Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verschwunden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter hat das Weite gesucht. Er war bisher in einem ehemaligen Hotel untergebracht, (möbliertes Zimmer), hat relativ beschützt ...
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03.08.2005, 09:26 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Betreuter verschwunden
Hallo,
ein Betreuter hat das Weite gesucht. Er war bisher in einem ehemaligen Hotel untergebracht, (möbliertes Zimmer), hat relativ beschützt gelebt, Alkoholmissbrauch, Analphabet, ohne Arbeit. Nach einem Brand wurde er auf Kosten der ARGE in einem anderen Hotel untergebracht. Dort ist es eskaliert, zudem hat er wohl geistig erheblich abgebaut, das Hotel hat ihn rausgeworfen. Es soll jetzt bei seinem Bruder leben, Name und Anschrift unbekannt. Amtsgericht und ARGE wurden informiert, die Obdachlosenbetreuung auch. Was kann man noch tun ? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich ? Die Betreuung bezieht sich nur auf Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten, eine Erweiterung des Umfanges war bisher nicht notwendig. Gruss Andreas |
03.08.2005, 10:13 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 9
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Betreuter verschunden
Guten Tag, Andreas!
Wenn die ARGE ihre Leistungen einstellt, wird sich Ihr Betreuter wahrscheinlich früher oder später melden, da er kein Geld mehr bekommt. Da empfiehlt es sich, alle in Frage kommenden Stellen zu informieren, damit Sie benachrichtigt werden, wenn er auftaucht. Da Sie die ARGE bereits vom Verschwinden Ihres Betreuten in Kenntnis gesetzt haben, können Sie im Moment nur abwarten. Um Namen und Anschrift des Bruders in Erfahrung zu bringen, kann vielleicht das Standesamt in Verbindung mit dem Einwohnermeldeamt helfen? Vielleicht ist der Name ja auch jemandem aus dem Freundes-/Bekanntenkreis mal zu Ohren gekommen? Der Betroffene scheint sich ja noch ganz gut helfen zu können, da er sich allein eine Ersatzunterkunft gesucht hat. Stellt sich vielleicht grundsätzlich die Frage nach der weiteren Betreuungsnotwendigkeit? Mit freundlichem Gruß, Andrea van Staa |
03.08.2005, 10:31 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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Ohne
Hallo,
eine Ergänzung: der Betreute hat sich keine Unterkunft besorgt, er wird wohl bei seinem Bruder hausen. Sollte auch die Polizei verständigt werden ? Gruss Andreas |
03.08.2005, 11:15 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 16.02.2004
Beiträge: 9
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Der Betreute kann sich doch frei bewegen. Wenn er nun bei seinem Bruder wohnt, handelt es sich doch um eine Entscheidung, die er selbst getroffen hat. Solang kein Verdacht besteht, dass er sich dort gegen seinen erklärten Willen aufhält oder dringend behandlungsbedürftig ist, wüsste ich nicht, warum die Polizei tätig werden sollte.
Jetzt geht es darum, die zuständigen Stellen über den Wohnsitzwechsel zu informieren. Da Ihnen dieser nicht bekannt ist, können Sie auch nichts anderes als "wohnsitz unbekannt" mitteilen. Ich gehe mal davon aus, dass die ARGE die nächste Zahlung stoppt, spätestens dann wird er Kontakt aufnehmen (müssen). Da er derzeit offensichtlich eine Unterkunft hat, wird er wohl auch nicht in die Zuständigkeit der Obdachlosenstelle fallen. Nochmal: wenn der Betreute zur Mitarbeit nicht bereit ist, würde ich über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung nachdenken. Allerdings kenne ich die Besonderheiten des Einzelfalls nicht. |
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Stichworte |
aufenthalt, aufhebung betreuung |
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