Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis über Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Leser,
darf ich noch mal eine Frage stellen:
Wenn ich etwas für meinen Vater regele (z.B. Abmeldung des häuslichen ...
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19.11.2008, 10:20 | #1 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Nachweis über Betreuung
Liebe Leser,
darf ich noch mal eine Frage stellen: Wenn ich etwas für meinen Vater regele (z.B. Abmeldung des häuslichen Telefonanschluß) muß ih zur Zeit immer die Betreuungsverfügung meines Vater, mit der Annerkennung des Gerichts dazu senden. Hat einer einen Tipp für mich? Habe schon mehrfach etwas über einen "Betreuer Ausweis" oder so ähnlich gehört. Bekomme ich den auch bei einer Verfügung? Es wäre sicher einfacher damit. Oder sehe ich das rfalsch? Danke für Eure Geduld Lisa |
21.11.2008, 13:18 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Lisa,
einen Betreuerausweis gibt es, soweit ich weiß, nicht mehr. Als Betreuer erhält man eine Urkunde in DIN A 4-Format, die man bei Bedarf vorlegen kann. Ob das soviel praktischer ist als die Vorlage einer Verfügung mit Bestätigung vom Gericht würde ich offen lassen. Du hast wohl mehrere Seiten vorzulegen, die Urkunde ist ein Blatt. Das ist bei einem Fax sicherlich hinderlich. Eine Urkunde würdest Du vom Gericht nicht bekommen. In der Betreuungsurkunde sind die Namen des Betreuten und des Betreuers, der Beginn der Betreuung, die Aufgabenkreise des Betreuers und ggflls. ein Einwilligungsvorbehalt aufgeführt. Eigentlich die gleichen Angaben, die in der Verfügung stehen, aber halt eine andere Form der Handlungsbefugnis. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
21.11.2008, 13:46 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Tag Lisa,
einen Betreuerausweis gibt es nur bei einem gerichtlichen Betreuungsverfahren. Mit der Aushändigung des Ausweises sind verschiedene Hinweise und Belehrungen verbunden. Für die private Betreuungsverfügung gibt es daher keinen Ausweis, weil das Gericht mit ihren Vereinbarungen nichts zu tun hat. Entgegen der Aussage von kohlenklau gibt es in verschiedenen Bundesländern durchaus noch farbige Betreuerausweise aus verstärktem Papier. Größe dieser Ausweise etwa in der Mitte geknickte Postkartengröße. Sie müssen also immer und überall ihre Verfügung/Vollmacht mitnehmen und sich damit und ihrem Personalausweis legitimieren! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
28.11.2008, 15:29 | #4 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Vielen Dank für die Antworten.
Obwohl der Nachweis etwas umständlich ist (mit dem Richterschreiben 3 DIN-A4 Seiten) habe ich mittlerweile das Gefühl, das ich es einfacher habe als ehrenamtlich bestellte Betreuer. Da ist mir die Vollmacht doch was wert. Kann eigentlich bei einem Bevollmächtigten eine Abschlussrechnung (oder so ähnlich) für eventuelle Erben verlangt werden? Kurz zur Sache: Mein Vater hat per Testament mich als Erben eingesetzt. Meine Geschwister (zu denen er lange keinen Kontakt mehr hat) bekommen nur einen Pflichteil. Die Rente meines Vaters geht für Heim drauf. Daraus kann nichts Erspartes mehr entstehen. Dann gibt es noch ein Sparbuch mit ca. 20.000 €. Laut Bank bin ich aber auch hier die Nutznießerin und die Summe fällt nicht in die Erbmasse. Habe mich nie darum gekümmert. Mein Vater und sein Wohlergehen war mir immer wichtiger als das Geld. Aber - muss ich meinen Geschwistern eine Abschlußrechnung vorlegen? Habe selber nur ganz selten Kontakt zu Ihnen. Will aber auch keinen Fehler machen. Vielen Dank für Eure Hilfe Lisa Geändert von Lisa (28.11.2008 um 17:04 Uhr) |
28.11.2008, 17:39 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
also zumindest in meinem Bundesland Baden-Württemberg gibt es einen Betreuerausweis; ausgestellt in Form eines DIN A 4- Blattes, in dem die Aufgabenkreise genannt sind. Eine angenehme Sache, ohne großen Firlefanz, passt in jeden einfachen Brief und Faxgerät. Bei meinen ersten Schreiben an die jeweiligen Stellen füge ich diesen Nachweis als Kopie bei; bei künftigen Schreiben verweise ich hierauf. Gab bisher selten Probleme, nur einige Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung bestehen gelegentlich auf die Vorlage einer beglaubigten Kopie, die ein Betreuer dann meines Wissens - unter Vorlage des betr. Schreibens der DRV - kostenlos bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anfertigen lassen kann. mfg carlos |
28.11.2008, 19:11 | #6 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo carlos,
Zitat:
Aber offensichtlich gibt es in anderen deutschen Landstrichen noch gesonderte "Ausweise", wobei mir allerdings das Norm-Maß "etwa in der Mitte geknickte Postkartengröße" nicht so geläufig ist. Möglicherweise eine alte landestypische Größenbezeichnung, wie in den angelsächsischen Ländern Zoll und Fuss. Schöne Grüße Kohlenklau
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28.11.2008, 19:47 | #7 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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28.11.2008, 23:08 | #8 | |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Zitat:
Die Farbe ist hier übrigens grün. Einen Betreuerausweis habe ich aus Flensburg, der ist pink |
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29.11.2008, 00:42 | #9 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Der ist für Betreuerinnen. Betreuer bekommen einen in blau.
Ich kenn aus Flensburg keine Ausweise, nur Punkte...
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30.11.2008, 00:11 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 12
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Wir in Rheinland-Pfalz haben auch eine grüne Urkunde in DIN A 4-Format. Ich habe mir Kopien gezogen und nehme immer eine mit, wenn ich für meine Mutter etwas erledigen muss. Das funktioniert eigentlich ganz gut so. Allerdings wäre mir ein kleiner Ausweis auch lieber.
Liebe Grüße Heidi |
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betreuerausweis, erbe, erbrecht, vollmacht |
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