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Veruntreuung durch Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Veruntreuung durch Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Auch ich habe hier schlechte Erfahrungen durch die Betreuerin meines Vaters gemacht. Die Betreuerin ist seine Lebensgefährtin, mein Vater selbst ...


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Alt 03.12.2008, 15:09   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 3
Standard Veruntreuung durch Betreuer

Auch ich habe hier schlechte Erfahrungen durch die Betreuerin meines Vaters gemacht. Die Betreuerin ist seine Lebensgefährtin, mein Vater selbst lebt seit 2,5 Jahren im Pflegeheim wegen starker Demenz. Mein Vater bekommt vom Sozialamt fürs Heim noch Unterstützung. Problem ist seine Lebensgefährtin hat alle Kosten Wohnung (Nebenkosten) und Auto weiter über sein Konto (haben getrennte Konten) weiter laufen lassen obwohl sie vom Sozialamt und von mir (Tochter) darauf hingewiesen wurde, dass sie alle Buchungen stoppen muß, bis auf die Heimkosten. Das Auto hat sie die ganze Zeit benutzt. Wollte es eigentlich vor 2,5 Jahren verkaufen, doch sie wollte es voll übernehmen. Nun ist das Konto meines Vaters mittlerweile über ca 4000,-€ überzogen.
Habe die ganze Sache beim Rechtpfleger gemeldet, aber der unternimmt nicht viel. Heftig ist hierbei nur da mein Vater ja Sozialhilfe vom Amt bekommt fürs Heim, sollte hier seine Lebensgefährtin zuerst einen Teil zahlen. Sie hat jedoch beim Sozialamt angegeben, dass nur eine WG besteht. Aber das Konto abräumen konnte sie. Nur wenn etwas zu bezahlen ist, dann heißt es " Das geht mich nichts an Du bist die Tochter"

Hat man hier überhaupt eine Chance, dass das KOnto von der Betreuerin wieder ausgeglichen wird? Für mich ist das ganz klar Veruntreuung!
weidikon ist offline  
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Alt 03.12.2008, 16:59   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

wenn der Rechtspfleger hier untätig bleibt, würde ich mich direkt an die Vormundschaftsrichterin bzw. den Richter wenden oder/und an die Betreuungsbehörde.
Könntest Du Dich nicht für die Betreuung Deines Vaters anbieten?

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 03.12.2008, 17:39   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

mich erstaunt das Verhalten der Bank. Im Wissen (?) um den Heimaufenthalt und die Sozialhilfebedürftigkeit ein Konto weiter zu belasten, ist schon merkwürdig. Das Sozialamt könnte gegenüber dem Rentenversicherungsträger eine Überleitungsverfügung erklären. Damit wären zumindest auf Dauer die Heimkosten gedeckt und Deinem Vater entstehen dort keine Unannehmlichkeiten.
Verlangt das Sozialamt nicht die Veräußerung des Autos?
Du solltest als Tochter vorsichtig sein, da Du als direkte Verwandte sozialhilferechtlich unterhaltspflichtig bist und bei dieser Konstellation durchaus herangezogen werden kannst.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 04.12.2008, 07:33   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Muß hier noch einiges beifügen. Leider wohne ich 600km entfernt von meinem Vater, daher hat auch seine Freundin die Betreuung übernommen und ich wurde als Ersatzbetreuerin eingetragen. Als ersatzbetreuerin kann ich aber nur mit Einverständnis des ersten Betreuers etwas unternehmen. Hatte auch beim Sozialamt angerufen und die sagten mir nochmals, dass damals mit der Freundin abgesprochen war, dass sie das Auto voll mit allen Kosten übernimmt. Habe vor 2,5 Jahren auch mit dem Rechtspfleger darüber gesprochen und er versicherte mir dass alles korrekt abläuft und kein Geld ohne Beleg wegkommt. Muß auch hier noch erwähnen, dass ich nichts möchte aber auch nicht für alles aufkommen möchte. Seine Lebensgefährtin hat sich eh alles unter den Nagel gerissen. Sie hat rein gar nichts mit in die Beziehung gebracht.
Der Rechtspfleger kann z.B. gar nicht verstehen warum ich n icht alles so weiter laufen lasse, mit der Aussage" Dann bleibt halt die Bank auf dem Verlust hängen": sOLCH EINE aUSsage als Rechtspfleger!!! Habe nun ein neues Konto eröffnet und ab Ende Dezember geht hier die Rente drauf, somit sind die Heimkosten gesichert. Aber ich verstehe nicht, das der Rechtspfleger nie bei den Abrechnungen darauf geachtet hat dass das Konto ins Minus kommt und auch nichts unternehmen möchte. Er hat doch seine Hausaufgaben nicht gemacht. Hatte auch schon überlegt dire kt seinen Vorgestzten anzurufen oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Bin mir aber nicht sicher ob das etwas bringt. Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht?
weidikon ist offline  
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Alt 04.12.2008, 13:49   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

die Betreuerin mit Vermögenssorge hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der Betreute - sofern möglich - sich nicht verschuldet.

Ggf. muss sie auch das Auto verkaufen, mit dem sie - wie Du schreibst - auf Kosten des Betreuten fährt.

Ich gehe mal davon aus, dass die Betreuung schuldenfrei übernommen wurde. Wenn nun Verbindlichkeiten über 4.000,- Euro bestehen, dann ist hier offensichtlich was falsch gelaufen.
In diesem Zusammenhang erscheint m.E. auch die Aussage des Rechtspflegers bedenklich.
Daher nochmals meine Empfehlung: Schildere den Sachverhalt - möglichst schriftlich - dem zuständigen Richter und/oder der Betreuungsbehörde.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 04.12.2008, 22:45   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Weidikon

Das ist ja echt spannend, was du da schreibst. Es gibt eventuell noch weitere Möglichkeiten:

- Frage das Gericht an, ob du oder ggf. jemand vor Ort als Kontrollbetreuer bestellt werden kann. Insbesondere mit der Aufgabe die bisherigen Tätigkeiten der Betreuerin zu kontrollieren und ggf. ein Verfahren anzustrengen, in dem evtl. veruntreute Gelder zurück gefordert werden.

- Hat die Bank von der Betreuung gewußt? Üblicherweise müssen Banken die Konten von Betreuten als Guthabenkonten führen. Also nix Dispo. Wenn die Lebensgefährtin schon vor der Betreuung die Kontovollmacht gehabt hat, dann hat sie möglicherweise die Betreuung nicht bekannt gegeben. Das gibt ernstahft mecker!!!

- Die Aussagen vom Rechtspfleger sind zwar formaljuristisch richtig (sprich: wenn die Betreuung der Bank bekannt ist, trägt sie das Risiko mit, wenn das Konto ins Minus rutscht) aber sonst auf die Praxis bezogen ist der Spruch Blödsinn.

- Der Rechtspfleger prüft die Vermögensverwaltung über die Rechnungslegung. Es ist nicht sein Job ständig zu wissen, was die Betreuer mit dem Geld machen. Genau genommen prüfen manche Rechtspfleger auch nur, ob zu den jeweiligenBuchungen auch die passenden Belege da sind. Wenn sie kein Verständnis für Wirtschaft, Buchhaltung und finanzielle Lebenshaltung haben, können sie nicht unbedingt erkennen, ob jemand mogelt oder nicht. Mangelndes Engagement ist auch manchmal die Ursache für Blindheit...)

- sofern beim Heim schon Schulden aufgelaufen sind, kannst du das Heim bitten, gegen den Betreuten und vor allem die Betreuerin vorzugehen.

Den Tip die zuständige Richterin anzusprechen finde ich auch richtig gut.

Viel Glück
wünscht


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.12.2008, 20:49   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 3
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Ja, das Konto war halt vor zwei Jahren noch im plus mit den 2700,-€, die vom Sozialamt nicht angetastet werden.
Ich werde jetzt noch einmal alle Schreiben von mir an den Rechtspfleger und der Betreuerin zusammenfassen und dem zuständigen Richter schicken. Hoffe, dass dann endlich etwas passiert. Die Betreuerin hat mich die ganze Zeit in dem Glauben gelassen, dass noch genügend Geld auf dem Konto wäre. Die KOntoauszüge hAT sie mir nie gegeben mit der Ausrede, dass die Auszüge beim Amtsgericht seien. Übrigens, die Freundin meines Vaters (Betreuerin) hatte zuvor nie eine Kontovollmacht. Jeder hatte sein eigenes Konto. Sie hat mich auch immer in dem Glauben gelassen alles geregelt zu haben( Auto, Telefon usw). Sicherlich hat die Bank auch ein Mitverschulden. Naja, mal schauen wie sich der zuständige Richter dazu äußert. Werde dann auch noch das Konto bei der Bank sperren lassen, so dass nichts mehr abgebucht werden kann. Die Kosten fürs Heim hab ich ja schon sichergestellt.
Werde auf jeden Fall noch über den Ausgang der Sache schreiben.

Viele Grüße
weidikon ist offline  
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angehörige, bank, betrug, heim, heimaufenthalt, konto, sgb12, sozialamt, sozialhilfe

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