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Nachweis über Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis über Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Leser, darf ich noch mal eine Frage stellen: Wenn ich etwas für meinen Vater regele (z.B. Abmeldung des häuslichen ...


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Alt 19.11.2008, 10:20   #1
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard Nachweis über Betreuung

Liebe Leser,

darf ich noch mal eine Frage stellen:

Wenn ich etwas für meinen Vater regele (z.B. Abmeldung des häuslichen Telefonanschluß) muß ih zur Zeit immer die Betreuungsverfügung meines Vater, mit der Annerkennung des Gerichts dazu senden.
Hat einer einen Tipp für mich? Habe schon mehrfach etwas über einen "Betreuer Ausweis" oder so ähnlich gehört.

Bekomme ich den auch bei einer Verfügung? Es wäre sicher einfacher damit. Oder sehe ich das rfalsch?

Danke für Eure Geduld

Lisa
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Alt 21.11.2008, 13:18   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Lisa,

einen Betreuerausweis gibt es, soweit ich weiß, nicht mehr. Als Betreuer erhält man eine Urkunde in DIN A 4-Format, die man bei Bedarf vorlegen kann. Ob das soviel praktischer ist als die Vorlage einer Verfügung mit Bestätigung vom Gericht würde ich offen lassen. Du hast wohl mehrere Seiten vorzulegen, die Urkunde ist ein Blatt. Das ist bei einem Fax sicherlich hinderlich.
Eine Urkunde würdest Du vom Gericht nicht bekommen. In der Betreuungsurkunde sind die Namen des Betreuten und des Betreuers, der Beginn der Betreuung, die Aufgabenkreise des Betreuers und ggflls. ein Einwilligungsvorbehalt aufgeführt. Eigentlich die gleichen Angaben, die in der Verfügung stehen, aber halt eine andere Form der Handlungsbefugnis.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 21.11.2008, 13:46   #3
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Guten Tag Lisa,
einen Betreuerausweis gibt es nur bei einem gerichtlichen Betreuungsverfahren. Mit der Aushändigung des Ausweises sind verschiedene Hinweise und Belehrungen verbunden.

Für die private Betreuungsverfügung gibt es daher keinen Ausweis, weil das Gericht mit ihren Vereinbarungen nichts zu tun hat.

Entgegen der Aussage von kohlenklau gibt es in verschiedenen Bundesländern durchaus noch farbige Betreuerausweise aus verstärktem Papier. Größe dieser Ausweise etwa in der Mitte geknickte Postkartengröße.

Sie müssen also immer und überall ihre Verfügung/Vollmacht mitnehmen und sich damit und ihrem Personalausweis legitimieren!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 28.11.2008, 15:29   #4
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Vielen Dank für die Antworten.

Obwohl der Nachweis etwas umständlich ist (mit dem Richterschreiben 3 DIN-A4 Seiten) habe ich mittlerweile das Gefühl, das ich es einfacher habe als ehrenamtlich bestellte Betreuer.

Da ist mir die Vollmacht doch was wert. Kann eigentlich bei einem Bevollmächtigten eine Abschlussrechnung (oder so ähnlich) für eventuelle Erben verlangt werden?

Kurz zur Sache:

Mein Vater hat per Testament mich als Erben eingesetzt. Meine Geschwister (zu denen er lange keinen Kontakt mehr hat) bekommen nur einen Pflichteil. Die Rente meines Vaters geht für Heim drauf. Daraus kann nichts Erspartes mehr entstehen. Dann gibt es noch ein Sparbuch mit ca. 20.000 €. Laut Bank bin ich aber auch hier die Nutznießerin und die Summe fällt nicht in die Erbmasse.

Habe mich nie darum gekümmert. Mein Vater und sein Wohlergehen war mir immer wichtiger als das Geld.

Aber - muss ich meinen Geschwistern eine Abschlußrechnung vorlegen? Habe selber nur ganz selten Kontakt zu Ihnen. Will aber auch keinen Fehler machen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Lisa

Geändert von Lisa (28.11.2008 um 17:04 Uhr)
Lisa ist offline  
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Alt 28.11.2008, 17:39   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

also zumindest in meinem Bundesland Baden-Württemberg gibt es einen Betreuerausweis; ausgestellt in Form eines DIN A 4- Blattes, in dem die Aufgabenkreise genannt sind. Eine angenehme Sache, ohne großen Firlefanz, passt in jeden einfachen Brief und Faxgerät.

Bei meinen ersten Schreiben an die jeweiligen Stellen füge ich diesen Nachweis als Kopie bei; bei künftigen Schreiben verweise ich hierauf.

Gab bisher selten Probleme, nur einige Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung bestehen gelegentlich auf die Vorlage einer beglaubigten Kopie, die ein Betreuer dann meines Wissens - unter Vorlage des betr. Schreibens der DRV - kostenlos bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anfertigen lassen kann.

mfg
carlos
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Alt 28.11.2008, 19:11   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo carlos,

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
...; ausgestellt in Form eines DIN A 4- Blattes, in dem die Aufgabenkreise genannt sind.
dies meinte ich oben unter "Urkunde", sieht auch in NRW so aus; oder bekommt ihr in B-W noch eine besondere Legitimation?
Aber offensichtlich gibt es in anderen deutschen Landstrichen noch gesonderte "Ausweise", wobei mir allerdings das Norm-Maß "etwa in der Mitte geknickte Postkartengröße" nicht so geläufig ist. Möglicherweise eine alte landestypische Größenbezeichnung, wie in den angelsächsischen Ländern Zoll und Fuss.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 28.11.2008, 19:47   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
dies meinte ich oben unter "Urkunde", sieht auch in NRW so aus; oder bekommt ihr in B-W noch eine besondere Legitimation?
nee; hoch lebe der Bürokratieabbau - obwohl? Auch davon leben wir Betreuer.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 28.11.2008, 23:08   #8
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von Frauke
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen

also zumindest in meinem Bundesland Baden-Württemberg gibt es einen Betreuerausweis; ausgestellt in Form eines DIN A 4- Blattes, in dem die Aufgabenkreise genannt sind.
Das ist aber auch in BaWü nicht einheitlich . In Freiburg haben wir auch diese Din-A-4-Blätter, bei einigen umliegenden Amtsgerichten gibt es die "Postkarten"-Version.
Die Farbe ist hier übrigens grün. Einen Betreuerausweis habe ich aus Flensburg, der ist pink
Frauke ist offline  
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Alt 29.11.2008, 00:42   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Frauke Beitrag anzeigen
Einen Betreuerausweis habe ich aus Flensburg, der ist pink
Der ist für Betreuerinnen. Betreuer bekommen einen in blau.

Ich kenn aus Flensburg keine Ausweise, nur Punkte...
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Geändert von Kohlenklau (29.11.2008 um 15:57 Uhr)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 30.11.2008, 00:11   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 12
Standard

Wir in Rheinland-Pfalz haben auch eine grüne Urkunde in DIN A 4-Format. Ich habe mir Kopien gezogen und nehme immer eine mit, wenn ich für meine Mutter etwas erledigen muss. Das funktioniert eigentlich ganz gut so. Allerdings wäre mir ein kleiner Ausweis auch lieber.

Liebe Grüße
Heidi
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betreuerausweis, erbe, erbrecht, vollmacht

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