Dies ist ein Beitrag zum Thema Bankcard trotz Vermögenssorge/Einwilligungsvorbehalt? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sorry, Kohlenklau!...
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08.01.2009, 20:32 | #11 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Sorry, Kohlenklau!
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08.01.2009, 20:56 | #12 |
Einsteiger
Registriert seit: 31.12.2007
Ort: HN Ba-Wü
Beiträge: 23
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RE: Entzug Bankkarte .....
Hallo Marius,
schau Dir mal meinen Beitrag vom 25.10.08, Seite 4 hier im gleichen Bereich an. Titel: Einschränkung Betreungskonto - Diskriminierung? Ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings schon auf der Basis eines Guthabenkontos. Trotzdem meine Betreuerin mehrfach persönlich und schriftlich versicherte, dass ich in vollem Umfang geschäftsfähig bin und ebenso vollumfänglich über mein Konto im Rahmen des Guthabens verfügung könne, wurden Schritt für Schritt immer mehr Einschränkungen auferlegt, bis hin zur Tatsache, dass ich zwar ein Konto habe, aber bis auf Eingang Geld und persönlich abheben am Geldschalter sonst gar nichts mehr ging. Nix davon schriftlich, alles mündlich - im letzten Gespräch mit Sachbearbeiterin die unverblümte Aufforderung, mir ein anderes Konto "freiwillig" zu suchen, sie könnten auch jederzeit kündigen. Nun, wir haben versucht, bei anderer Bank ein Konto zu bekommen, überall Ablehnung mit der Begründung, ich hätte doch eins . Wir haben uns dann schriftlich hochgearbeitet bis hin zum Filialleiter, mit dem freundlichen Hinweis, dass wir auch gerne mit der Rechtsabteilung der Zentrale und - parallel dazu - uns natürlich auch von entsprechenden Portalen wie Frontal 21, WISO, Verbraucherschutz etc. nach der Rechtslage erkundigen werden. Siehe da, der Herr Filiallleiter nahm Kontakt zu meiner Betreuerin auf, schriftlich und fernmündlich und sicherte zu, alles auf den ursprünglichen Stand zurückzufahren. D. h. Grundversorgung an Daueraufträgen (Miete, Energie, Kommunikation) ist gewährleistet in zeitnaher Ausführung, die letzte Miete wurde erst nach mehrmaliger Nachfrage dann doch schon am 17.12.08 für Dezember überwiesen, am eigenen Bankautomaten kann wieder abgehoben werden, auch Einzelüberweisungen gehen in Ordnung, egal ob ich oder meine Betreuerin die einreichen - immer vorausgesetzt bei ausreichendem Guthaben, aber das war ja auch nie mein Problem . Mehr wollte ich nie - aber auch nicht weniger!Also Marius, lass Dich nicht unterkriegen, auch wenns den Blutdruck hochtreibt.... Ich muss aber auch nochmal betonen, dass meine Betreuerin mich sehr unterstützt hat. Ich hab alles ergoogelt, der vereinseigene Anwalt hat mein Material geprüft und mit ihr dann die entsprechenden Schreiben erstellt. Die beiden haben sich einen dicken Blumenstrauss verdient. Liebe Grüsse aus Südwest BEA
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Neufassung GG: Die Würde des Menschen ist sehr belastbar |
08.01.2009, 22:04 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
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Hallo,
ein bisschen OT, aber die Nennung von Firmen- oder Bankennamen und die Erfahrungen damit stellen mE ein wesentlich geringeres Risiko dar, als die konkrete Bantwortung konkreter fallbezogener Rechtsfragen, wie sie hier üblich sind. Da wird mE auf der falschen Seite geschossen. Erfahrungen und Nennungen von Firmen und Erfahrungen damit, sind jedenfall abmahntechnisch wesentlich lockerer, als die ein Verstoß gegen die Richtlinien des Rechtsberatungsgesetzes, bzw. neuerdings Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Rechtsberatung + andere zusätzl. Regeln für das Jura Forum und weitergehender Link. Da sind sogar Juraforen äußerst vorsichtig! Rechtsdienstleistungsgesetz ? Wikipedia Rechtsberatungsgesetz ? Wikipedia Marion
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein Geändert von Marion-E (08.01.2009 um 22:25 Uhr) |
09.01.2009, 10:10 | #14 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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HAlo
IOst ein Guthabenkonto eiin KOnto wo man keinen dispokredit hat? Und ist jedes betreuungskonto gleich ein Guthabenkonto? ich konnte früher einen dispo in anspruch nehmen seit der betreung nicht mehr. ist das übrigens rechtens? NA ja ich kann auch meine bank fragen:O) aber vieleicht wisst ihr hier auch was dazu? lg MOMO |
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Stichworte |
bank, bankkarte, dispo, dispositionskredit, einwilligungsvorbehalt, konto, kontoführung, kreditinstitut, sparbuch |
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