter glaube ich, dass wir aneinander vorbei reden!


Gruß
Dein Freund der Baum
Rotbuche ist offline  
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Alt 15.10.2008, 12:34   #23
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo rotbuche,

bei über einer Mio. Betreuungen kann man Dein Beispiel wohl schlecht verallgemeinern, wie Du selber auch geschrieben hast.

Zitat:
Zitat von rotbuche
ich erinnere mich an eine Fernsehsendung, die ich kürzlich im WDR gesehen habe, die hieß: „Wenn der Betreuer zum Feind Wird“. In einem Fall wurde darüber berichtet, indem eine 89 jährige, an Demenz leidende Frau, mit 1,1 Mio € Vermögen einen Rechtsanwalt als gesetzlichen Betreuer eingesetzt bekommen hat. Der hat Ihr vermögen in 2 Jahren platt gemacht. Es wurde natürlich auch über ehrliche Berufsbetreuer berichtet. Es gibt solche und solche und auch bei verwandschaftlichen Betreuern gibt es schwarze Schafe, man kann das nicht verallgemeinern.
Zitat:
Zitat von rotbuche
Ich denke aber, es ist Pflicht der Verwandtschaft, darauf zu achten, ob die Betreuung im Sinne des Betreuten verläuft.
Zitat:
Zitat von Rotbuche Beitrag anzeigen
Die Vormundschaftsgerichte sind im Moment so überlastet, sodass ein Richter nur ca. 40 Minuten pro Fall und Jahr hat, um auf die Finger des Betreuers zu schauen. Wer sich mit Controlling oder Buchhaltung etwas auskennt, der weiß, dass die Kontrolle nur obligatorische Bedeutung haben kann.
Was hat die Überlastung der Gerichte mit der Kontrollfunktion der Verwandten zu tun? Über die Überlastung kannst Du Dich bei Deinem Bundes- oder Landtagsabgeordneten beschweren. Woher nimmst Du das Recht Betreuer zu kontrollieren, wer gibt Dir den Auftrag? Böse ausgedrückt redest Du hier der Selbstjustiz das Wort.

Der Betreuer hat die Aufgabe, die Betreuung zum Wohle des Betreuten zu führen, ggflls auch gegen die Interessen der Verwandtschaft. Dabei wird er vom Gericht kontrolliert. Nicht von der Verwandtschaft. Diese kann die Betreuung selber übernehmen oder, wenn dies nicht gewünscht oder vom Gericht nicht genehmigt wird, sich über den Betreuer bei Gericht beschweren. Ich würde mich auch als ehrenamtlicher Betreuer bedanken, wenn die Verwandtschaft mir auf die Finger schaut. Umgedreht wird ein Schuh daraus, wie ich aktuell wieder erfahren durfte.

Gruß Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 15.10.2008, 14:58   #24
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Ich habe mir mal die Links von Miro angeschaut, die er Sternfee hier so sehr ans Herz legt.

Die sind alle "der Deutschen Liga für Menschenrechte" angeschlossen. Was es damit auf sich hat, das kann man unter dem Link von Karla einsehen..

Ich frage mich allen Ernstes was Miro hier bezweckt!
Hallo,

was wäre das für ein Erfolg für bestimmte Sekten, wenn sie das Betreuungsgesetz aushebeln könnten und dann ihre eigenen Leute als Betreuer einsetzen. DANN wäre nur noch Lug und Betrug.

Wehret den Anfängen !

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 15.10.2008, 15:20   #25
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo Rotbuche,

nicht der Richter kontrolliert die Betreuer, sondern die Rechtspfleger. Wenn ein Richter eine Betreuungsakte wegen irgendwelcher Probleme auf den Tisch bekommt, dann ist das Kind meist schon in den Brunnen gefallen.

Mich würde viel eher interessieren, was kontrolliert werden soll. Als Betreuer reiche ich meinen jährlichen Bericht und die Abrechnung ein.
Soll das Gericht kontrollieren, ob ich auch brav alle vier Wochen zum Betreuten gegangen bin ? Oder ob er die Lollis, die ich ihm laut Beleg gekauft habe, auch wirklich selbst gelutscht hat ?

Wenn es schon um Betrug geht, dann doch wohl in ganz anderen Größen, z. B. bei Hausverkäufen oder unterschlagenen/gestohlenen Geldern.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Kinder die eigenen Eltern um das Geld gebracht haben, Testamente gefälscht usw. Da hört man einiges, aber das kann hier nicht wiedergegeben werden. Wäre die reinste Anleitung zu schweren Straftaten.

Nach meiner subjektiven Meinung gilt, was ich immer wieder schreibe: wer betrügen will, der wird das auch tun und auch schaffen. Egal, ob Kinder, Verwandte, Nachbarn oder Betreuer. Das kann einfach nicht verhindert werden.

Es gab einen interessanten Fernsehbericht über Entrümpelungen in Berlin. Es war vor Jahren eine berliner Eigenart, dass die Wohnung eines Verstorbenen nur in Anweisenheit eines Polizeibeamten oder eines Beamten des Nachlaßgerichtes betreten werden durfte. Um alles Geldwerte bzw. Bargeld sicherzustellen.
Mitunter wurden dabei erhebliche Barbeträge gefunden und sichergestellt.

Dann hat man dieses Gesetz gestrichen, mit der Folge, dass die Wohnungen von Verstorbenen regelrecht geplündert wurden. Die Entrümpelungsfirmen fanden kaum noch Geld, ein Rückgang um 90 Prozent. Es wurden Bilder gezeigt, wo man anhand der Staubschicht sehen konnte, wo ein Fernseher gestanden hatte. Weg. Der Hausmeister wurde befragt. Schulterzucken. Wer hatte alles einen Schlüssel für die Wohnung ? Wieder Schulterzucken.

Ein Mann hatte 100.000 € in diverse Briefumschläge gesteckt und diese Umschläge unter die Tischplatte geklebt. Als die Wohnung entrümpelt werden sollte, fand man nur noch die Reste der Umschläge am Tisch. Wer es war ? Ist nie herausgekommen.

Da müsste viel restiktiver gehandelt werden, aber das ist ja heute nicht gefragt.

Es bringt aber auch nichts, sich hier gegenseitig Schuld zu geben. Die Gesetze sind, wie sie sind, und es wird danach gehandelt. Alles andere wäre undemokratisch und Willkür.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 15.10.2008, 22:18   #26
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
Standard

Hallo, natürlich gibts Missbräuche, z.B. Untreuehandlungen bei Betreuern, sowohl bei ehrenamtlichen als auch Berufsbetreuern. Wie kanns anders sein. Alle sind Menschen und Gelegenheit macht Diebe. Da kann der eine oder andere sich nicht zurückhalten. Ist nicht schön, aber warum sollten Menschen, die rechtlich betreuen, besser sein als andere, die andere Berufe haben. Dazu sind die Gerichte dar, um zu überwachen (übrigens nicht nur durch Rechtspfleger, im Rahmen von Genehmigungsverfahren z.T. durch Richter). Die Frage ist doch, ist eine Betreuung tendenziell schlechter als die viel gepriesene Alternative: die (Vorsorge)- Volmacht. Und da muss man doch sagen: mit dieser Alternative werden auch die letzten Schutzmaßnahmen beseitigt. Da gibts weder Vermögensverzeichnis noch Rechnungslegung. Wird leider in den Medien (aus Unwissenheit?) oder von interessierter Seite gerne verschwiegen. Die Forderungen können doch nur sein: bessere Kontrolle (aber auch Beratung) durch Gerichte und Betreuungsbehörden, was auch mehr Personal und bessere Aus/Fortbildung bedeutet. Nur mal so am Rande: alle Ausgaben der Staatskasse für Betreuungen (Aufwendungsersatz, Vergütungen usw.) betragen im Jahr ca. 500 Mio Euro, also 1 Tausendstel dessen, was jetzt zur Rettung notleidender Banken mal so schnell aus dem Ärmel geschüttelt wird. Da sieht man doch, wo die Interessen liegen. Jedenfalls nicht bei den Betreuten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.10.2008, 09:50   #27
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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ZITAT kohlenklau:
Woher nimmst Du das Recht Betreuer zu kontrollieren, wer gibt Dir den Auftrag? Böse ausgedrückt redest Du hier der Selbstjustiz das Wort.



Hallo Kohlenklau,


ich wollte hier von Niemanden die edlen Gefühle verletzen. Sollte ich das getan haben, so bitte ich vielmals um Entschuldigung. Ich habe Respekt und Hochachtung gegenüber allen ehrlich arbeitenden Betreuern, die sicherlich die Mehrzahl bilden! Klar hat nur das Gericht das Recht die Betreuer zu kontrollieren. Das ist richtig und gut so, ich würde mir so etwas niemals anmaßen und habe von Kontrolle auch nicht geredet. Ich habe Vertrauen in unsere Gesetzgebung, auch wenn sie nicht immer optimal ist, aber Selbstjustiz zu Frönen liegt mir völlig fern. Es ging lediglich um: „Darauf achten“ und „Auf die Finger schauen“, was für mich eine ganz andere Bedeutung hat. Ich möchte klarstellen, dass ich damit nur meine Meinung kund getan habe, aber jedweder eine andere haben kann.


Gruß Rotbuche
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Alt 16.10.2008, 10:40   #28
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo rotbuche,

weder Sarkasmus (edle Gefühle), noch Kopf einziehen ist angebracht. "Darauf achten" und "auf die Finger schauen" heißt nichts anderes als Einmischung im Sinne von Kontrolle!
Mag ja Deine Meinung sein, Du behälst sie aber nicht für Dich, sondern trägst sie nach außen. Also stellst Du sie zur Diskussion. Ich finde es schade, dass Du Deine Meinung nicht verteidigst oder schreibst, dass Du Deine Meinung geändert hast. Eigentlich finde ich Dein posting feige.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 16.10.2008, 17:04   #29
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo Kohlenklau,


tja, nun weiß ich auch nicht mehr. Also, wir sollten uns schon einig über die Bedeutung von Wörtern sein. Dass grün grün und rot rot ist und nicht, dass orange im Sinne nichts anderes als rot bedeutet.
„Darauf achten“ und „Auf die Finger schauen“ leitet sich für mich von Beobachten ab und hat eine andere Bedeutung als Kontrolle.-Duden zur Hand nehmen und mal genau nachlesen-!
Ich habe meine Meinung geäußert und stehe nach wie vor dazu. Eine Meinung kann nur insoweit diskutabel sein, in dem du die Deinige gegenüber stellst. Eine Meinung kann niemals als falsch oder richtig diskutiert werden. Tja, dass du mein Posting feige findest, darauf will ich des Friedenswillens nicht eingehen. So nun hoffe ich, dass die Diskussion um dieses Thema jetzt ein Ende hat.


Gruß Rotbuche
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Alt 16.10.2008, 17:48   #30
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
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Hallo,

Zitat:
Zitat von Rotbuche Beitrag anzeigen
tja, nun weiß ich auch nicht mehr. Also, wir sollten uns schon einig über die Bedeutung von Wörtern sein. Dass grün grün und rot rot ist und nicht, dass orange im Sinne nichts anderes als rot bedeutet.
„Darauf achten“ und „Auf die Finger schauen“ leitet sich für mich von Beobachten ab und hat eine andere Bedeutung als Kontrolle.-Duden zur Hand nehmen und mal genau nachlesen-!
Duden hab ich leider an der Arbeit stehen.
Klaus Müller (Hg.)-Lexikon der Redensarten, S. 136
"jmdm. auf die Finger sehen (umg.) - auf jmdn. gut aufpassen[Kontrolle]" [Hervorhebung durch kohlenklau]
Zumindest dieses Lexikon definiert anders als Du.


Zitat:
Zitat von rotbuche
Ich habe meine Meinung geäußert und stehe nach wie vor dazu. Eine Meinung kann nur insoweit diskutabel sein, in dem du die Deinige gegenüber stellst.


Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
Der Betreuer hat die Aufgabe, die Betreuung zum Wohle des Betreuten zu führen, ggflls auch gegen die Interessen der Verwandtschaft. Dabei wird er vom Gericht kontrolliert. Nicht von der Verwandtschaft. Diese kann die Betreuung selber übernehmen oder, wenn dies nicht gewünscht oder vom Gericht nicht genehmigt wird, sich über den Betreuer bei Gericht beschweren.
Hast Du das überlesen?

Mit feige meine ich, dass Du weiterhin Verwandten ein Sonderrecht einräumst und Dich hinter Deiner "Meinung" versteckst. Möglicherweise gibt es ja so oft Streitereien zwischen Betreuern und der Verwandtschaft, weil man auch dort Deiner Meinung anhängt. Wie soll man denn zu einvernehmlichen Lösungen kommen, wenn eine Seite von falschen Voraussetzungen ausgeht. Du forderst zurecht Klarheit über die Bedeutung von Wörtern. Eine Verständigung ist ansonsten nicht möglich. Aber genauso muß doch Einigkeit über die Rahmenbedingungen der Betreuung hergestellt werden. Ansonsten kann man sich auch dort nicht verständigen.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Geändert von Kohlenklau (16.10.2008 um 18:42 Uhr)
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