Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag !!
ich bin 31 Jahre und betreue seit einiger Zeit die Großmutter meines Mannes in allen Sachen. Nun ...
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04.01.2009, 13:40 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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Taschengeld
Guten Tag !!
ich bin 31 Jahre und betreue seit einiger Zeit die Großmutter meines Mannes in allen Sachen. Nun habe ich Post vom Amtsgericht ( Bayern ) bekommen , die mich zur Rechnungslegung auffordern , weil Oma sehr vermögend ist. Nun habe ich mir Gedanken gemacht , wieviel Taschengeld man nun geben soll ? Also versorgt wird sie vom Seniorenheim. Aber ich denke sie hat ihr ganzes Leben gespart und nun soll sie auch auf den letzten Tagen gut leben können. Der Richter hat gesagt , das ich das nicht Quittieren muss, sondern einfach nur als Taschengeld verbuchen soll . Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben , wieviel ich Oma geben kann ?? Der satz für Sozialhilfeempfänger ist bei 96, euro . Ich hatte so an 200 euro pro monat gedacht , wobei das Geld für Friseur und Fußpflege verrechne ich direkt vom Konto aus an die Friseurin und Fußpflegerin. Vielen Dank schon mal LG Susanne |
04.01.2009, 14:10 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Taschengeld
Moin Moin
200,00€ als monatliches Taschengeld ist schon mal eine schöne Hausnummer. Dasgeht mit dem Gericht sichelrich in Ordnung. Du solltest aber auch mit der Möglichkeit rechnen, dass Deine Betreute das Taschengeld gar nicht ausgeben wird, weil sie das sparen so gewöhnt ist. D.h. nur weil Du meinst ihr was gutes zu tun mit dem Taschengeld, kommt es trotzdem nicht an. Das kann frustrieren. Ich habe auch einige Betreute, die sind so sparsam, dass von den 94,00 € Heimtaschengeld noch reichlich viel übrig bleibt (das gibt's tatsächlich!!!). Hier kannst du es zu Deiner Aufgabe machen, Dir zu überlegen, was Deiner Betreuten das Leben versüßt und eine Freude bereitet. Hake bei der Verwandtschaft nach, wie das Leben Deiner Betreuten früher so gewesen ist, und was sie gerne gemocht hat - dann wirst du schon was finden. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.01.2009, 17:01 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: NRW
Beiträge: 14
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Und was wäre dann mit dem Geld was da vom Betreuten gespart wird ? muss ich das dann mit dem Folgemonat verrechnen oder wieder aufs Konto einzahlen ?
Lg Susanne |
04.01.2009, 17:31 | #4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ich würde halt aufpassen, dass sich nicht zuviel bei Deiner Oma ansammelt. Ich weiß ja nicht, ob sie das Geld bei sich im Zimmer hat oder Du es bei einer Taschengeldstelle hinterlegst. Wenn sie es direkt bei sich hat, verführt das nur evtl. Langfinger. Dann würde ich es eher mit dem Folgemonat verrechnen. Aber schau mal wirklich, was sie so benötigt und ausgibt
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heim, rechnungslegung, taschengeld, vermögen, vermögensverzeichnis |
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