Dies ist ein Beitrag zum Thema Amtsgericht - mündliche Zusagen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
i ch habe für eine Betreute eine einmalige Erlaubnis für die Abhebung und eine Überweisung beantragt, da das Gesamtvermögen ...
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15.12.2008, 11:27 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Amtsgericht - mündliche Zusagen
Hallo,
ich habe für eine Betreute eine einmalige Erlaubnis für die Abhebung und eine Überweisung beantragt, da das Gesamtvermögen (Giro+Sparbuch) geringfügig über 3000 € liegt. Das Sparbuch wurde von der vorherigen Betreuerin nicht mit einem Sperrvermerk versehen. Theoretisch könnte ich also abheben. Zudem habe ich darum gebeten, eine regelm. Spende für den Hospizdienst einrichten zu dürfen. Die wollen halt eine Spende für die Fahrtkosten und der Hospizdienst ist der einzige regelm. Kontakt. Geld hat sie genug, sodass ich ihr wohl auch Massagen Krankengymn und weitere Besuche bestellen werde. (Sie ist bettlägrig und nicht mehr kommunikationsfähig) Nun will die RP (ich berichtete -> die strenge, die wegen jeder Frage genervt ist) mir alles nur mündlich genehmigen und weigert sich, mir dies schriftlich zu bestätigen. Sie war sichtlich verärgert, als ich anmerkte, dass ich dies gerne schriftlich für meine Akten möchte. Was soll ich jetzt tun? Verzweifelte Grüße Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein |
15.12.2008, 12:02 | #2 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo Marion,
natürlich wäre eine schriftliche Bestätigung sinnvoller und einfacher. Erstelle ein genaues Telefonprotokoll mit Datum und Uhrzeit. Dies kannst Du in die Unterlagen legen. Damit hast Du wenigstens eine kleine Absicherung. Liebe Grüße Lisa |
15.12.2008, 16:01 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Die übliche Verfahrensweise: Schriftlich beantragen - schriftlich bescheiden. Mit freundlichen Grüßen carlos |
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15.12.2008, 17:49 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Huhu,
@lisa das mache ich ohnehin immer. Aber wenn es hart auf hart kommt, bin ich mir nicht so sicher, was mehr zählt. Der Anscheinsbeweis in Form einer Telefonnotiz einer ehrenamtl. Betreuerin, oder die Aussage einer RP. (Mein Nachbar ist beim Gewerbeaufsichtsamt und er erzählte mir, wieviele Aktennotizen teilweise nachträglich verschwinden und er dann dumm da steht. Und das sogar unter Kollegen ) Erschwerend ist, dass man angerufen wurde, und somit nicht mal einen Verbindungsnachweis zur Untermauerung des Anscheinsbeweises hätte. @carlos So sehe ich das eigentlich auch, dass mir ein Schriftstück zusteht. Hier geht es ja schließlich darum, dass ich unerlaubte Zahlungsvorgänge vornehmen würde, also gegen das Gesetz verstoßen. Allerdings gehe ich davon aus, dass normalerweise nichts passiert und die RP sich eine Aktennotiz macht, und/oder zu ihrem Wort steht. Sollte aber was blödes passieren wo es dann darum geht, wessen hübscher Hintern zu retten ist, hätte ich eben doppelt schlechte Karten. Und wie ein Mensch (RP) in so einem Fall handelt (das eigene Hemd und so) kann man nicht abschätzen. Aber ich kann sie ja nicht zwingen, ohne mich mit ihr "anzulegen" Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein Geändert von Marion-E (15.12.2008 um 17:55 Uhr) |
16.12.2008, 09:43 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,
es nützt wohl nichts, das läuft auf eine harte Konfrontation mit der Rechtspflegerin hinaus. Pech ist natürlich, wenn es sich um ein kleines Gericht mit wenigen Rechtsflerinnen handelt. Man kann natürlich folgendes machen. Schreiben an die Rechtspflegerin: Sehr geehrte Frau RP, ich beziehe mich auf unser Telefonat vom ... Dazu habe ich für mich folgenden Vermerk aufgenommen (Zitat). Sollte hieran etwas falsch sein, bitte ich um Nachricht. mfg... Damit hat sie erstmal den schwarzen Peter, und wenn sie dauernd solche Schreiben auf den Tisch bekommt wird sie vielleicht ihre Arbeitsweise ändern. Ich drück' erstmal die Daumen. Gruß Andreas |
16.12.2008, 12:44 | #6 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
mfg carlos |
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16.12.2008, 12:59 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo Andreas,
sehr diplomatisch *g* Danke! Ich hoffte eigentlich noch auf eine Nachricht von straciatellamaus, da sie in der Materie drinsteckt. Marion
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17.12.2008, 08:27 | #8 |
Gesperrt
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Beiträge: 1
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Hallo Marion E,
wenn du einen Antrag beim AG stellst muss hierüber ein Beschluss ergehen. Und dies erfolgt (natürlich) schriftlich. Es gibt Banken die das Procedere genau kennen und wenn du mit einer mündlichen Zusage des AG auf das Sparbuch der Betreuten zugreifen möchtest wird das nicht von Erfolg gekrönt sein. Überprüfe doch einfach noch einmal wie du die schriftliche Anfrage an das Gericht gestellt hast... Olaf |
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mündelsicher, rechtspfleger, sperrvermerk, vermögen |
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