Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis über Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
also ich habe verschiedene Varianten von Ausweisen.
Einmal die in einem geknickten Postkartendesgin, verstärktes Papier, die sind grün. Sie ...
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30.11.2008, 01:20 | #11 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
also ich habe verschiedene Varianten von Ausweisen. Einmal die in einem geknickten Postkartendesgin, verstärktes Papier, die sind grün. Sie ist aus dem Jahr 2001, schön klein, aber umständlicher, da vorne und hinten bedruckt. Danach gabe es dann fast ausschließlich das DINA 4 Format in grün (schlecht zu kopieren), weiß, altweiß oder auf Altpapier gedruckt. |
30.11.2008, 11:52 | #12 | |
Einsteiger
Registriert seit: 25.11.2008
Ort: Bodenseeregion
Beiträge: 19
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Zitat:
Wie weiter oben beschrieben habe ich einen grünen Ausweis von der Bestellungsbehörde Amtsgericht in DIN A5. Aber eben auch mehrseitig und somit etwas umständlich. Einfacher Ausweis in Scheckkartengröße in Verbindung mit Personal Ausweis würde wohl besser sein, oder? Lese gerade auf dem Ausweis: VS 116 -Betreuerausweis- §§ 1897,1999 BGB 8VB 11.06). Oje, Beamten bzw. Behörden Kauderwelsch, was ich nicht verstehe, bzw. wenn ich annähernd verstehen will, dann muss ich wohl alle § und VB und VS durchackern, will ich aber nicht! Schönen ersten Advent Franz-Joseph |
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betreuerausweis, erbe, erbrecht, vollmacht |
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