Dies ist ein Beitrag zum Thema Was tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Fall
Eine Bek. von mir ist Witwe, 87 Jahre alt. Nach dem Tod ihres Mannes kam sie nicht mehr ...
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25.11.2008, 12:30 | #1 |
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Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 3
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Was tun?
Folgender Fall
Eine Bek. von mir ist Witwe, 87 Jahre alt. Nach dem Tod ihres Mannes kam sie nicht mehr alleine klar (Waschen, Wohnung machen etc.). Sie ist recht Vermögend und bezieht 2 sehr gute Renten, von denen man bequem ihren Heimplatz bezahlen kann. Sie hat seit 4 Jahren einen Betreuer, der selber schon 84 Jahre alt ist.Seit sie im Heim ist hat der Betreuer das Haus verkauft, mit der Begründung, von dem Geld die Heimkosten abzudecken. Bis zum Verkauf des Hauses hat der Betreuer die Dame ständig besucht unf förmlich bei jedem Besuch betrunken gemacht. Die Frau hat ihm vertraut und alles unterschrieben, was er ihr vorlegte. Nun ist das Haus verkauft und der Betreuer kümmert sich kaum noch um die Dame. Das Heim hat ihn mehrfach angefragt ob er der Frau neue Sachen besorgen könne. Nach langem betteln hat er dann 300 Euro abgegeben, für ein paar Sachen, die dann das Pflegepersonal für sie kaufte. Für mich sieht es so aus , als wenn der Betreuer es nur darauf angelegt hat, an ihr Geld zu kommen. Was kann man machen? An wen kann man sich wenden, damit der Betreuer mal überprüft wird? Für Antworten wäre ich dankbar. Gruß Pegasus P.S. Ich habe keinerlei Interessen an dem Geld der Frau und bin auch nicht mit ihr Verwandt. Habe somit also auch keine Erb-Möglichkeiten. |
25.11.2008, 14:41 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
vorab würde mich interessieren; handelt es ich um einen ehrenamtlichen (evt. einen Verwandten) oder einen Berufsbetreuer? Ungeachtet dessen kann man sich sowohl beim Vormundschaftsgericht als auch bei der Betreuungsbehörde (oder bei beiden Stellen gleichzeitig) beschweren bzw. seine Bedenken vorbringen. Was den Hausverkauf - aber auch die anderen vermögensrechtlichen Angelegenheiten anbelangt (auch die Betreuung insgesamt) - unterliegt ein Betreuer - im Gegensatz zu einem Bevollmächtigten - grundsätzlich dem Genehmigungsvorbehalt bzw. der Kontrolle des zuständigen Vormundschaftsgerichts. mfg carlos Geändert von carlos (25.11.2008 um 14:44 Uhr) |
25.11.2008, 21:00 | #3 |
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Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 3
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Hallo Carlos und Danke für die rasche Antwort.
Es handelt sich um einen Berufsbetreuer.Gibt es da Altersgrenzen? Denn er ist auch schon über 80 Jahre alt. Lt. seiner Aussage ist der Richter, am Vormundschaftsgericht, ein guter Freund von ihm. Gruß Pegasus |
25.11.2008, 21:10 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Pegasus
>Es handelt sich um einen Berufsbetreuer.Gibt es da Altersgrenzen? Denn er ist auch schon über 80 Jahre alt. Lt. seiner Aussage ist der Richter, am Vormundschaftsgericht, ein guter Freund von ihm.< Und wieviel trinkt der Richter??? Da kann es für Angehörige oder gar Nicht-Verwandte schon recht schwer werden alleine etwas zu unternehmen. Ich würde empfehlen einen Rechtsanwalt zu konsultieren und der soll dann die Beschwerden vortragen und ggf. einen Betreuerwechsel durchsetzen. Es ist der Job von RAen, sich mit Richtern anzulegen und eine andere Meinung zu haben. Dafür werden sie bezahlt. Allerdings müßten sie mit dem RA absprechen, welche Rolle Sie spielen und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie überhaupt haben, da Sie nicht verwandt mit der Dame sind. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.11.2008, 09:59 | #5 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
eine offizielle Altersgrenze für Berufsbetreuer gibt es - wie bei Freiberuflern üblich - meines Erachtens nicht. Allerdings muss ein Betreuer geeignet erscheinen, um seine Aufgaben wahrzunehmen. Nun würde ich mich nicht gleich mit dem Anti-Diskrimierungsgesetz anlegen wollen - zumal auch ein über 80- Jähriger durchaus noch leistungsfähig sein kann (Jopie Heesters lässt grüßen) - aber in diesem Alter hat man doch auch seinen Ruhestand wohlverdient. Wie gesagt: Im Bedarfsfall an das Vormundschaftsgericht und/oder an die Betreuungsbehörde wenden; ansonsten siehe Beitrag von Imre. mfg carlos |
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27.11.2008, 11:28 | #6 |
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Registriert seit: 24.11.2008
Beiträge: 3
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Danke für eure Antworten. Ich werde mich mal an das Vormundschaftsgericht wenden und sehen was dabei herauskommen wird.
Gruß Pegasus |
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Stichworte |
angehörige, beschwerde, betrug, haus, heim, stationäre einrichtung |
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