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Mäuer 22.10.2008 00:44

Unregelmäßigkeiten vor der Betreuung
 
Hallo,

habe hier eine neue (ehrenamtliche) Betreuung. Der Betreute (82 Jahre) ist von einer Klinik beurlaubt, in der er die letzten 8 Jahre gegen seinen Willen untergebracht war. Nach der Vermögensaufstellung habe ich 2 Konten gefunden.Wenige Tage, bevor ich dieses Konto gefunden habe, wurden laut Kontoauszug der Bank 5.000 Euro abgehoben - also zu einem Zeitpunkt nach Übernahme der Betreuung. Ich habe schriftlich alle Bankvollmachten gekündigt und die Bank um Auskunft gebeten, sowie einen Kontoumzug auf das von mir für den Betreuten eröffnete Konto veranlasst. Ich gehe davon aus, das ich die Person kenne, die das Geld abgehoben hat, mir gegenüber wurde aber keine Auskunft über ein vorhandenes Konto gemacht - ich musste es selbst herausfinden, nachdem mir die Rentenkasse trotz Mahnung nicht mitgeteilt hat, wohin die Rente in der Vergangenheit überwiesen wurde. Obwohl mein Betreuter seit 8 Jahren "untergebracht" war, wurde regelmäßig GEZ, Wassergebüren usw. abgebucht - hat sich halt niemand darum gekümmert.

Jetzt zu meinem Problem

Auf diesem Konto "fehlen" nach meiner pers. Einschätzung ca 15.000 Euro. Auf tel. Nachfrage, ob ich Nachforschungen über die Zeit vor der Betreuung anstellen muss, teilte mir die Betreuungsbehörde mit, die Zeit vor der Übernahme der Betreuung bräuchte mich nicht zu interessieren. Jetzt lese ich im Forum, das ich mich evtl. strafbar mache, wenn ich mir bekannte (in diesem Fall bisher lediglich vermuteten) Plünderungen nicht (ggf. auch strafrechtlich) verfolge.

Der Betreute ist aufgrund vorhandener Demenz nicht sonderlich hilfreich, gleichzeitig handelt es sich offensichtlich um innerfamiliäre Probleme.

Ich werde nichts überstürzen und auch die Nachmeldung zur Vermögensaufstellung erst auf den Postweg bringen, wenn mir die Bankunterlagen vorliegen. In der Zwischenzeit wäre ich für hilfreiche Tips sehr dankbar.

Gruß

Jürgen Wolfgang Mäuer

Kohlenklau 22.10.2008 01:08

Hallo Jürgen,

Vermögensübertragungen in den letzten 10 Jahren interessieren das Gericht schon. Hast Du den Aufgabenkreis "Vermögen", dann mußt Du im Vermögensverzeichnis dazu Angaben machen.
Falls der Betreute Sozialleistungen in Anspruch nimmt, dann gilt ebenfalls die 10-Jahres-Frist. In beiden Fällen hast Du noch etwas mit der Vergangenheit zu tun.

Gruß
Kohlenklau

Stracciatellamaus 22.10.2008 07:55

Guten Morgen,
was mich am Fall ganz stark wundert ist wohl die Tatsache, dass trotz bestehender Kontovollmacht der Aufgabenkreis Vermögenssorge im Rahmen der Betreuung angeordnet wurde. Besser wäre es hier gewesen einen seperaten Kontrollbetreuer einzusetzen, der die Ausübung der Kontovollmacht kontrolliert, diese im Zweifel wideruft, Anzeige erstatt und sich um die Rückführung des veruntreuten Geldes kümmert.

Im vorliegenden Fall würde ich folgendesmaßen vorgehen:
1.Auflistung der verschwundenen Gelder
2.Konfrontation der Person und Aufforderung zur Rückführung der Gelder unter Fristsetzung
3. Passiert bei 2. nichts, Strafanzeige bei der Polizei

Sollen sich doch die Ermittlungsbeamten darum bemühen!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus

Mäuer 22.10.2008 08:26

Guten Morgen
 
ich gehe davon aus, das dem Gericht nicht bekannt ist/war, dass der zu Betreuende Vermögenswerte hat. Sonst hätten die sicher einen Berufsbetreuer eingesetzt.

Vor einer Strafanzeige werde ich natürlich erst mit der betreffenden Person reden. Der Kreis der Betroffenen ist +/- 80 Jahre alt.

Die Rückverfolgung der Kontobewegungen kostet mind. 250 Euro und begründet sich bisher lediglich auf einen Anfangsverdacht.

Was mich pers. ärgert, obwohl mein Betreuter seit 8 Jahren nachweislich nicht mehr in der Wohnung lebt, hat sich niemand darum gekümmert, dass z.B. die GEZ gekündigt wurde. (Ich mag die GEZ nicht)
Wie sind da die Chancen rückwirkend zu kündigen und die Fernsehgebühren zurückzuerhalten?

Gruß
Jürgen Wolfgang Mäuer

Stracciatellamaus 22.10.2008 08:46

Zur GEZ:
Keine Ahnung! Versuch macht kluch! :d010:

Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus

Tina L. 22.10.2008 09:04

Hallo Jürgen,

ich Bank kann Dir zumindestens eine Aufstellung der letzten Monate ausdrucken lassen, dafür brauchst Du nichts bezahlen.

Dieser Anfangsverdacht bzw. die Belege der letzten Monate reichen für eine Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelt dann weiter. Die haben ganz andere Möglichkeiten dem Ganzen richtig auf den Grund zu gehen. Ich würde der Bank dieses Vorhaben auch ganz genauso mitteilen. Meistens reicht dieser Hinweis auch aus, damit man dort plötzlich tätig wird..

Der Rententräger muss Dir diese Auskunft geben, auch dort würde ich mitteilen, dass ggf. ein Strafantrag folgen wird. Auch hier würde die Staatsanwaltschaft ohnehin weiter ermitten.

Ich hatte schon mehrere Fälle dieser Art, auch mit Rentenumleitungen auf andere Konten. Es hat nicht lange gedauert, bis ich meine Infos hatte ab wann die Renten wohin gezahlt wurde.

Es ist ja nicht hauptsächlich die Strafverfolgung. Aus einem Urteil resultiert möglicherweise ein Anspruch zivilrechtlich das Geld wiederzubekommen. Wenn Dein Klient z.B. irgendwann in ein Heim muss, dann bräuchte er dieses Geld ja dringend, wenn seine Rente für die Kosten nicht ausreichen würde. Das Amt würde in diesem Fall interessieren welches Vermögen in den letzten 10 Jahren übertragen wurde und auch an wen.


Zitat:

habe hier eine neue (ehrenamtliche) Betreuung. Der Betreute (82 Jahre) ist von einer Klinik beurlaubt, in der er die letzten 8 Jahre gegen seinen Willen untergebracht war.
Das verstehe ich nicht ganz. Was für eine Klinik ist das denn, die einen Menschen so lange unterbringt? Er hat aber seine Wohnung weiter behalten? Falls ja, dann bekommt er ja das Wassergeld in der NK Abrechnung ja ohnehin erstattet.

Kohlenklau 22.10.2008 09:16

Hallo Jürgen,

GEZ sieht schlecht aus. Dort muß man sich abmelden. Auch in einer Klinik, einem Heim oder einer JVA besteht Rundfunkgebührenpflicht. Eine rückwirkende Befreiung bekommt man manchmal noch hin, wenn das Geld aber einmal geflossen ist, dann kommt man eigentlich nicht mehr daran. Die Zahlung stellt ein Anerkenntnis der Forderung dar. Bei acht Jahren greifen ja auch schon Verjährungsfristen.
Wenn Du es trotzdem versuchst, dann würde ich das Ergebnis Deiner Verhandlungen gerne erfahren.

Gruß
Kohlenklau

Mäuer 22.10.2008 09:20

Hallo Tina
 
Von der Bank habe ich die Daten der letzten 6 Monate kostenlos erhalten.

Bei der Unterbringung handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme - mehr will und darf ich aus Datenschutz nicht schreiben.

Mit Strafanzeige bin ich zurückhaltend. Erst wenn ein Gespräch nichts nutzt ist dies erforderlich.

Das Angehörige das Konto "erleichtern" ist scheinbar doch nicht so selten.

Mich irritierte viel mehr die Auskunft "meiner" Sachbearbeiterin in der Betreuungsbehörde, ich bräuchte mich um die Zeit vor der Betreuung nicht zu kümmern, obwohl mir der Auftrag des Gerichts "Betreuung mit gesundem Menschenverstand" natürlich etwas anderes sagt.

Gruß

Jürgen Wolfgang Mäuer

Mäuer 22.10.2008 09:25

Hallo Kohlenklau
 
GEZ

Wie ist es mit der Unterbringung in Mehrbettzimmern? Derzeit ist mein Betreuter nicht Eigentümer der Rundfunkempfangsanlagen

Gruß
Jürgen Wolfgang Mäuer

Kohlenklau 22.10.2008 10:02

Hallo Jürgen,

Du mußt bei der GEZ Zukunft und Vergangenheit unterscheiden. Für die Zukunft kannst Du, falls die Voraussetzungen vorliegen, eine Befreiung beantragen oder die Geräte bei der GEZ abmelden. Vordrucke erhälst Du z.B. bei den Sparkassen.
Für die Vergangenheit ist das sehr schwierig, vor allem wenn die Beiträge schon gezahlt wurden. Eine rückwirkende Befreiung ist eigentlich nicht vorgesehen.

Gebührenbefreiung
Schau trotzdem mal hier, insbesondere § 6,Abs. 3 und § 7, Abs. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
http://www.mdr.de/DL/114593.pdf
Mit diesen Aussagen belastet sich die GEZ in öffentlichen Verlautbarungen eher selten. Falls Du eine Argumentation in diesem Sinne hinbekommst, dann kannst Du Dir auf die Schulter klopfen.

Gruß
Kohlenklau


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