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Frage zur Vermietung durch Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zur Vermietung durch Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und mit dem Thema Betreuung an sich nicht wirklich vertraut. Leider habe ich ...


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Alt 23.11.2008, 23:01   #1
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 1
Standard Frage zur Vermietung durch Betreuer

Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und mit dem Thema Betreuung an sich nicht wirklich vertraut. Leider habe ich aber keine vergleichbare Frage gefunden und wende mich somit direkt an euch.
Ich habe folgendes Problem:
Die Cousine der Oma meines Freundes (klingt gut, ich weiß) liegt seit ca. 5 Jahren in einem Altersheim. Sie ist dement und war (nachdem noch weitere gesundheitliche Probleme hinzukamen) nicht mehr durch ihren Ehemann zu pflegen. Nachdem der Ehemann vor 2 Jahren verstarb übernahm die Oma meines Freundes die Betreuung (dies hatten die Eheleute laut einem beim Notare hinterlegten Testament so gewünscht). Das Haus sollte keinesfalls verkauft werden und steht seit dem Tod des Mannes leer. Nun ist es aber so, dass die Betreute monatlich zusätzlich zu den Kosten für ihr Heim knapp 300 Euro an monatlichen Kosten für das leerstehende Haus hat (Gebäudeversicherung höher, da leerstehend, das Haus muss trotzdem beheizt werden,etc.). Zudem ist dort bereits zu Lebzeiten des Mannes in 3 der Räume großflächig Schimmel entstanden, der sich nun, da nicht mehr regelmäßig gelüftet und bedarfsgerecht geheizt wird natürlich mehrt und auch auf die in den Räumen befindlichen Möbel ausbreitet. Die Ersparnisse reichen noch für ca. 3 Jahre, dann wäre das Geld aufgebraucht. Nun haben wir überlegt, das Haus für die Betreute zu vermieten. Das Gericht hat dem zugestimmt und auch erlaubt, dass hierzu die Möbel etc. aus dem Haus entfernt werden (ausgenommen natürlich Gegenstände von besonderem Wert- das Gesamtinventar hat der Verstorbene Ehemann vor seinem Tod schätzen lassen- ca. 1000 Euro). Wir sind nun also dabei, die Möbel auszuräumen, katalogisieren die wertvolleren Dinge und lagern sie im Keller ein. Das Haus ist aber auch seit 15 Jahren nicht renoviert worden und in diesem Zustand wird es unmöglich sein, Mieter für das Objekt zu finden. Das Gericht hat zugestimmt, das Objekt auf Kosten der Betreuten renovieren zu lassen aber das möchten wir wenn möglich vermeiden, da das Geld ja ihr zukommen soll. Ist es nicht auch möglich, den zukünftigen Mieter selbst renovieren und im Anschluss abwohnen zu lassen?Zumindest hätte die Betreute dann die hohen Nebenkosten nicht mehr? Auch mit dem Mietpreis sind wir uns nicht sicher. Das Haus ist wie gesagt sehr alt, es wird mit Nachtspeicheröfen beheizt und selbst wenn wir renovieren, um das Haus vermietbar zu machen, könnten wir natürlich nur das Nötigste machen, um der Betreuten nicht ihre Rücklagen zu vernichten. Man hat uns nun gesagt, wir sollen uns am üblichen Mietspiegel orientieren. Den gibt es aber offiziell für den Ort nicht, laut Aussage der Gemeinde schwankt er zwischen 2,80 und 7 Euro pro Quadratmeter. Wir haben uns nun vergleichbare Wohnungen/Häuser angeschaut und müssten die Miete augenscheinlich wirklich an der untersten Grenze ansetzen, um tatsächlich Mieter zu finden. Es gibt mittlerweile ein Studentenpärchen, dass sich für die Wohnung (teilrenoviert) interessieren würde- bei einem Mietpreis von 3-3,50 pro Quadratmeter. Wir möchten natürlich niemanden übervorteilen- gleichzeitig ist der Betreuten aber unserer Ansicht nach bei einem geringen Mietpreis immer noch enorm geholfen, da sie die hohen Nebenkosten nicht mehr tragen muss und ein kleines Zubrot hat. Der Mietvertrag muss aber vom Amtsgericht auch genehmigt werden. Wie seht ihr das? Was könne wir machen? Was hat Chance aus Bewilligung?
Würde mich über Beiträge sehr freuen!
Liebe Grüße,
kikisemmi
kikisemmi ist offline  
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Alt 24.11.2008, 07:34   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

es steht die Frage im Raum, ob und zu welchen Bedingungen eine Vermietung möglich ist. Nun, das wird der Markt entscheiden.

Zur Genehmigung durch das Gericht:
Das Gericht ist ja nicht weltfremd. Die kennen die örtlichen Gegebenheiten. Und wenn man zusätzlich noch ein paar Farbfotos einreicht, dann werden die sich nicht quer stellen.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
angehörige, haus, vermietung


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