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gesetzliche Betreuung

 

Umgang mit Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, man sollte die Kirche im Dorf lassen und lesen was da geschrieben wurde: <Hallo Candys, <er hat für ...


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Alt 29.12.2008, 12:48   #41
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Liebe KollegInnen,

man sollte die Kirche im Dorf lassen und lesen was da geschrieben wurde:

<Hallo Candys,

<er hat für seine eigenen Forderungen das Geld gepfändet und <später entnommen und lässt mich in diesem Fall - obwohl er <wusste, dass ich die Handwerkerrechnungen bezahlen wollte - für <die Mehrkosten deer Handwerker aufkommen, erschwert mir das <Leben, weil ich jetzt nur sehr schwer jemanden bekommen kann, <der etwas für mich erledigt, und hat mich so blamiert, dass ich <mich kaum noch in die Stadt traue.
<USW.
<Mein Betreuer hat bis heute, wie in der Eingangsmail zu lesen ist, <noch nicht einmal kapiert, dass er mir durch sein Handeln <erhebliche Schäden zugefügt hat.
<Genausowenig hat er verstanden, dass mir das Handeln seiner <Vorgängerin ebenfalls erhebliche Schäden zugefügt hat und ich <deswegen seine Rechnung nicht beglichen habe. Ich versuche es <mit Schadensaufrechnungen.

Da war eine Pfändung- wir alle wissen wie Pfändungen zu Stande kommen, nämlich in der Regel rechtmässig und vorher mehrere Male geprüft. Eine Pfändung bedeutet, dass jemand eine rechtmässig bestehende Forderung nicht zahlt.
Der Betreuer von Hundeline ist durch nichts, auch nicht durch Moral, verpflichtet seine Vergütungsabrechnung nicht beglichen zu bekommen weil die Vorbetreuerin (angeblich) Fehler machte.
Schadensaufrechnungen greifen hier nicht, auf keinen Fall nicht im Form von Selbstjustiz.

Es ist schön dass es ein Forum gibt in dem sich auch Betreute mit ihren Sorgen und Nöten beteiligen, aber das sollte nicht dazu führen das bei einem ungerechtfertigten Verhalten verbale Schützenhilfe geleistet wird.
Ich finde es respektlos gegenüber einem Betreuer ihn dazu zu zwingen seine Vergütung durch Pfändung erhalten zu müssen, zumal anscheinend genügend Geld flüssig vorhanden ist.

Wir tun den Betreuten keinen Gefallen wenn wir ihn in irrigen Situationen - auch nur im Ansatz- bestärken, ein Schutzraum kann so nicht hergestellt werden.
Empathie ist für mich etwas anderes.

Ein weiteres Zitat:
<.....wenn du jemandem z.B. sagen mußt, dass das Gesetz <Ansprüche des Fragenden nicht berücksichtigt.

Darum ging es hier nicht, die Ansprüche des/der Fragenden wurden bereits im Vorfeld ausreichend gewürdigt.

Wir als Betreuer haben uns streng an gesetzliche Grundlagen zu halten und die daraus resultierenden Rechte für unsere Betreuten durchzusetzen. Es kann nicht angehen Betreute jetzt in einen rechtsfreien Raum zu stellen nur weil diese sich gerne dort aufhalten würden.

Jemanden ernst nehmen heisst auch ihn auf Fehler ohne Verklausulierungen, Kompliziertheiten oder falsches Verständnis hinweisen.
Manchen meiner Betreuten kann ich Realität nur klar, deutlich und unmissverständlich mitteilen- das ist keine Abwertung meines Klienten sondern dann ein sich Einstellen und damit Ermöglichen von Kommunikation und Veränderung.

Ob das in einem öffentlichen Forum möglich ist wage ich zu bezweifeln, aber damit müssen wir leben können.

Gruss M. Mohr
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Alt 29.12.2008, 13:37   #42
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 136
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Danke, Ursula, dass Du mich unterstützt hast.

Der Ton hat mich eigentlich weniger gekränkt, sondern eher die Tatsache, dass Ihr Euch jetzt an einer Sachlage hochzieht und nicht merkt, dass meine Fragen, die sich eigentlich konkret im Laufe einer Diskussion erst entwickeln können, gar nicht beantwortet werden.

Die entsprechenden Zitate bekomme ich nicht hin, deswegen nur sinngemäss:
In #19 schriebst Du, dass Betreute sich freuen könnten, wenn ihnen jemand aus der Sch* hilft.

Mit diesem Arbeitsanspruch - der in meinem Fall damals noch nicht nötig gewesen wäre, weckt der Autor Hoffungen bei Menschen, die eigentlich gar keine Hoffnung mehr haben. Deswegen bitten sie auch um Hilfe.

Und wenn diese Hilfe nicht geleistet wird, "ist das Schicksal des Betreuten weder im Engeren noch im Weiteren ein Thema".

Bei solchen Aussprüchen verliert der Betreute nicht nur jegliche vorher geweckte Hoffnung in die Sache selber, sondern auch in den Betreuer und in die eigenen Fähigkeiten. Für den Betreuten ist das aber sehr wohl ein Thema, schliesslich muss der Betreute mit den Resultaten leben.

Und auch hier merke ich im Forum, dass sich manche Betreuer weder mit ihrer eigenen Doppelmoral auseinandersetzen wollen, sondern sich auf Formalien zurückziehen.

Ich habe ganz erhebliche Schwierigkeiten mit derartigen Paradoxien und dem Gesetzestext: "Zum Wohl des Betreuten", was ich besonders bei den letzten Antworten als reine Makulatur empfinde.
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Alt 29.12.2008, 13:48   #43
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo hundeline,

kleine Korrektur, der Beitrag 19 wurde von Andreas verfaßt, nicht von mir und die von dir genannten Zitate sind ebenfalls nicht von mir.

Liebe Grüße, Ursula
 
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Alt 29.12.2008, 13:59   #44
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,

ich habe mal zwei Beiträge zusammengefasst:


AndreasLübeck, meine Fähigkeit zum Programmieren (eine wirkliche Scheisse, die mich damals fast den Arbeitsplatz gekostet hätte), wäre nicht wiedergekommen, wenn ich mich alleine an die Leute geklammert hätte, die sich ebenfalls an mich geklammert haben mit Erziehung und Kontrolle zur Pünktlichkeit und Kontrolle meines Essverhaltens, weil die die depressionsbedingte Gewichtsabnahme von über 30 kg als Magersucht interpretiert wurde.
Damals hatte ich Glück, dass meinem Chef auffiel, dass ich todunglücklich war, und ich hatte einen Arzt, der mir meine Krankheitssymptome geglaubt hat und mich 10 Monate später in die richtige Klinik überwies.
Wenn die damalige Krankheitsepisode unter Betreuungsbedingungen mit einem Betreuer abgelaufen wäre, der genauso wie Du reagiert - und was auch leider mein Alltag ist -, wäre ich damals schon ruiniert gewesen.
So konnte ich wenigstens 5 Jahre wirklich bewusst mein eigenes Leben leben, also exakt 10% meiner gesamten Lebenszeit.
Ich habe mir auch eine Umschulung aufgebaut und zu Ende geführt - und mein Betreuerin hat mich vergeblich um Bewerbungen betteln lassen.
Ich könnte heute gesund und berufstätig sein, wenn ein Betreuer erst hinsieht, denkt - und dann richtig handelt.
Die Realität sieht leider sehr viel anders aus.

Ich krieche als angebliche Schizopherene mit formalen Denkstörungen, Schizophrene mit angebelichem Verfolgungswahn, Persönlichkeitsgestörte manisch-depressive bereits seit langem u n t e r dem Teppich, weil ich ja noch zusätzlich als faule arbeitslose Sozialhilfeempfängerin behandelt wurde, die gefälligst zu arbeiten hätte. Wenn mein Betreuer sich wenigstens einmal a u f den Teppich begeben würde, wäre vielleicht einmal annähernd Augenhöhe möglich

.



Meinen Betreuern wäre ich zu unendlichem Dank verpflichtet gewesen, wenn sie es geschafft hätten, meinen beiden Mieterinnen nach den 2 von mir angefangenen Kündigungen auch noch die 3. Kündigung selber samt Räumungsklage durchgezogen hätten, mir mein Elternhaus gerettet hätten und mir somit u.a. meine Berufsausübung in meinem Traumberuf ermöglicht hätten.
Das habe ich mir so unendlich gewünscht.


Stattdessen: Haus verkauft, Rückfall in eine andere Sucht, Mietrückstände von über 100000 DM nicht eingefordert, Psychiatrie - und bislang merkt mein Betreuer noch nicht einmal, dass ich rückfällig geworden bin, dass ich mir seit Jahren mit offenem Mund die ganzen Angriffe anhöre, und selbst ein simpler Wunsch nach ausschliesslichem Mailkontakt, damit ich wegen Verblüffung nicht noch mehr saudoofes sage, wird nicht respektiert. Stattdessen soll ich lt. einem Beschluss, der gottseidank noch nicht rechtskräftig ist, Besuche meines Betreuers zulassen.

Wenn ich von einem Menschen unabhängig bin, wie von Dir z.B., beschäftigen mich zwar Angriffe oder auch (hoffentlich einmal) andere Dialoge, gedanklich auch über längere Zeit, aber meine Existenz hängt nicht davon ab. Bei einem Betreuer schon. Und ganz gewaltig, wenn dort Irrtümer bestehen.

Und vielleicht hast Du oder ein anderer rettender Engel die glorreiche Idee, was ich ausser Heulen, Schreiben, Rückzug etc. wirklich anstellen kann, um meinen Betreuer einmal dazu zu bewegen, sich mit meinen real existierenden Problemen auch real auseinanderzusetzen. Mit dem Ziel, dass ich mit Hilfe einer Therapie wieder die Grundlagen bekomme, um sinnvoll und mit Freude handeln zu können.
Auch dafür wäre ich sehr dankbar. Ich will ja nicht noch mehr Menschen mit meinen Problemen belämmern (müssen), weil ich selber mal eine Zeitlang nicht ganz so reflektiert denken kann wie gewohnt. Mit mir könnte man auch lachen ... später.



Also zurück zu diesem Thema. Du schreibst von einem Betreuer, der nach Deiner Meinung zu wenig getan hat. Nun, das Gericht prüft jedes Jahr die Rechnungslegung des Betreuten. Offenbar wurde sie nicht beanstandet. Spätestens nach fünf Jahren wird geprüft, ob die Betreuung verlängert wird. Offenbar wurde da auch nichts beanstandet, auch nicht von Deiner Seite, denn die Betreuung besteht ja weiterhin. Was soll man hier raten ? Für Vorfälle, die noch zu DM-Zeiten stattgefunden haben, ist jetzt wohl kaum jemand haftbar zu machen.

Ich geb's auf. Das bekommt man nie auseinander dividiert.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 29.12.2008, 14:22   #45
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo hundeline,

welches sind deine Fragen, die noch nicht beantwortet wurden und die du gern wissen würdest. Magst du das noch einmal schreiben?

Liebe Grüße, Ursula
 
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Alt 29.12.2008, 15:13   #46
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von hundeline
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 136
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Hallo und danke für den menschlichen Ton.

Ich hatte bei Zitaten plötzlich x-Fenster und fand mich da nimmer durch.

So, Andreas, die Rechnungslegung wurde nicht vom Gericht, sondern von mir via Aufrechnung beanstandet. Dem Amtsgericht ist bis heute nicht aufgegangen, dass sich (zumindest bei mir) Einnahmen und Ausgaben in einem Gleichgewicht befinden sollen. Ursprünglich war die Betreuung von mir so gedacht, dass ich mit Hilfe von Betreuung lernen wollte, auch wirklich Forderungen an andere zu stellen. Die Erfüllung von ausgesprochenen und unausgesprochenen Erwartungen von anderen an mich war nie ein Thema. Damit habe ich mich bis zum Umfallen abgerackert. Wenn ich aber Forderungen an andere habe, lasse ich mich um des lieben Friedens willen leicht "überreden", darauf zu verzichten. Diese "überredung" kann auch ein Gerichtsvollzieher leisten.
Innerlich habe ich einen furchtbaren Widerwillen dagegen, Mieterinnen behalten zu müssen, die mir am Anfang der Betreuung "nur" 5000 DM schuldeten, und am Ende einer Vermögensbetreuung 100000 DM (alleinige Kontoführung durch die Betreuerin) schuldeten und sich dauernd noch eine weitere Reparaturklage einfielen liessen.
Mit Ende der Betreuung hätte ich die alleinige Verantwortung für diesen Schaden gehabt, deswegen lasse ich die Betreuung weiterlaufen. Dass ich mit der Form nicht einverstanden bin, noch mehr Schulden zu machen, ist m.E. zu merken, aber unter Vermögenssorge verstehe ich nicht nur das pünktliche Begleichen einer Rechnung, sondern auch das Erzielen von Einkünften.

Was ich sonst im Alltag kann, z.B. "Können Sie mir sagen, wo ich x finde?" "Können Sie mir bitte das Buch geben?" versagt voll und ganz, sobald ich es mit einem Gericht oder mit Betreuern oder Mietern zu tun habe. Und ich bitte meinen Betreuer wirklich nur dann um etwas, wenn ich es auch wirklich benötige. Und da verzweifle ich,dass ich so eine simple Sache nicht hinbekomme, und wenns denn schon mal geklappt haben sollte, geht spätestens bei der nächsten Bitte das gleiche unergiebige Theater los.
Ob es um vernünftige Vermögenssorge geht, das Ausfüllen einer Schadensmeldung - irgendwie werde ich immer als Döskopp behandelt, kriege das Köpfchen getätschelt und zum Schluss macht jeder was er will und lacht mich noch dafür aus, dass ich nicht bekomme, was ich brauche.
__________________
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Alt 29.12.2008, 15:56   #47
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,

die Problemlösung erscheint mir so einfach, dass ich es eigentlich selbst nicht glauben mag. Aber - wenn es im Gespräch nicht klappt, dann würde ich alles nur noch schriftlich machen. Denn hier klappt es ja auch, und wir sind wildfremde Menschen.

Dann schreibst du dem Betreuer einfach: es ist eine Schadensmeldung zu schreiben, ich kann das nicht, bitte, lieber Betreuer, mach das für mich fertig. Bitte bedenke auch, dass Fristen einzuhalten sind.

Das hat mehrere Vorteile. Du kannst genau überlegen, was Du möchtest, und bist viel entspannter (hoffe ich). Der Betreuer hat alles schwarz auf weiß, und wenn er nicht tätig wird, kann er haftbar gemacht werden.

Also, ich als ehrenamtlicher Betreuer hätte keine Probleme damit, wenn ein Betreuter das so machen würde. Dient ja auch der Klarheit und der Verständigung.

So, dann mal frisch an's Werk.

Gruss

Andreas
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betreuer, betreueraufgaben, betreuung, kaufsucht, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge

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