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deronkel 07.12.2008 16:14

Allgemeine Frage / Probleme mit Heim
 
Hallo zusammen,

schön das es dieses Forum gibt und eventl. könnt Ihr mir einen kurzen Rat geben.

Ich bin seit 2 Jahren Betreuer eines Familienangehörigen (Opa) und habe nun ein ungenehmes Problem, an dem ich auch selber Schuld bin. Ich habe den Antrag zur Übernahme der Heimkosten zu spät gestellt und nun muss ich die Heimkosten aus meinen persönlichen Vermögen bezahlen, nachdem Geld des Familienangehörigen aufbebraucht ist. Der Bezirk übernimmt die Differenz der HK zwischen Rente / Krankenkasse ja aber dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrages. Jetzt habe ich mit dem Pflegeheim eine Vereinbarungen getroffen die offenen HK in Raten zu begleichen. So weit, so gut.

Das Problem an dieser Sache ist, das ich einen kleinen Disput mit der PH hatte in dem mir angedroht wurde meine Betreuung entziehen zu lassen und mich pfänden zu lassen sollte ich mich nicht an die Vereinbarung halten. Desweiteren wurde eigenmächtig von Seiten des PH, die weitere Rentenauszahlung auf das Konto das Familienangehörigen gestopt durch einen Anrufe bei der Rentenkasse. Gleichzeitig wurde ich dazu geträngt die Rente direkt auf das Konto des PH überweisen zu lassen.

Bitte keine Sprüche ala.. Selber Schuld, hättest Du den Antrag früher gestellt etc. Das weis ich selber. Für mich stellen sich nun
folgende Fragen:

a) Habe ich irgendeine Chance die HK erstattet zubekommen?
b) Kann mir die Betreuung deswegen entzogen werden?
c) Kann das PH anordnen die Rentenauszahlung zu stoppen?
d) Kann das PH mich pfänden?

Vielen Dank im vorraus für euere Hilfe!

Kohlenklau 07.12.2008 17:28

Hallo,

selber Schuld, hättest den Antrag halt früher stellen müssen ...

Vorab aber mal die Frage, welche Aufgabenkreise Dir übertragen wurden und für welchen Zeitraum und in welcher Höhe die Heimkosten offen sind?
Gibt es einen Heimvertrag und sind dort Regelungen getroffen, die auf den Sachverhalt Anwendung finden können? Hat Dein Großvater unterschrieben oder auch Du als Betreuer?


Zitat:

Zitat von deronkel (Beitrag 16630)
a) Habe ich irgendeine Chance die HK erstattet zubekommen?
b) Kann mir die Betreuung deswegen entzogen werden?
c) Kann das PH anordnen die Rentenauszahlung zu stoppen?
d) Kann das PH mich pfänden?

a) müßte man mal schauen, evtl. § 34, Abs. 1 SGB 12. Wobei ich einem Gespräch mit dem Gruppen- oder Abteilungsleiter im Sozialamt den Vorrang geben würde. Kommt aber auf Zeitraum und Höhe (s.o.) der Nachzahlung an.

b) nein, solange Du Dich jetzt bemühst wieder Ordnung in die Angelegenheit zu bringen. Das Pflegeheim kann an das Gericht herantreten und Deine Ablösung anregen, weil Du ungeeignet bist. Ich glaube aber nicht, dass das Gericht da mitspielt.
Als Variante könnte ein Ergänzungsbetreuer in's Spiel kommen, der möglicherweise auch Dein Handeln hinterfragt und ggflls. Schadensersatzansprüche gegen dich geltend machen kann.
Die alleinige Entscheidungsinstanz ist das Gericht. Das Pflegeheim spielt hier mit Deiner Angst und Unerfahrenheit (Entschuldige, ich interpretiere das mal aus Deinem posting).

c)nein, es kann eine Überleitung der Rente an den Sozialhilfeträger veranlasst werden. Dies kann aber nur das Sozialamt! Du kannst die Überleitung der Rente auf ein Konto des Pflegeheims veranlassen. Dagegen spricht übrigens nichts. Bedeutet weniger Arbeit für Dich. Mit "stoppen" meinst Du sicher überleiten, oder?

d) Schuldner ist Dein Großvater, der kann ggflls gepfändet werden. Ich kann nur hoffen, dass Du dem Heim gegenüber keine Verpflichtungserklärung oder ähnliches unterschrieben hast. Dann hängst Du allerdings mit drin.
Dein Großvater könnte aber über einen Ergänzungsbetreuer (s.o.) Schadensersatzansprüche gegen Dich wg. einer Pflichtverletzung geltend machen.
Es gibt auch eine Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer. Darüber müßtest du vom Rechtspfleger mit einem Merkblatt informiert worden sein.

Hier noch eine Seite zur Betreuerhaftung
Betreuerhaftung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruß
Kohlenklau

deronkel 07.12.2008 21:49

Hallo Kohlenklau,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Zu Deinen Fragen:

Den Heimvertag habe nur ich unterschrieben.

a) Ok, da frage ich mal nach. Es sind 2 Monate. Einen Grossteil habe ich schon bezahlt.

b) Ich weis das ich es verbockt habe, also Löffel ich das auch aus. Ganz klar.

c) Ich hatte über ein Postamt eine Änderung des Auszahlungskonto beantragt. Dies wurde erstmal von der Rentenkasse abgelehnt, weil das Postamt vergessen hatte zu bestätigen das der Berteuerausweis vorlag. Im Gegenzug hat das PH aber bei der Rentenkasse veranlasst das Geld nicht mehr auf das Konto meines Grossvaters auszahlen.

d) Ich habe nichts unterschrieben oder ähnliches.

AndreasLübeck 08.12.2008 07:28

Hallo,

in den meisten Bundesländern ist ein ehrenamtlicher Betreuer automatisch versichert. Für Schleswig-Holstein wäre das z. B. bei der Versicherungskammer Bayern.

Also beim Amtsgericht fragen, ob das so ist. Dann dort hin schreiben und mitteilen, dass aus eigenem Verschulden ein Nachteil für den Betreuten entstanden ist. Belege beifügen. Die Versicherung zahlt dann. Z. B. auch, wenn ein Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung zu spät gestellt wurde.

Gruss

Andreas

Kohlenklau 08.12.2008 19:57

Zitat:

Zitat von deronkel (Beitrag 16635)
a) Ok, da frage ich mal nach. Es sind 2 Monate. Einen Grossteil habe ich schon bezahlt.

Das Geld wirst Du wohl nicht wiedersehen. Da müßte ich mich im Sozialamt schon sehr täuschen.


Zitat:

Zitat von deronkel (Beitrag 16635)
c) Ich hatte über ein Postamt eine Änderung des Auszahlungskonto beantragt. Dies wurde erstmal von der Rentenkasse abgelehnt, weil das Postamt vergessen hatte zu bestätigen das der Berteuerausweis vorlag. Im Gegenzug hat das PH aber bei der Rentenkasse veranlasst das Geld nicht mehr auf das Konto meines Grossvaters auszahlen.

Gaaaaanz komisch. Das die Rentenkasse ohne Beglaubigung nichts macht, ist ok und usus. Das auf solch ein Ansinnen des Heims aber reagiert wird, ist schon sehr merkwürdig. Hat möglicherweise Dein Großvater unterschrieben?
Da die Zahlung aber eh dem Heim bzw. dem Sozialhilfeträger zusteht, würde ich nicht unbedingt ein Fass aufmachen.

Zitat:

Zitat von deronkel (Beitrag 16635)
d) Ich habe nichts unterschrieben oder ähnliches.

Dann sei froh. Eigentlich hättest Du aus Deinem Privatvermögen nichts zurückzahlen müssen. Beherzige mal Andreas Vorschlag. Vielleicht kannst Du noch was retten.

Gruß
Kohlenklau

Draconis 09.12.2008 00:02

Hallo,

ich betreue ehrenamtlich meine Großmutter und auch da bezahlt der Bezirk die Differenz zwischen Rente und Heimkosten. Aber jedem steht doch ein gewisser Betrag als Taschengeld zu. Dieser Betrag wird auf das Konto des Heimbewohners überwiesen. Bin auch der Meinung, das dieses Geld nicht gepfändet werden darf.

Wie kann es sein, dass das Pflegeheim bei der Rentenkasse anruft und die Kontonummer ändert? Ohne Betreuerausweis? Wenn Sie vom Pflegeheim zu einer Kontoänderung genötigt fühlen, sofort zum Rechtspfleger, alles mit ihm besprechen. Der wird Ihnen bestimmt dazu raten diese Vereinbarung sofort zu widerrufen.

Viel Glück

Draconis

Kohlenklau 09.12.2008 22:53

Hallo,

ich habe die Angelegenheit so verstanden, dass deronkel die Heimkosten aus seinem Privatvermögen gezahlt hat und nicht aus dem Barbetrag des Betreuten. Der Barbetrag ist nicht pfändbar und sollte i.d.R. auch nicht zur Tilgung von Schuldverpflichtungen genutzt werden.

Das das Heim selbständig eine Rentenumleitung veranlasst hat, verwundert mich auch. Besonders, dass die Rentenstelle da mitspielt. Unter den hier beschriebenen Umständen würde ich die Direktzahlung an das Heim allerdings nicht rückgängig machen. Die Rente muß vollständig abgeführt werden, so dass der Betreuer sich die monatlichen Überweisungen sparen kann und mglw. auch das Konto auflösen kann (spart Gebühren, gerichtliche Genehmigung nicht vergessen).

Gruß
Kohlenklau


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