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Dies ist ein Beitrag zum Thema kritische Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hier ein Beitrag von Lea1, der Anfang des Jahres in einer Interessengemeinschaft gelandet war, aber eigentlich hierher gehört. Hallo, fundiertes ...


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Alt 07.01.2009, 13:59   #1
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard kritische Betreuung

hier ein Beitrag von Lea1, der Anfang des Jahres in einer Interessengemeinschaft gelandet war, aber eigentlich hierher gehört.

Hallo, fundiertes Hintergrundwissen kann ich nicht vorweisen, aber einen reichhaltigen Erfahrungsschatz bezüglich ehrenamlicher Betreuung. Habe mich hier im Forum auch schon darüber ausgelassen. Ich denke, das Amtsgericht müsste bei der Betreuerbestellung genauer hinschauen, die nächsten Angehörigen auch anhören oder zumindest schriftlich zur Stellungnahme auffordern (Betreuerbestellung). Man wird nicht mal darüber informiert (Schwester übernimmt Betreuung, Bruder sprich Sohn der zur Betreuenden wird nicht in Kenntnis gesetzt). Das sind Gegebenheiten, die sich in der Familie auswirken. Die Realität sieht so aus, daß unter Umständen keine Informationen fließen, Sohn weiß nichts über seine Mutter, da Schwester (Betreuerin) es nicht für nötig hält Auskunft zu geben! Das kann und darf nicht sein.... Das Amtsgericht kann nicht handeln, da ja alles gesetzeskonform vonstattengeht. Sprich die Betreuerin hat meiner Meinung nach Narrenfreiheit, da alles in Ordnung ist. Die Kontrolle ist lax! Dies war natürlich eine Kurzversion. Manchmal ist es eben schwieriger seine nächsten Angehörigen zu pflegen oder für die Betreuung zuständig zu sein, da sich auch da so manches ungut vermischt und manches nicht" klar "sieht und auch so handelt.
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Alt 07.01.2009, 14:20   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Hallo,

Leas Einwände sind m.E.absolut nachvollziehbar.

Inwiefern das Gericht jedoch zu seiner Entscheidung gelangt, liegt in dessen Ermessen. Freilich gilt es hier, einige Punkte zu beachten; siehe hierzu:
Betreuerbestellung ? Betreuungsrecht-Lexikon


mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 07.01.2009, 15:16   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Guckt ihr hier

http://www.forum-betreuung.de/off-to...html#post17365
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 07.01.2009, 16:26   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Mecklenburg - Vorpommern SN
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
hier ein Beitrag von Lea1, der Anfang des Jahres in einer Interessengemeinschaft gelandet war, aber eigentlich hierher gehört.

Hallo, fundiertes Hintergrundwissen kann ich nicht vorweisen, aber einen reichhaltigen Erfahrungsschatz bezüglich ehrenamlicher Betreuung. Habe mich hier im Forum auch schon darüber ausgelassen. Ich denke, das Amtsgericht müsste bei der Betreuerbestellung genauer hinschauen, die nächsten Angehörigen auch anhören oder zumindest schriftlich zur Stellungnahme auffordern (Betreuerbestellung). Man wird nicht mal darüber informiert (Schwester übernimmt Betreuung, Bruder sprich Sohn der zur Betreuenden wird nicht in Kenntnis gesetzt). Das sind Gegebenheiten, die sich in der Familie auswirken. Die Realität sieht so aus, daß unter Umständen keine Informationen fließen, Sohn weiß nichts über seine Mutter, da Schwester (Betreuerin) es nicht für nötig hält Auskunft zu geben! Das kann und darf nicht sein.... Das Amtsgericht kann nicht handeln, da ja alles gesetzeskonform vonstattengeht. Sprich die Betreuerin hat meiner Meinung nach Narrenfreiheit, da alles in Ordnung ist. Die Kontrolle ist lax! Dies war natürlich eine Kurzversion. Manchmal ist es eben schwieriger seine nächsten Angehörigen zu pflegen oder für die Betreuung zuständig zu sein, da sich auch da so manches ungut vermischt und manches nicht" klar "sieht und auch so handelt.
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Soweit ich weiß, ist die Betreuungsbehörde für die Betreuerauswahl zuständig. Sie hat mit den Angehörigen zu sprechen und den Vorschlag an das Gericht zu machen. Zu Deinem Fall kann ich nur sagen, dass es in dieser Familie wohl vor der Betreuerbestellung schon nicht geklappt hat.
Deine Vorwürfe an die Betreuerin sind hart, vielleicht handelt es sich hier doch nur um einen Interessenkonflikt? mehr fällt mir dazu auch nicht ein
gloria ist offline  
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Alt 07.01.2009, 23:46   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: nahe Heidelberg
Beiträge: 9
Standard Kritische Betreuung

Ja, ich weiß, das die Anschuldigungen an die ehrenamtliche Betreuerin hart sind.Das sind aber Realitäten,die sich so ereignet haben und sich so ereignen.Das es in der Familie vor der Betreuerbestellung nicht geklappt hat, würde ich so nicht sagen.Es war eher so, daß die Probleme mit der Pflegebedürftigkeit der Eltern aufgetreten sind.Aus einer konkreten Überforderung heraus.Auch diese Überforderung ,die Eltern nicht ins Heim geben zu "dürfen".Egal was es kostet oder gerade aus diesem Grund nicht.
Durch meinen Beruf ,habe ich auch mit Berufsbeteuerinnen zu tun.Ich habe eigentlich nur posetive Erfahrungen gemacht(in meinem Bereich) Und im pädagogischen Bereich sind die Umstände zu arbeiten eigentlich immer verbesserungsbedürftig,das weiß ich von meiner eigenen Arbeit! Berufsbetreuerinnen sind definitiv neutraler,kommen von außen,sind nicht in Familiendynamiken involviert.Vielleicht zu sachlich,haben nicht immer die Zeit...
Bei Familienangehörige Ehrenamtlichen Betreuerinnen brechen einfach schneller Geschichten auf ,die im herkömmlichen Alltag schlummern.Und die man natürlich nicht "sieht".Auch nicht die, die den Betreuer bestellen!Nur wenn eine Person die Betreuung übernimmt ,die nie das beste Verhältnis zur Mutter hatte,sondern alles recht angespannt war.Und das ist milde ausgedrückt.Ich möchte hiermit sagen die Betreuerauswahlkriterien sind formal in Ordnung.Aber was sagt das schon aus?Und meine Schwiegermutter hätte niemals gewollt,daß sie ihre Betreuerin wird (inzwischen stark dement).Die Betreuerin(Tochter) wurde bestellt,kein Familienangehöriger (Sohn )wurde angehört.Dann ging das eigentliche Drama los.Betreuerin schaltet und waltet wie sie will,und wir sind unbequem.Wir misstrauen ihr aus gutem Grund,es scheint trotzdem alles gut zu laufen rein rechtlich.Und wie kann es sein,das der Sohn (Bruder der Betreuerin)seine Mutter zwar besuchen kann, aber sonst behandelt wird wie ein Fremder rein rechtlich.Muss das Kind wirklich erst in den Brunnen gefallen sein ,um beim Amtsgericht etwas bewirken zu können?
Aber ist es nicht Intressenskonflikt genug,wenn Betreuerin im elterlichen Haus lebt(eigentlich miete bezahlen müsste) und für die vermögensrechtlichen Fragen zuständig ist?Amtsgericht ist nicht für die vermögensrechtlichen Fragen zuständig(Info Gericht).Kann sie sich selbst kontrollieren?(Miete kommt Ihrer Mutter zugute ,vermögensbildend.)Find ich komisch.Und so manches mehr.Vielleicht ergibt sich ja weiterer Austausch zu diesem Thema,ich würde mich freuen.
Lea1 ist offline  
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Alt 08.01.2009, 16:45   #6
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Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Mecklenburg - Vorpommern SN
Beiträge: 8
Standard

Hallo Lea,

was soll das heißen, das Gericht ist nicht für die vermögensrechtlichen Dinge zuständig? dann hat die Betreuerin nicht die Vermögenssorge? wenn doch, dann wird sie vom Gericht geprüft und muss Genehmigungen für verschiedene Rechtsgeschäfte einholen.
Mit der Miete ist es wirklich solche Sache, sie wird als Einnahme gekennzeichnet und wenn der Rechtspfleger darüber informiert wurde, prüft er das auch.
Für solche Sachen kann man auch einen zweiten Betreuer(Nebenbetreuer oder Ergänzugsbetreuer) bestellen, der diese Angelegenheiten abdeckt.
Ihr solltet Eure Bedenken der Betreuerin mitteilen und ein klärendes Gespräch fordern, wenn das nicht klappt wendet Euch an das Vormundschaftsgericht (besser schriftlich).

Das wichtigste ist jedoch, dass es der Mutter gut geht und dass sie gut versorgt ist.

Gruß
Gloria
gloria ist offline  
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Alt 08.01.2009, 23:05   #7
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Registriert seit: 17.06.2008
Ort: nahe Heidelberg
Beiträge: 9
Standard Kritische Betreuung

An der Aussage ,das Gericht ist nicht für die vermögensrechtlichen Angelegenheiten zuständig ,machen wir auch noch rum.So als Laie fragt man sich dann,wer denn dann?Die Betreuerin oder Wer?Wir haben schriftlich mit dem Amtsgericht sozusagen Kontakt aufgenommen,alles beschrieben aber warum schreiben die nicht mal,wenden sie sich an den oder den .Wenn man als nächster Angehöriger schon keine Infos vom Betreuer bekommt,warum zeigt sich das Amtsgericht nicht etwas transparenter,verständlicher und klarer bezüglich des Betreuungsverfahrens? Es stellen sich so viele Fragen diesbezüglich, die nicht verständich geklärt sind /werden.
Was für einen Zweck und Sinn hat das Gericht denn dann?
Wir haben recht guten Kontakt mit dem Bruder meines Mannes (Bruder der Betreuerin),der auch Miete bezahlen müsste,der es aber nicht tut,insoweit wissen wir das da nix läuft.Bis vor kurzem war dem Gericht nicht klar,daß zwei von drei Kindern im elterlichen Haus in abeschlossenen Wohnungen leben. Und das die Betreuerin quasi im elterlichen Haus lebt und zu Mietzahlungen verpflichtet ist.Na ja, recht sorgfältig und umfangfreich können die Infos nicht geflossen sein. Und wenn dann eine fast 90jährige Dame im Pflegeheim lebt,und die Anregungen nicht mal als solche genommen werden nicht mal überprüft werden,dann stellt sich die Frage.Was für eine Funktion hat das Gericht?
Die Aktenlage ist nicht klar!Denkt man ,es erledigt sich bald von selbst da die zu Betreuende fast 90 ist, und die Erben nach dem Ableben juristisch auseinander setzen können.
Natürlich kann man einer Betreuerin nichts schlechtes nachweisen ,wenn dies nicht überprüft wird.Wenn diese wie schon beschrieben Möbel der zu Betreuenden im Wert von ca.40 000 Euro einfach so aus dem Haus sich "entleihen" kann(in ihre eigene Wohnung stellt)dies beim Anwalt hinterlegt und der Sohn kein Recht hat diese Liste einzusehen,ist dies fraglich.Wenn sich aber das Gericht (Schreiben erhalten)nicht darauf eingeht ,da vermögensrechtliche Angelegenheiten nicht Gegenstand des Betreuungsverfahrens sind.So ist dies auch fraglich. Wünschenswert wäre der kurze Tip gewesen,wer dann dafür zuständig ist.Wenn es die Betreuerin wäre,warum sagt das Gericht nicht,wir überprüfen die sowieso?
Der Mutter geht es den Umständen entsprechend gut,sie ist gut versorgt. Wie gesagt ,an das Gericht haben wir uns nicht nur einmal gewendet da passiert nix.Ein Schreiben an das Gericht läuft noch,mal sehen was wir als Antwort erhalten!!
Danke für die Antwort
Lea1 ist offline  
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Alt 13.01.2009, 09:48   #8
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
hier ein Beitrag von Lea1, der Anfang des Jahres in einer Interessengemeinschaft gelandet war, aber eigentlich hierher gehört.
Reichlich unverschämt, dass Thema einfach hier zu posten. Wer meint das Thema würde hierher gehören, hättest Lea1 ja vorschlagen hier ein Thread zu eröffnen.
Roy ist offline  
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