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Unregelmäßigkeiten vor der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unregelmäßigkeiten vor der Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, es muss zwischen zivil- und strafrechlichem Vorgehen unterschieden werden. Davon ausgehend, dass jemand das Girokonto leergeräumt hat, stellt sich ...


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Alt 22.10.2008, 11:30   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

es muss zwischen zivil- und strafrechlichem Vorgehen unterschieden werden.

Davon ausgehend, dass jemand das Girokonto leergeräumt hat, stellt sich die Frage, ob bei dieser Person noch etwas zu holen ist. Falls nicht, ist ein Zivilpozeß sinnlos.

Was das strafrechtliche Vorgehen betrifft, so muss das jeder Betreuer für sich selbst entscheiden. Einen Nutzen hat der Betreuer nicht, und der Betreute erst recht nicht. Da steht dann die Strafe im Vordergrund.

Das Sozialamt kann 10 Jahre rückwirkend nachforschen, da sage ich mir "Amtsermittlungsgrundsatz", also lass die mal machen.

Ich habe erst ein mal einen Zivilprozeß gegen die Tochter eines Betreuten geführt, weil die mir doch zu dreist war. Drei Tage vor Übernahme der Betreuung hat sie noch 1200 Euro vom Konto geholt, die durfte sie dann 100-Euro-weise zurückzahlen. Veräppeln lasse ich mich nicht gerne.

Ansonsten ist mir die Antwort des Gerichtes "was in der Vergangenheit liegt, braucht sie nicht zu interessieren" gut bekannt, ich halte sie aber für grundverkehrt. Es soll doch Schaden vom Betreuten abgewendet werden.

Ich denke, es würde etliche betrügerische Kinder und Verwandte abschrecken, wenn sie damit rechnnen müssten, dass ein Betreuer auch weit zurückliegende Transaktionen prüft und ggfls. Gelder zurückfordert.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 22.10.2008, 11:40   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Andreas

Natürlich sollte man schauen in wie weit sich ein Zivilprozeß lohnt. Manchmal jedoch stimmt der erste Eindruck dann aber so gar nicht mit dem überein, was sich hinterher zeigt. D.h. plötzlich taucht doch noch irgendwo Geld auf, von dem mir mit Sicherheit niemand freiwillig was gesagt hätte.

In dem meisten Fällen richtet sich ein Zivilrozeß danach wie ein Strafprozeß ausgegangen ist. Aktuell habe ich auch so einen Fall, wo der Strafprozeß andauernd verschoben wird, weil der Angeklagte plötzlich kurz vorher krank wird und es geht deshalb im Zivilprozeß nicht weiter...
Tina L. ist offline  
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Stichworte
angehörige, betrug, gebührenbefreiung, gez, vermögensaufstellung


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