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Mittellos und Schulden nach Heimeinzug

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellos und Schulden nach Heimeinzug im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe vor einiger Zeit die Betreuung meiner Mutter übernommen. Sie muss nun aus gesundheitlichen Gründen (Demenz) in ein Altenheim ...


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Alt 29.11.2008, 23:58   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 12
Standard Mittellos und Schulden nach Heimeinzug

Ich habe vor einiger Zeit die Betreuung meiner Mutter übernommen. Sie muss nun aus gesundheitlichen Gründen (Demenz) in ein Altenheim umziehen. Ihr Girokonto ist schon seit einigen Jahren mit 1200 Euro überzogen. Nach dem Einzug ins Altenheim werden keine Zahlungen mehr auf ihr Konto eingehen, da sie eine Rentenabtretung an das Altenheim machen musste. Sie bekommt zusätzlich noch Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, da die Pflegekasse und ihre Rente die Kosten des Heimes nicht alleine tragen können.. Da sie nur noch das Taschengeld vom Sozialamt bekommen wird, wird sie nicht in der Lage sein, ihre Schulden zu begleichen. Hat jemand von euch Erfahrung damit, was da in etwa von seitens der Bank auf mich zukommt?
Desweiteren bräuchte sie ein Taschengeldkonto, da von ihrem Taschengeld monatlich der Betrag für ihre Sterbegeldversicherung und die Telefonkosten abgebucht werden müssen. Weiß vielleicht jemand von euch eine Bank die ihr ein Guthabenkonto ohne Mindesteingang einrichten würde. Ich bin da im Moment ziemlich ratlos.
Lieben Dank im voraus

Heidi


(Dies ist das 2000. Thema im Forum)

Geändert von Kohlenklau (30.11.2008 um 01:37 Uhr)
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Alt 30.11.2008, 02:06   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Heidi Beitrag anzeigen
Hat jemand von euch Erfahrung damit, was da in etwa von seitens der Bank auf mich zukommt?
Eine Aufforderung, das Konto auszugleichen. Du solltest die Bank über die Situation informieren und anregen, den Betrag auszubuchen.

Zitat:
Zitat von Heidi Beitrag anzeigen
Desweiteren bräuchte sie ein Taschengeldkonto, da von ihrem Taschengeld monatlich der Betrag für ihre Sterbegeldversicherung und die Telefonkosten abgebucht werden müssen. Weiß vielleicht jemand von euch eine Bank die ihr ein Guthabenkonto ohne Mindesteingang einrichten würde.
In diesem Fall würde ich von einem neuen Bankkonto abraten. Du zahlst monatliche Grundgebühren und pro Überweisung oder Lastschrift ebenfalls Gebühren.
Im Heim wird doch ein Taschengeldkonto angelegt. Frag doch dort einmal, ob die beiden Zahlungen nicht über das Geschäftskonto des Heims abgewickelt werden können. Ein gutes Heim bietet solch einen Service.
Schau Dir die Sterbegeldversicherung mal an. Das sind i.d.R. verkappte Kapitallebensversicherungen mit schlechter Rendite. Möglicherweise kannst Du ja noch umschichten, ohne laufende Belastungen aus dem Taschengeld. Problematisch ist allerdings, dass Deine Mutter die Versicherung abgeschlossen hat und sie damit ihren Willen kundgetan hat. Damit kann man nicht so leicht kündigen, auch wenn Deine Mutter sicherlich nicht die Auswirkungen bei einem Heimaufenthalt bedacht hat.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 30.11.2008, 19:29   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 12
Standard

Hallo kohlenklau

ganz lieben Dank für deine Antworten.

Das Abbuchungen auch über das Heimkonto möglich wären, wusste ich noch nicht.Das wäre mir natürlich am liebsten. Ich werde mich da morgen gleich einmal informieren. Soviel ich weiß, ist es ein reine Sterbegeldversicherng.

Liebe Grüße und allen einen schönen 1. Advent
Heidi
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Alt 30.11.2008, 20:12   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Heidi,

ob man über das Geschäftskonto abbuchen lassen kann, glaube ich nicht. Man kann aber monatlich eine Bareinzahlung/Umbuchung vom Taschengeldkonto des Bewohners auf dieses Konto veranlassen/tätigen und dann den Betrag mittels Überweisung an den Zahlungsempfänger weiterleiten. Man spart sich eine Menge Gebühren. Trotzdem ist es eine good-will-Leistung des Heimträgers.

Was ist eine reine Sterbegeldversicherung? Das wird wohl eine reine Kapitallebensversicherung sein. Klick Dich hier mal durch
sterbegeldversicherung verbraucherzentrale - Google-Suche

Gruß
Kohlenklau
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Alt 30.11.2008, 21:51   #5
Einsteiger
 
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Beiträge: 12
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Da die Versicherung und Telefongesellschaft mittels Lastschrift abbuchen will, wird das nicht funktionieren. Schade. Es gibt doch diese Taschengeldkonten für Kinder. Die sind Gebührenfrei und werden auf Guthabenbasis geführt. So etwas müsste es auch für Altenheimbewohner geben. Ich werde mich morgen einmal auf meiner Bank schlau machen, was es für Möglichkeiten gibt.

Das hier ist die Versicherung meiner Mutter.

https://www.karstadtquelle-versicherungen.de/sterbegeld

Liebe Grüße
Heidi
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Alt 08.12.2008, 00:30   #6
Einsteiger
 
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Beiträge: 12
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Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
Eine Aufforderung, das Konto auszugleichen. Du solltest die Bank über die Situation informieren und anregen, den Betrag auszubuchen.
Gruß
Kohlenklau
Kann ich mir einfach erlauben diesen Vorschlag zu machen? Ist das die gängige Praxis und gibt es da irgend einen Vorduck aus dem Internet den ich benutzen könnte? Wie du siehst, kenne ich mich da nicht gut aus. Es ist mein erster Betreuungsfall

Liebe Grüße
Heidi
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Alt 08.12.2008, 20:49   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Hallo Heidi,

Vordrucke wären in solch einer Angelegenheit wohl schlecht. Es geht um eine individuelle Situation, die man auch individuell lösen muß. Da kommst Du um ein selbst formuliertes Schreiben nicht herum.
Beschreib die Situation Deiner Mutter sachlich in kurzer Form(auf keinen Fall auf Mitleid machen) und leg Nachweise über die Zahlungsunfähigkeit bei. Bescheinigung des Heims, dass die Rente zur Deckung der Pflegekosten eingesetzt wird, Sozialhilfebescheid, andere Nachweise, dass keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Zum Schluß regst Du an, die Forderung auszubuchen. Nicht bitten, anregen. Die Entscheidung liegt schließlich bei der Bank, Du kannst nichts weiter machen, als die unglückliche Botschaft zu überbringen. Wenn sie sich nicht darauf einlassen, nun ja, Du kannst leider nichts machen.

Gruß
Kohlenklau

PS Kannst Du die Zahlungen an die Telefongesellschaft und die Sterbegeldversicherung wirklich nicht per Überweisung regeln? Du wirst mit dem Konto Probleme bekommen. Die Guthabenkonten für Erwachsene werden i.d.R. nicht gebührenfrei geführt.
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Alt 08.12.2008, 21:38   #8
Einsteiger
 
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Beiträge: 12
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Hallo kohlenklau

erst mal ein dickes Dankeschön, für deine Hilfe.

Ich habe mich dazu entschlossen ihr kein neues Konto zu eröffnen, sondern lasse das Taschengeld direkt ans Heim überweisen. Die verwalten es dort. Ich werde den Einzug der Sterbegeldversicherung über mein Konto laufen lassen und will mir das Geld dann vom Heim ausbezahlen lassen. Die Telefonfrage habe ich mittlerweile auch geklärt. Ich habe ihr einPrepait Handy besorgt und so fallen keine Gebühren die abgebucht werden müssen an. Sie telefoniert sowieso fast nie.
Tja und die Bank habe ich heute informiert. Ich habe die Situation geschildert und warte jetzt erst einmal die Reaktion ab.

Ganz liebe Grüße
Heidi
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Alt 10.12.2008, 00:03   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Beiträge: 2,086
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Hallo Heidi,

auch wenn Du wahrscheinlich eine befreite Betreuerin bist, die Verquickung von eigenen Geldgeschäften mit denen der betreuten Person ist problematisch. Da würde mich die Einschätzung der hiesigen Rechtspflegerin mal interessieren. Ich bin mir allerdings unsicher, ob nach einigen Jahren die Verwendung des Heimtaschengeldes vom Gericht überhaupt nachvollzogen wird.

Gruß
Kohlenklau
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Geändert von Kohlenklau (10.12.2008 um 01:33 Uhr)
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Alt 22.12.2008, 23:38   #10
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Hallo Kohlenklau

ich habe nun die Genehmigung für die Barauszahlung des Versicherungsbeitrages. Ich werde den Betrag dann von meinem Konto mittels Überweisungsträger, an die Versicherung überweisen.
Der Rechtspfleger ist der Meinung das man anhand des Überweisungsträgers und dem Vermerk für wen und an wen der Betrag gegangen ist, leicht nachvollziehen kann, was mit dem Geld passiert ist. Ich muss eben die Auszüge und Überweisungsträger gut aufbewahren, für den Fall das jemand nachfragt.

Liebe Grüße
Heidi

Geändert von Heidi (22.12.2008 um 23:41 Uhr)
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gebühren, heim, konto, kontoführung, sterbegeldversicherung, taschengeld

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